Pestizide
der Abgeordneten Frau Garbe, Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen31
Ist der Bundesregierung bekannt, daß Messungen der Wasserwerke Köln (GEW) erhebliche Konzentrationen von Pestiziden im Regenwasser belegten, und wie werden diese Messungen beurteilt?
Wie beurteilt die Bundesregierung insbesondere die Tatsache, daß der Gehalt des Regenwassers an verschiedenen Pestiziden wie Atrazin, Simazin, Chlortoluron, Ciclobenil, Dimethoat, Monuron, Propazin, Prometryn, Terbutryn sowie Parathinethyl und -methyl teilweise sogar den zukünftigen Summengrenzwert für Pestizide im Trinkwasser nach der Trinkwasserverordnung überschreitet?
Wie beurteilt die Bundesregierung den Sachverhalt, daß Pestizide auch abseits landwirtschaftlich genutzter Flächen im Regenwasser vorhanden sind, was auf eine breite räumliche Verteilung ausgebrachter Pestizide über die Luft schließen läßt?
Ist der Bundesregierung bekannt, welcher Anteil aufgebrachter Pestizide — an den Zielort/die Pflanzen gelangt, — direkt oder durch Abtropfen von der Pflanze auf den Boden gelangt, — bei der Ausbringung durch Verwehungen von der zu behandelnden Fläche abgetrieben wird, — nach der Ausbringung von der behandelten Fläche verdunstet?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Pestizideinsatzes auf Menschen und Umwelt, die durch verdunstete und verwehte Pestizide verursacht werden, besonders angesichts dessen, daß bei einer geschätzten unkontrollierten großräumigen Verteilung von ca. 25 v. H. der Pestizide in der Bundesrepulik Deutschland jährlich etwa 7 500 Tonnen Pestizidwirkstoffe großflächig verteilt werden?
Wie sind die verschiedenen Ausbringungstechniken im Hinblick auf Abtrift und unkontrollierte Ausbreitung zu beurteilen; wie ist die Situation in unterschiedlichen Kulturen beim — Spritzen, — Sprühen, — Nebeln bzw. — Ausbringung mit Flugzeug/Hubschrauber?
Werden – speziell bei Sonderkulturen, Hubschrauberspritzungen – Messungen der Pestizidkonzentration auf benachbarten Flächen/ in benachbarten Siedlungen durchgeführt? Welche Pestizidkonzentrationen wurden festgestellt? Falls nein, wurden darüber keine Untersuchungen gemacht?
Liegen der Bundesregierung Daten darüber vor, welche direkten wirtschaftlichen Auswirkungen die unkontrollierte Ausbreitung von Pestiziden (nach sachgerechter Anwendung) a) auf benachbarte Feldkulturen (z. B. nach Herbizideinsatz), b) auf Waldflächen durch direkte Schädigung und Reduzierung der Photosyntheseleistung haben?
Liegen Daten vor über die räumliche Ausbreitung von Pestiziden in der Luft (Entfernung Anwendungsort und Fundort, z. B. bei der Wasserwerksuntersuchung)?
Hält die Bundesregierung es für mit der Gesundheitsvorsorge vereinbar, daß Millionen Bürger/innen direkt und indirekt einer Vielzahl von Pestizidpräparaten (> 1700) und anderen Zusätzen und Rückständen ausgesetzt sind (nach Schätzungen der US-Food and Drug Administration nimmt ein Bürger der westlichen Industriestaaten jedes Jahr über die Nahrung fünf Pfund Chemikalien zu sich, sog. tolerierte Rückstände), auch in Erkenntnis dessen, daß Pestizide und deren Abbauprodukte selbst in niedrigsten Dosen das Immunsystem beeinträchtigen und gesundheitliche Störungen hervorrufen können?
Wie beurteilt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der angeführten Messungen der Wasserwerke, die eine weiträumige Verteilung von Pestiziden über die Luft belegen, Recherchen des Öko-Test-Magazins über Vergiftungsfälle im Raum Tübingen, die darauf schließen lassen, daß jährlich mit mehreren Tausend Vergiftungsfällen in der Bundesrepublik Deutschland gerechnet werden muß?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, mit welchem Risiko die Anwendung von jährlich 30 000 Tonnen Pestiziden in der Bundesrepublik Deutschland für die Gesamtbevölkerung verbunden ist, wenn alle Belastungspfade – Trinkwasser, Lebensmittel, Luft – berücksichtigt werden, und wie hoch wird das Risiko für Kleinkinder, Schwangere bzw. Kranke eingeschätzt?
