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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Einsparungen der Bundesanstalt für Arbeit bei Bildungsmaßnahmen (G-SIG: 11002038)

Einschränkungen bei Maßnahmen nach dem ehemaligen Bildungsbeihilfeprogramm (jetzt § 40b AFG), beim Benachteiligtenprogramm (jetzt § 40c AFG), bei Weiterbildung und Umschulung, Deckung der Defizite der Bundesanstalt

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

24.06.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/241707.06.88

Einsparungen der Bundesanstalt für Arbeit bei Bildungsmaßnahmen

der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Seit März d. J. ist deutlich geworden, daß die prekäre Finanzlage der Bundesanstalt für Arbeit offenbar durch drastische Einschnitte bei den allgemeinbildenden und berufsbildenden Qualifizierungsmaßnahmen der Bundesanstalt saniert werden soll. Trotz erhöhter Inanspruchnahme dieser Maßnahmen und Bindung von Fördermitteln über das Haushaltsjahr 1987 hinaus sind für 1988 insgesamt weniger Mittel für berufliche und berufsvorbereitende Fördermaßnahmen bewilligt worden, obwohl ihre bildungs-, sozial- und arbeitsmarktpolitische Notwendigkeit außer Frage steht.

Da durch die Übernahme des Bildungsbeihilfeprogramms und des Benachteiligtenprogramms in das AFG die Bundesanstalt zusätzliche Qualifizierungsaufgaben übernehmen mußte, ohne dafür ausreichend zusätzliche Bundesmittel zu erhalten, ist zu befürchten, daß insbesondere die nicht auf Rechtsansprüchen beruhenden Bildungsmaßnahmen, wie das ehemalige Bildungsbeihilfeprogramm, jetzt § 40 b AFG, und das Benachteiligtenprogramm, jetzt § 40 c AFG, gefährdet sind.

Andererseits sind auch bei den beruflichen Fördermaßnahmen mit Rechtsanspruch (berufliche Fortbildung und Umschulung) drastische Sparmaßnahmen durch Kürzung des Maßnahmeangebots und Verschärfung der Zulassungsrichtlinien für die Förderung verordnet worden mit erheblichen Auswirkungen für die Betroffenen, insbesondere in von Arbeitslosigkeit stark betroffenen Regionen und Gemeinden, aber auch für die bisher in diesen Bildungsmaßnahmen tätigen Mitarbeiter/innen.

Da die politische Verantwortung für den Haushalt und die Finanzlage der Bundesanstalt letztendlich bei den Bundesministern für Arbeit und Soziales und für Finanzen liegt (vgl. §§ 187, 216 bis 218 AFG, Artikel 120 Grundgesetz) fragen wir die Bundesregierung:

Maßnahmen entsprechend dem ehemaligen Bildungsbeihilfeprogramm (jetzt § 40 b AFG)

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen23

1

Wie viele Jugendliche und Heranwachsende — spezifiziert nach männlich/weiblich, Bundesdeutsche/Ausländer — haben in den Jahren 1986 und 1987 an Bildungsmaßnahmen zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses teilgenommen, wie viele erreichten den Hauptschulabschluß?

2

Wie viele Jugendliche und Heranwachsende konnten bis März/April 1988 in Vorkursen für den nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses motiviert werden (spezifiziert wie in Frage 1)?

3

Wie viele Jugendliche und Heranwachsende konnten bzw. können 1988 an einem Lehrgang zum nachträglichen Erwerb des Hauptschulabschlusses teilnehmen?

4

Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus den bisherigen Teilnehmerzahlen sowie aus der Zahl der erreichten Hauptschulabschlüsse

— im Hinblick auf das quantitative Ausmaß der Fortsetzung dieser Bildungsmaßnahmen,

— qualitativ im Hinblick auf ein integriertes berufs- und erwachsenenpädagogisches Konzept dieser Bildungsmaßnahmen,

— im Hinblick auf die Qualifikation und den beruflichen Status der in diesen Bildungsmaßnahmen tätigen pädagogischen Mitarbeiter/innen?

5

Wie viele pädagogische Mitarbeiter/innen werden aufgrund der schon vorgenommenen Einsparungen ihren Arbeitsplatz verlieren?

