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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Gefährdung von Leben und Gesundheit von Bauhandwerkern durch radioaktiv verseuchte Hausdächer (G-SIG: 11002045)

Meßergebnisse über radioaktive Verseuchung von Hausdächern nach Tschernobyl, Strahlengefährdung der Bauhandwerker

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

24.06.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/245910. 06.88

Gefährdung von Leben und Gesundheit von Bauhandwerkern durch radioaktiv verseuchte Hausdächer

der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Mehr als zwei Jahre nach der Atomkatastrophe in Tschernobyl ist der Belag mit Moos, Flechten und Staub auf Hausdächern nach wie vor radioaktiv verseucht. In Gegenden, in denen der radioaktiv verseuchte Niederschlag aus der „Tschernobyl-Wolke" besonders intensiv war, wurden im Mai dieses Jahres bis zu 134 000 Becquerel pro kg Staub gemessen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Sind der Bundesregierung solche Meßergebnisse bekannt bzw. wurden von der Bundesregierung entsprechende Messungen durchgeführt?

2

Falls ja, von welchen Behörden (Institutionen) wurden solche Messungen in welchem Zeitraum, an welchen Orten und mit welchen konkreten Ergebnissen durchgeführt?

3

Falls nein, welche der Bundesregierung unterstellten Behörden (Institutionen) wären für derartige Messungen zuständig und von wem werden bzw. müßten diese Behörden (Institutionen) dazu beauftragt werden?

4

Hält die Bundesregierung angesichts der in der Einleitung genannten Meßergebnisse von ihr veranlasste Messungen für notwendig — falls nein, warum nicht?

5

Sollten entsprechende, von der Bundesregierung veranlasste Messungen das in der Einleitung genannte Meßergebnis bestätigen, welche Konsequenzen müßten nach Auffassung der Bundesregierung daraus gezogen werden?

6

Kann die Bundesregierung die Auffassung teilen, daß das Einatmen derartig intensiv verstrahlten Staubes, wie dies bei Bauhandwerkern verschiedenster Berufszweige (Dachdecker, Zimmerer, Spengler) bei der Verrichtung der üblichen beruflichen Tätigkeit zwangsläufig geschieht, zu einem erhöhten Strahlenrisiko führt?

7

Falls ja, wie ist dieses Risiko nach Auffassung der Bundesregierung zu beurteilen?

Bonn, den 10. Juni 1988

Frau Saibold Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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