Sind andere Fälle neben Tübingen bekannt, und wenn ja, wo? Gibt es — Vergiftungsfälle, die offenbar auf Pestizide zurückgeführt werden können, — Untersuchungen über Pestizidkonzentration in der Luft, — Belastungsdaten, Meßergebnisse über Felder, behandelte, speziell auch Sonderkulturen, Felder allgemein, Waldgebiete bzw. Wohngebiete im ländlichen Raum?
Welche Anzahl an Pestizidvergiftungen (Erkrankungen und tödlichen Vergiftungen) sind der Bundesregierung bekannt bei — der Produktion von Pestiziden, — der Anwendung von Pestiziden bzw. — allgemein, beim Aufenthalt im Freien? Wie hoch schätzt sie die Dunkelziffer ein?
Welche konkreten Maßnahmen zur Gesundheitsvorsorge und zum Gesundheitsschutz hat die Bundesregierung ergriffen/ wird sie ergreifen angesichts von — Pestiziden im Grundwasser, — Pestiziden im Regenwasser bzw. — Vergiftungen beim Aufenthalt an der frischen Luft?
Werden Auswirkungen von Pestiziden, auch in den in einer Region gemeinsam vorkommenden Kombinationen, erforscht? Für welche Pestizide liegen ökotoxikologische Prüfungen vor? Für welche Pestizide und Pestizidkombinationen (welche Mittel, welche Kombinationen) liegen Prüfergebnisse vor? Für welche Pestizide und Pestizidkombinationen und Metabolite liegen Ergebnisse vor?
Wie beurteilt die Bundesregierung angesichts der erheblichen Verteilung über die Luft ihre bisherige Politik zum Schutz des Grundwassers vor Pestizideinträgen, die auf der Annahme beruht, durch Schutzgebietsausweisungen seien weitere Kontaminationen des Grundwassers und Trinkwassers mit Pestiziden zu verhindern?
Wie beurteilt die Bundesregierung ihre „Schutzgebietsphilosophie" des weiteren vor dem Hintergrund, daß Pestizide, die außerhalb der Schutzgebiete ausgebracht werden, neben der Verbreitung über Luft und Regen auch über das Grundwasser in die Wasserschutzgebiete hineinwandern?
Das Wasserhaushaltsgesetz schreibt einen absoluten Schutz des Grundwassers nach dem Besorgnisgrundsatz vor, unabhängig davon, ob Gebiete zur Wasserförderung genutzt werden. Wie ist die Politik der. Bundesregierung, die in erster Linie darauf abzielt, den Eintrag von Pestiziden ins Grundwasser in Schutzgebieten zu verhindern, mit den gesetzlichen Anforderungen des Wasserhaushaltsgesetzes in Einklang zu bringen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Bemühungen verschiedener Wasserversorgungsunternehmen, den Gehalt von Pestiziden im Trinkwasser durch zusätzliche Aufbereitungsschritte, wie z. B. Aktivkohlefilterung, zu verringern, angesichts der Tatsache, daß z. B. aus Stickstoffherbiziden, wie Atrazin, bei der Aktivkohlefilterung bekanntermaßen krebserzeugende Nitrosamine entstehen können?
Wie beurteilt die Bundesregierung wissenschaftliche Erkenntnisse, denen zufolge Pestizide, wie z. B. Aldicarb, das Immunsystem gerade im Konzentrationsbereich unterhalb 1 µg/l mit einer reziproken Dosis-Wirkungs-Beziehung schädigen können?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN, daß diese Untersuchungen die bisherige Annahme, die Grenzwerte für Pestizide im Trinkwasser seien nicht toxikologisch begründet und ein Überschreiten des Grenzwerts sei mit Sicherheit nicht gesundheitsgefährdend, widerlegt oder zumindest doch stark in Frage stellt und damit verstärkt Anlaß sein sollte, den Pestizidgebrauch insgesamt drastisch — langfristig auf Null — zu reduzieren sowie die derzeitige Zulassungspraxis kritisch zu hinterfragen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, in welchem Maß Pestizide an der Entstehung von Allergien beteiligt sind?
