Deutsch-syrisches Rückübernahmeabkommen
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Sevim Dağdelen, Jan Korte, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Arabischen Republik Syrien ist am 14. Juli dieses Jahres ein Abkommen abgeschlossen worden, das beide Seiten zur Rückübernahme von eigenen und fremden Staatsangehörigen sowie Staatenlosen verpflichtet, die aus oder über das Hoheitsgebiet des einen Vertragsstaates in das Hoheitsgebiet des anderen Vertragsstaates illegal eingewandert sind oder sich illegal dort aufhalten.
Die deutsche Seite verspricht sich davon vor allem, staatenlose Kurdinnen und Kurden aus Syrien abschieben zu können. Dies scheiterte bislang zumeist an der Weigerung des syrischen Staates, diese Personen aufzunehmen.
Die Weigerung zur Aufnahme staatenloser Kurdinnen und Kurden ist Teil der Arabisierungspolitik des syrischen Regimes in den mehrheitlich kurdisch besiedelten Gebieten im Norden und Osten des Landes. Im nördlichen Teil, der „Jazira“, wurde 1962 eine Volkszählung durchgeführt, in deren Folge ca. 120 000 Kurdinnen und Kurden ausgebürgert und damit staatenlos wurden. Kurdinnen und Kurden, denen die Staatsangehörigkeit entzogen wurde, gelten seitdem als „Ausländer“, da ihnen der syrische Staat unterstellt, illegal aus der Türkei und dem Irak eingewandert zu sein. Kurdinnen und Kurden, die bei der Volkszählung nicht erfasst wurden, sind seitdem „Nichtregistrierte“, ebenso wie ihre Nachkommen und die Nachkommen von „Ausländern“. Human Rights Watch (HRW) schätzte 1996 ihre Zahl auf insgesamt ca. 200 000.
Im Alltag hat der Status als „Ausländer“ oder als „Nichtregistrierter“ zahlreiche negative Konsequenzen. In den anderen Provinzen Syriens sind die zur Identifizierung ausgestellten Papiere unbekannt oder werden nicht anerkannt. Mit diesen Papieren ist es selbst in den Herkunftsregionen in Syrien nicht möglich, an Schulabschlussprüfungen teilzunehmen, der Weg zur Universität ist damit vollkommen versperrt. Viele weitere Maßnahmen aus den 80er/90er Jahren hatten oder haben eine kulturelle und politische Diskriminierung der Kurdinnen und Kurden zum Ziel: es darf nicht auf Kurdisch publiziert oder unterrichtet werden, es ist verboten, am Arbeitsplatz kurdisch zu sprechen, kurdische Firmennamen sind ebenso verboten wie das Singen nicht-arabischer Lieder auf Hochzeiten und anderen Festen. Nur syrische Staatsbürger dürfen Eigentümer oder Herausgeber von Zeitschriften und Zeitungen sein. In Reaktion auf politische Aktivitäten von Kurdinnen und Kurden kommt es regelmäßig zu gewaltsamen Übergriffen der syrischen Sicherheitskräfte, Folterungen und anderen Willkürmaßnahmen.
Viele Kurdinnen und Kurden aus Syrien haben deshalb das Land verlassen und unter anderem in der Bundesrepublik Deutschland Zuflucht gesucht. Viele erhielten keinen Asyl- oder Flüchtlingsstatus und leben deshalb seit vielen Jahren nur mit einer Duldung in der Bundesrepublik Deutschland.
