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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Arbeitszeitverkürzungen und Neueinstellungen im öffentlichen Dienst (G-SIG: 11002207)

Lohn- und Gehaltsentwicklung im öffentlichen Dienst bis 1990, Neueinstellungen mit durch niedrige Steigerungen freiwerdenden Mitteln, Neueinstellungen im Saarland

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

29.07.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/266814.07.88

Arbeitszeitverkürzungen und Neueinstellungen im öffentlichen Dienst

des Abgeordneten Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

des Abgeordneten Sellin und der Fraktion DIE GRÜNEN

Arbeitszeitverkürzungen und Neueinstellungen im öffentlichen Dienst

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen9

1

Treffen Presseberichte (u. a. Handelsblatt vom 6. Mai 1988) zu, nach denen der Bund in diesem Jahr aufgrund der relativ niedrigen Lohn- und Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst etwa 500 Mio. DM „eingespart" hat?

2

Wie lauten die entsprechenden Summen für die Jahre 1989 und 1990?

3

Welche Lohn- und Gehaltssteigerungen (prozentual und absolut) im öffentlichen Dienst — bezogen auf die Jahre 1988, 1989 und 1990 — hat die Bundesregierung vor dem diesjährigen Tarifabschluß in ihrer mittelfristigen Finanzplanung zugrunde gelegt?

4

Betrachtet die Bundesregierung es als eine realistische Annahme, daß die Lohn- und Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst in den Jahren 1988, 1989 und 1990 um jährlich 1,5 bis 2 v. H. höher wären, wenn keine Arbeitszeitverkürzungen vereinbart worden wären?

5

Beabsichtigt die Bundesregierung, in diesem Zusammenhang beim Bund Neueinstellungen in die Wege zu leiten?

6

In welchem Ausmaß könnten beim Bund in diesem und in den beiden folgenden Jahren Neueinstellungen erfolgen, wenn für diesen Zweck die aufgrund der relativ niedrigen Lohn- und Gehaltssteigerungen eingesparten Mittel verwendet würden?

7

In welchem Umfang sind in diesem Zusammenhang Neueinstellungen möglich, wenn der gesamte öffentliche Dienst (einschließlich Länder und Kommunen) in die Betrachtung einbezogen wird?

8

Wie lauten die entsprechenden Berechnungen, wenn auch der halb-öffentliche Bereich (u. a. Wohlfahrtsverbände, öffentlichrechtliche Rundfunkanstalten) berücksichtigt wird?

9

In welchem Maß könnte das Bundesland Saarland in den Jahren 1988, 1989 und 1990 aufgrund der niedrigen Lohn- und Gehaltssteigerungen im öffentlichen Dienst Neueinstellungen vornehmen?

Bonn, den 14. Juli 1988

Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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