Wie viele Wasserversorgungsunternehmen in der Bundesrepublik Deutschland geben derzeit Wasser mit Pestizidgehalten oberhalb der Grenzwerte der Trinkwasserverordnung an die Verbraucher/innen ab? Wurden die Ausnahmegenehmigungen erteilt, und mit welchen Bedingungen sind diese verknüpft?
Ist der Bundesregierung bekannt, welche und wie viele Brunnen in der Bundesrepublik Deutschland aufgrund zu hoher Pestizidgehalte geschlossen wurden, bzw. in wie vielen Fällen das Wasser nur nach Zumischen von unbelastetem Wasser an die Verbraucher/innen abgegeben wird?
Sieht das Bundesgesundheitsamt angesichts der im Öko-Test-Magazin dargestellten Vergiftungserscheinungen von Anwohner/innen landwirtschaftlich genutzter Flächen die Notwendigkeit, Empfehlungen derart abzugeben, daß Spazierengehen, Radfahren, Joggen, Wohnen in landwirtschaftlich genutzten Gebieten zumindest für Risikogruppen zu vermeiden ist, sofern nicht umgehend Anwendungsverbote für gesundheitsschädigende Pestizide erlassen werden?
Vor etwa einem Jahr, als die GRÜNEN ihren Antrag „Schutz vor Pflanzenbehandlungsmitteln" (Drucksache 11/276) vorlegten, wurde von der Bundesregierung u. a. angeführt, alle nach dem „alten" Pflanzenschutzgesetz zugelassenen Wirkstoffe würden nach den Kriterien des neuen Pflanzenschutzgesetzes von 1986 überprüft. Welche Fortschritte hat die Überprüfung der Zulassungen durch die Biologische Bundesanstalt gemacht?
Bei wie vielen und bei welchen Wirkstoffen wurde die Prüfung mit welchem Ergebnis abgeschlossen? Welche Entscheidungen hat die Biologische Bundesanstalt bei jenen Mitteln getroffen, deren Verbleib in der Umwelt aufgrund nicht vorhandener Analysemethoden überprüft werden kann, und wie hoch ist deren Anzahl?
Die von der Bundesregierung dem Bundesrat zur Entschließung vorgelegte Novelle der Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung wird nach Auffassung von Umweltverbänden, Wasserversorgungsunternehmen und GRÜNEN nicht der Aufgabe gerecht, Mensch und Umwelt vor Schäden durch Pestizide zu bewahren. Plant die Bundesregierung eine Überarbeitung dieser Novelle in dem Sinn, daß grundwassergefährdende und mutagene, krebserzeugende, fruchtschädigende, schwer abbaubare oder anreicherungsfähige Pestizide generell verboten werden? Aufgrund welcher Erkenntnisse hält die Bundesregierung eine Überarbeitung der Novelle für nicht notwendig?
Vertreter des Industrieverbands Pflanzenschutz haben anläßlich des Fachgesprächs „Gewässerschutz und Pflanzenbehandlungsmittel" des Bundesgesundheitsamts Ende Mai 1988 dargelegt, daß frühestens Mitte der 90er Jahre Pestizide mit weniger grundwassergefährdenden Eigenschaften zur Verfügung stünden. Ist es nach Auffassung der Bundesregierung somit vor der Neueinführung neuer Mittel auf den Markt nicht angebracht, Mittel, deren grundwassergefährdende Eigenschaften durch die Praxis belegt sind, genannt seien hier nur Atrazin und Chlotoluron, zu verbieten?
Auf dem in Frage 29 erwähnten Fachgespräch des Bundesgesundheitsamts trat hinsichtlich der zukünftig gültigen Grenzwerte der Trinkwasserverordnung ein erheblicher Widerspruch zwischen den Vertretern des Bundesumwelt- und Bundesgesundheitsministeriums sowie des Bundesernährungsministeriums auf. Welche der Positionen — Festhalten oder Kippen des Grenzwerts — entspricht der Mehrheitsmeinung der Bundesregierung?
Wer haftet für Schädigungen und/oder Vergiftungen, die durch sachgemäßen, also den Zulassungsbedingungen entsprechenden, Gebrauch von durch die Biologische Bundesanstalt zugelassenen Pestiziden verursacht werden?