6

Nach Prognosen der KMK soll auch künftig damit zu rechnen sein, daß etwa 8 Prozent der Schulabgänger/innen nicht den Hauptschulabschluß erreichen werden. Welche Schlußfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dieser Prognose etwa

— im Hinblick auf Initiativen im Rahmen der BLK,

— im Hinblick auf die Einführung eines Rechtsanspruchs auf entsprechende Bildungsmaßnahmen, um die Möglichkeit, den Hauptschulalabschluß nachträglich zu erwerben, für jeden zu gewährleisten?

7

Wie viele allgemeinbildende Kurse zum Abbau von beruflich schwerwiegenden Bildungsdefiziten (AFG § 40 b Abs. 1 Nr. 2) mit wie vielen Teilnehmern/innen – spezifiziert nach weiblich, männlich, Bundesdeutsche, Ausländer – wurden in 1986 und 1987 durchgeführt, wie viele sind für 1988 beantragt, wie viele können durchgeführt werden?

8

Nach welchen Kriterien wird beurteilt, „ob die Teilnahme für eine dauerhafte berufliche Eingliederung des Arbeitslosen notwendig ist" (AFG § 40 b Satz 4)? Seit wann gibt es die Kriterien? Wurden sie im Zeitraum von 1986 bis 1988 verändert, gegebenenfalls präzisiert, und wenn ja, weshalb?

Benachteiligtenprogramm (jetzt § 40 c AFG)

9

Bei Maßnahmen nach § 40 c AFG handelt es sich ebenfalls um eine „Kann-Leistung" der Bundesanstalt. Nunmehr ist die Rede von der Notwendigkeit, Haushaltsmittel der Bundesanstalt umzuschichten. Kann die Bundesregierung gewährleisten, daß es beim vorgesehenen Haushaltsansatz von 430 Mio. DM für 1988 bleibt, und welche diesbezüglichen Vorschläge wird sie für 1989 der Bundesanstalt für Arbeit machen?

Weiterbildung und Umschulung

10

Wie hoch bezifferten sich bzw. beziffern sich die Ausgaben der Bundesanstalt für

— Informations- und Motivationskurse,

— Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen jeweils getrennt für die Jahre 1985, 1986, 1987 und für das laufende Jahr 1988?

11

Für 1988 soll die Verteilung der Mittel für derartige Kurse und Maßnahmen entsprechend den IST-Ausgaben in 1987 erfolgt sein. Wurde dabei berücksichtigt, daß zahlreiche Mittel aus 1987 wegen der Dauer der Maßnahmen in 1988 schon gebunden waren? Wenn ja, wie wurde dies berücksichtigt?

12

Wie haben sich die Teilnehmerzahlen für Maßnahmen der Information und Motivation, sowie für Fortbildung und Umschulung, jeweils spezifiziert nach den in § 43 Abs. 1 AFG aufgeführten Förderzielen entwickelt, jeweils getrennt für die Jahre 1985, 1986, 1987 und für das laufende Jahr 1988?

13

Der Eintritt Arbeitsloser in Maßnahmen zur beruflichen Förderung liegt seit 1983, bei steigenden Teilnehmerzahlen bis 1987, zwischen 64 und 67 Prozent. Untersuchungen über den Vermittlungserfolg von Weiterbildungsteilnehmern, die in 1986 eine Vollzeitmaßnahme abgeschlossen hatten und vorher arbeitslos waren, haben ergeben, daß die Wiedereingliederungschancen in den Arbeitsmarkt bei ca. 70 Prozent liegen. Andererseits können in 1988 – nach Aussagen der Bundesregierung – „zweistellige Steigerungsraten" bei den Teilnehmerzahlen „nicht weiter hingenommen werden" (Parlamentarischer Staatssekretär Vogt in der Fragestunde des Deutschen Bundestages vom 18. Mai 1988). Wie beurteilt die Bundesregierung die bisherigen beschäftigungspolitischen Auswirkungen der beruflichen Fördermaßnahmen, und was beabsichtigt sie mit der Senkung der Teilnehmerzahlen?

