Giftmüllverbringung nach Afrika
der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Zeitungsberichten der letzten Tage zufolge sind verschiedene afrikanische Länder zur Giftmüll-Kippe der reichen Industrienationen geworden bzw. ausgesucht worden. Belgische, Schweizer, norwegische, britische und offenbar auch niederländische Firmen haben Verträge mit den afrikanischen Staaten Benin, Kongo, Guinea-Bissau und Nigeria in dieser Hinsicht zum Abschluß gebracht oder stehen in Verhandlungen. Bereits im April dieses Jahres war die Verbringung von bundesdeutschem Giftmüll mit gefälschten Papieren in die Türkei von den GRÜNEN aufgedeckt worden. Legal werden allerdings große Mengen von Giftmüll aus der Bundesrepublik Deutschland zur angeblichen Entsorgung ins europäische Ausland verbracht, insbesondere in die Niederlande, Frankreich, Schweiz, Belgien und Großbritannien.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen6
Welche Hinweise liegen der Bundesregierung vor, daß ins europäische Ausland aus der Bundesrepublik Deutschland verbrachter Giftmüll dort nicht entsorgt, sondern in Drittländer verbracht wird?
Von welchen Firmen wird Giftmüll aus der Bundesrepublik Deutschland im Ausland entsorgt?
Welche Hinweise liegen der Bundesregierung vor, daß falsch oder als Wirtschaftsgut deklarierter Giftmüll aus der Bundesrepublik Deutschland exportiert wird?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung ergriffen, um zu verhindern, daß Giftmüll falsch deklariert oder als Wirtschaftsgut deklariert exportiert wird, ohne daß die Empfängerfirma im Ausland eine tatsächliche Entsorgung vornehmen kann oder will?
Sind die von der Firma W. in Göppingen illegal in die Türkei exportierten 1 581 Tonnen Giftmüll inzwischen in die Bundesrepublik Deutschland zurückgenommen worden? Wenn nein, warum nicht?
Hält die Bundesregierung die gesetzlichen Bestimmungen und die Kontrollen für ausreichend, um einen ökologisch und gesundheitlich unverantwortlichen Export und Beseitigung von Giftmüll im Ausland durch Falschdeklaration oder Deklaration als Wirtschaftsgut zu unterbinden?