Arbeitszeitverkürzungen und Neueinstellungen im öffentlichen Dienst
des Abgeordneten Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
des Abgeordneten Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN
Arbeitszeitverkürzungen und Neueinstellungen im öffentlichen Dienst
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen9
Treffen Presseberichte (u. a. Handelsblatt vom 6. Mai 1988) zu, nach denen der Bund in diesem Jahr aufgrund der relativ niedrigen Lohn- und Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst etwa 500 Mio. DM „eingespart" hat?
Wie lauten die entsprechenden Summen für die Jahre 1989 und 1990?
Welche Lohn- und Gehaltssteigerungen (prozentual und absolut) im öffentlichen Dienst — bezogen auf die Jahre 1988, 1989 und 1990 — hat die Bundesregierung vor dem diesjährigen Tarifabschluß in ihrer mittelfristigen Finanzplanung zugrunde gelegt?
Betrachtet die Bundesregierung es als eine realistische Annahme, daß die Lohn- und Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst in den Jahren 1988, 1989 und 1990 um jährlich 1,5 bis 2 v. H. höher wären, wenn keine Arbeitszeitverkürzungen vereinbart worden wären?
Beabsichtigt die Bundesregierung, in diesem Zusammenhang beim Bund Neueinstellungen in die Wege zu leiten?
In welchem Ausmaß könnten beim Bund in diesem und in den beiden folgenden Jahren Neueinstellungen erfolgen, wenn für diesen Zweck die aufgrund der relativ niedrigen Lohn- und Gehaltssteigerungen eingesparten Mittel verwendet würden?
In welchem Umfang sind in diesem Zusammenhang Neueinstellungen möglich, wenn der gesamte öffentliche Dienst (einschließlich Länder und Kommunen) in die Betrachtung einbezogen wird?
Wie lauten die entsprechenden Berechnungen, wenn auch der halb-öffentliche Bereich (u. a. Wohlfahrtsverbände, öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten) berücksichtigt wird?
In welchem Maß könnte das Bundesland Saarland in den Jahren 1988, 1989 und 1990 aufgrund der niedrigen Lohn- und Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst Neueinstellungen vornehmen?