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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Einflußnahme der Industrie auf Entscheidungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA) (G-SIG: 11002049)

BGA-Studie zur Gesundheitsschädlichkeit von Asbest, Verflechtung des Wasser-, Boden- und Lufthygieneinstituts am BGA mit dem gleichnamigen Verein der Industrie, Drittmittelforschung am BGA, ähnliche Interessenverflechtungen bei der Biologischen Bundesanstalt und beim Umweltbundesamt

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

18.08.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/247613.06.88

Einflußnahme der Industrie auf Entscheidungen des Bundesgesundheitsamtes (BGA)

der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Teubner und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Das Bundesgesundheitsamt (BGA) ist eine beratende Fachbehörde der Bundesregierung, der es obliegt, die Bundesregierung u. a. bei der Bewertung von Umweltchemikalien im Hinblick auf gesundheitliche Gefahren zu beraten.

Recherchen der Kontraste-Redaktion des Senders Freies Ber lin haben jetzt den lange bestehenden Eindruck, das BGA orientiere sich bei vielen Entscheidungen weniger an gesundheitlichen Erfordernissen denn an wirtschaftlichen Interessen der Indust rie, zu einer Gewißheit gemacht. Belegt wird dies durch die enge Verflechtung des Instituts für Wasser-, Boden-, Lufthygiene des BGA mit dem Verein für Wasser-, Boden-, Lufthygiene e. V., dem namhafte Firmen der deutschen Großindustrie angehören.

Als einen Erfolg der Kooperation, Vorinformation über bearbeitende Studien, Weiterbildung des Wasser-, Boden-, Lufthygiene- Personals und finanzieller Förderung kann es der Verein, dem bezeichnenderweise selbstverständlich auch die führende Herstellerfirma auf dem Asbestmarkt angehört, verbuchen, das Asbest noch immer nicht verboten ist, obwohl seine krebserzeugende Wirkung seit Jahrzehnten belegt ist und obwohl belegt ist, daß nicht nur von Spritzasbest, sondern z. B. auch von verwitternden Asbestzementplatten ein nicht unerhebliches Krebsrisiko für die Gesamtbevölkerung ausgeht.

Wann immer ein Verbot zur Entscheidung anstand, war das Bundesgesundheitsamt mit entlastenden Studien zur Stelle, inspiriert oder gefertigt von Professoren, die finanziell von der Asbestindustrie abhängig waren.

Die enge Verflechtung zwischen dem Institut und der Indust rie sei nur kurz wiedergegeben:

  • Der Verein für Wasser-, Boden-, Lufthygiene e. V. ist im gleichen Haus wie das gleichnamige Institut des BGA untergebracht; ein Beschäftigter des Instituts ist Kontaktperson zwischen dem Verein und dem Institut; ein Elektronenmikroskop wurde statt wie üblicherweise von der Herstellerfirma mit einem Preisnachlaß von 120 000 DM von der führenden Herstellerfirma auf dem Asbestmarkt bezogen.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen19

1

Trifft es zu, daß die Entscheidung der Umweltministerkonferenz, Asbest entgegen dem Votum des Umweltbundesamtes (UBA) nicht zu verbieten, sowohl 1981 als auch im Ap ril 1988 darin begründet lag, daß das BGA Studien vorlegte, denen zufolge von Asbest keine nennenswerten Gefahren ausgehen?

Wenn nein, was waren die ausschlaggebenden Gründe?

2

Trifft es zu, daß der Entwurf des BGA-Berichtes zu Asbest 1981/1986 einen Grenzwert von 100 Fasern/m 3 enthielt, der dann im Bericht auf „deutlich unter 1 000 Fasern" verändert wurde?

Ist der Bundesregierung bekannt, aufgrund welcher Erkenntnisse diese Änderung erfolgte, und welche Mitarbeiter waren an dieser Änderung beteiligt?

Ist oder war eine/r der Beteiligten Mitglied des Wasser-, Boden-, Lufthygiene-Vereins?

3

Ist der Bundesregierung und insbesondere Umweltminister Dr. Töpfer, dem das Institut für Wasser-, Boden-, Lufthygiene am BGA untersteht, diese enge Verflechtung des Institutes und dem gleichnamigen Verein der Indust rie bekannt?

4

Geschah und geschieht diese massive Einflußnahme der Industrie auf die Arbeit des BGA-Instituts mit Wissen und Billigung der Bundesregierung?

5

Welche Maßnahmen wurden von Umweltminister Dr. Töpfer gegebenenfalls getroffen bzw. sind vorgesehen, um diese skandalöse Verflechtung aufzuheben?

6

Wie groß ist der Haushalt des Wasser-, Boden-, Lufthygiene- Instituts?

7

In welchem Umfang wird an diesem Institut „Drittmittelforschung" ausgeführt?

8

Welche Studien wurden bis jetzt bzw. werden derzeit durch „Drittmittel" gefördert?

9

Welche Beiträge wurden für die einzelnen Studien von wem zur Verfügung gestellt?

10

Welche Zuwendungen machte der Verein dem Institut zur Anschaffung von Geräten?

11

Werden Reisen von Institutsmitarbeiterinnen aus Haushaltsmitteln des Instituts bestritten, oder gibt es hierfür Zuwendungen des Vereins?

Wenn ja, in welcher Höhe pro Jahr in den letzten zehn Jahren und von wem?

12

Wer finanziert den Fuhrpark des Instituts?

13

Stellt der Verein auch Personalmittel zur Verfügung?

14

Welche Zuwendungen erhielt das Institut pro Jahr in den letzten zehn Jahren vom Verein?

15

Wurden bzw. werden auch andere Institute des BGA durch den Verein „gefördert"?

16

Läßt sich eine derartige Einflußnahme bei anderen Instituten des BGA ausschließen?

17

In welchem Umfang wird am BGA insgesamt Drittmittelforschung durchgeführt und wer sind die Geldgeber und welche Institute erhalten im einzelnen von wem welche Beträge?

18

Werden die Wissenschaftler B. (UNI Gießen) und V. (Erlangen), die im Falle des Asbests belegbar verharmlosende Studien für die Asbest-Indust rie anfertigten, vom Bundesministerium für Forschung und Technologie oder mit anderen Mitteln aus dem Bundeshaushalt gefördert?

Wenn ja, für welche Vorhaben?

19

Kann die Bundesregierung ausschließen, daß andere Fachbehörden des Bundes, wie z. B. die Biologische Bundesanstalt Braunschweig und das Umweltbundesamt, eine ähnliche Interessenverflechtung aufweisen, wenn ja, auf welche Weise?

Bonn, den 13. Juni 1988

Frau Garbe Frau Teubner Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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