Umgang mit einer wegen Beurlaubung nicht besetzten Abteilungsleitung in der Bundeszentrale für politische Bildung
der Abgeordneten Frau Hillerich und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Im Tätigkeitsbericht 1986 der Bundeszentrale für politische Bildung ist die Leitung der Arbeitsgruppe „Außerschulische politische Bildung" mit N.N. bezeichnet, nach Information des Direktoriums ist der Stelleninhaber zur Zeit beurlaubt.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Seit wann dauert diese Beurlaubung an, und wie lange wird sie noch andauern?
Trifft es zu, daß die Leitung dieser Arbeitsgruppe vertretungsweise von Direktor M. übernommen wird, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls diese Vermischung von Direktoriats- und Sacharbeit?
Wäre es im Fall einer über mehrere Jahre andauernden Beurlaubung nicht angebracht, diese Stelle im Rahmen eines ordnungsgemäßen Ausschreibungsverfahrens sachgemäß und gegebenenfalls zeitlich befristet zu besetzen?