14

Nach einem Runderlaß der Bundesanstalt für Arbeit sollen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen „konsolidiert" und „stabilisiert" werden, unter anderem indem die Fördervoraussetzungen der Antragsteller/innen daraufhin geprüft werden sollen, ob sich ihre Beschäftigungschancen verbessern. Dabei sei „von vorliegenden Erfahrungen und absehbaren arbeitsmarktlichen Entwicklungen und nicht mehr von einfacher ,Bildung auf Vorrat' auszugehen". Wie beurteilt die Bundesregierung die Zweckmäßigkeit und Durchführbarkeit dieser Prüfungen, insbesondere unter bildungspolitischen Gesichtspunkten und bei ein- bis dreijährigen Fördermaßnahmen? Mit welchen Qualifikationen müssen, nach Auffassung der Bundesregierung, die für diese Prüfungen zuständigen Arbeitsamtsmitarbeiter/innen ausgestattet sein?

15

Nach Aussagen der Bundesregierung (Parlamentarischer Staatssekretär Vogt, a.a.O.) ist 1988 mit einer Senkung der Zahl der Auftragsmaßnahmen und mit einer deutlich höheren Zahl von Maßnahmen freier Bildungsträger zu rechnen. Andererseits ist erst seit kurzem die Umsetzung eines vom Bundesinstitut für berufliche Bildung und der Bundesanstalt für Arbeit entwickelten Konzepts für die Sicherung und Festlegung der Qualität von Auftragsmaßnahmen in die Praxis der Arbeitsämter eingeleitet worden (s. Berufsbildungsbereicht 1988, S. 112). Entspricht es der in diesem Konzept beabsichtigten Qualitätssicherung von Auftragsmaßnahmen, wenn im o. a. Runderlaß gefordert wird, bei Auftragsmaßnahmen, „durch entsprechende Teilnehmerzahlen möglichst niedrige Kostensätze" zu erreichen? Wie werden bei Fördermaßnahmen freier Bildungsträger entsprechende Qualitätsstandards gesichert, wenn dort – im Unterschied zu Auftragsmaßnahmen der Bundesanstalt für Arbeit – lediglich Einvernehmen über den Preis zwischen Arbeitsamt und Bildungsträger hergestellt sein muß?

16

Trifft es zu, daß durch die geforderte Einigung zwischen Arbeitsamt und freien Bildungsträgem über den Preis von Bildungsmaßnahmen das Zustandekommen von Bildungsmaßnahmen verzögert oder sogar ganz verhindert wird?

17

Wie viele

— Informations- und Motivationskurse,

— kurzfristige,

— mittelfristige,

— langfristige (drei Jahre und mehr) Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen sind durch den o. a. Runderlaß schon eingespart worden bzw. werden noch wegfallen?

18

Wie viele der in beruflichen Fördermaßnahmen beschäftigten Mitarbeiter/innen haben dadurch ihren Arbeitsplatz verloren bzw. werden dadurch ihren Arbeitsplatz verlieren?

19

Wie wirken sich diese Einsparungen auf die Teilnahme von Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigung suchenden Frauen aus an

— Informations- und Motivationskursen,

— kurzfristigen,

— mittelfristigen,

— langfristigen Fortbildungs- und Umschulungsmaßnahmen?

20

Teilt die Bundesregierung die Auffassung der Bundesanstalt für Arbeit, „daß sich der ,fehlende Handlungsspielraum' in der beruflichen Bildung für Erwerbslose und vom Verlust des Jobs bedroht Arbeitnehmer ,in einer arbeitsmarktpolitisch sehr unerwünschten Weise auswirken' wird" (lt. Frankfurter Rundschau vom 25. April 1988)? Falls ja, welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung hieraus?

21

Trifft es zu, daß die Bundesregierung angesichts des absehbaren Defizits der Bundesanstalt für Arbeit alternativ höhere Beiträge für die Arbeitslosenversicherung oder einen höheren Bundeszuschuß oder Leistungseinschränkungen erwägt (lt. Neue Rheinzeitung vom 21. Mai 1988)? Wenn ja, welche der Alternativen präferiert die Bundesregierung, mit welcher Begründung?

Bonn, den 7. Juni 1988

Frau Hillerich Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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