Produktion von Pflanzenbehandlungsmitteln (III)
der Abgeordneten Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Herbst 1987 hatte die Fraktion DIE GRÜNEN zwei Kleine Anfragen (Drucksachen 11/592, 11/867) zur Produktion zweier neuer Pflanzenschutzmittel (Dichlorchinolincarbonsäure, Chlormethylchinolincarbonsäure) bei der Firma BASF gestellt. Die Antworten der Bundesregierung bestätigten die Vermutung der GRÜNEN, daß die BASF zwar bei der zuständigen Landesbehörde, der Stadt Ludwigshafen, einen Antrag nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz zur Errichtung und zum Betrieb von Anlagen zur Herstellung der Pestizide gestellt hatte, nicht aber einen Antrag auf Prüfung der Stoffe nach dem Chemikaliengesetz oder Pflanzenschutzgesetz. Offenbar erst infolge der Anfragen der GRÜNEN wurde die Stadt Ludwigshafen darauf aufmerksam, daß keine toxikologischen und ökotoxikologischen Angaben über die zu produzierenden Stoffe sowie möglicher Nebenprodukte im Abwasser und in der Abluft bekannt sind. Die BASF wurde aufgefordert, diese Angaben nachzureichen. Die BASF ist dieser Aufforderung bis zum heutigen Tag nicht nachgekommen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen2
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Firma BASF den Plan zur Herstellung der genannten Mittel weiter verfolgt?
Hat die Firma BASF zwischenzeitlich Anträge nach dem Pflanzenschutzgesetz bzw. nach dem Chemikaliengesetz zur Prüfung der Pestizide durch das Umweltbundesamt bzw. durch die Biologische Bundesanstalt eingereicht?
Wenn ja, welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung hinsichtlich der folgenden Eigenschaften vor:
bei der Produktion entstehende Abfallmengen,
bei der Produktion anfallende Abwassermengen,
mögliche Entstehung von polychlorierten/-bromierten Dibenzodioxinen und Furanen als Nebenprodukte oder Verunreinigungen,
Einsatzgebiet der Mittel,
Abbaubarkeit der Mittel,
Bioakkumulation bzw. Mobilität der Mittel,
chronische und akute Toxizität,
Wirksamkeit der Mittel.