Viele Ausländerbehörden haben vom syrischen Staat die Legende übernommen, dass die Betroffenen (oder deren Vorfahren) eigentlich aus der Türkei kommen und sie also die Möglichkeit hätten, die türkische Staatsangehörigkeit zu erlangen. Da die meisten kurdischen Syrer aus Angst vor einer Abschiebung an einer entsprechenden „Passbeschaffung“ nicht mitwirken, wird ihnen wegen Verletzung der aufenthaltsrechtlichen Mitwirkungspflichten ein Bleiberecht verweigert und sie bleiben ausreisepflichtig. Mit dem deutsch-syrischen Rückübernahmeabkommen ist eine neue Grundlage zur Durchsetzung dieser Ausreisepflicht, mit anderen Worten: zur massenhaften Abschiebung der kurdischen Syrer, geschaffen worden. Das Problem der Staatenlosigkeit und die damit verknüpfte Diskriminierung der Betroffenen bleiben dabei ungelöst.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Wie viele Syrer befanden sich zum Stichtag 30. September 2008 mit einer Niederlassungserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland,
a) die vor weniger als sechs Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
b) die seit sechs Jahren oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie viele Syrer befanden sich zum Stichtag 30. September 2008 mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland,
a) die vor weniger als sechs Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
b) die seit sechs Jahren oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie viele Syrer befanden sich zum Stichtag 30. September 2008 mit einer Gestattung in der Bundesrepublik Deutschland,
a) die vor weniger als sechs Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
b) die seit sechs Jahren oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie viele Syrer befanden sich zum Stichtag 30. September 2008 mit einer Duldung in der Bundesrepublik Deutschland,
a) die vor weniger als sechs Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
b) die seit sechs Jahren oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie viele Syrer halten sich zum Stichtag 30. September 2008 ohne Aufenthaltstitel (auch ohne Duldung) in der Bundesrepublik Deutschland auf,
a) die vor weniger als sechs Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
b) die seit sechs Jahren oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie viele Syrer befanden sich zum Stichtag 30. September 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, und
a) die vor weniger als sechs Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
b) die seit sechs Jahren oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie viele Syrer befanden sich zum Stichtag 30. September 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und
a) die vor weniger als sechs Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
b) die seit sechs Jahren oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie viele Staatenlose, bei denen Syrien als Herkunftsstaat feststeht oder vermutet wird, befanden sich zum Stichtag 30. September 2008 mit einer Niederlassungserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland,
a) die vor weniger als sechs Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
b) die seit sechs Jahren oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben?
Wie viele Staatenlose, bei denen Syrien als Herkunftsstaat feststeht oder vermutet wird, befanden sich zum Stichtag 30. September 2008 mit einer Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland,
a) die vor weniger als sechs Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
b) die seit sechs Jahren oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben?
Wie viele Staatenlose, bei denen Syrien als Herkunftsstaat feststeht oder vermutet wird, befanden sich zum Stichtag 30. September 2008 mit einer Gestattung in der Bundesrepublik Deutschland,
a) die vor weniger als sechs Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
b) die seit sechs Jahren oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben?
Wie viele Staatenlose, bei denen Syrien als Herkunftsstaat feststeht oder vermutet wird, befanden sich zum Stichtag 30. September 2008 mit einer Duldung in der Bundesrepublik Deutschland,
a) die vor weniger als sechs Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
b) die seit sechs Jahren oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben?
Wie viele Staatenlose, bei denen Syrien als Herkunftsland feststeht oder vermutet wird, halten sich zum Stichtag 30. September 2008 ohne Aufenthaltstitel (auch ohne Duldung) in der Bundesrepublik Deutschland auf,
a) die vor weniger als sechs Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
b) die seit sechs Jahren oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie viele Staatenlose, bei denen Syrien als Herkunftsstaat feststeht oder vermutet wird, befanden sich zum Stichtag 30. September 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, gegen die eine Ausweisungsverfügung ergangen ist, und
a) die vor weniger als sechs Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
b) die seit sechs Jahren oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben?
Wie viele Staatenlose, bei denen Syrien als Herkunftsland feststeht oder vermutet wird, befanden sich zum Stichtag 30. September 2008 in der Bundesrepublik Deutschland, die vollziehbar ausreisepflichtig sind und
a) die vor weniger als sechs Jahren in die Bundesrepublik Deutschland eingereist sind,
b) die seit sechs Jahren oder länger in der Bundesrepublik Deutschland leben (bitte nach Bundesländern auflisten)?
Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Zahl der syrischen Staatsangehörigen und Staatenlosen aus Syrien, die nach Inkrafttreten des Rückübernahmeabkommens abgeschoben werden können?
Folgt die Bundesregierung der Ansicht der Syrisch-Arabischen Republik, dass die 1962 ausgebürgerten Kurdinnen und Kurden in Syrien in erster Linie illegal übergesiedelte Kurdinnen und Kurden aus der Türkei waren und sie damit Anspruch auf die türkische Staatsangehörigkeit hätten (bitte begründen)?
Folgt die Bundesregierung der Ansicht der Syrisch-Arabischen Republik, dass die „Nichtregistrierten“ in erster Linie illegal übergesiedelte Kurdinnen und Kurden aus der Türkei und dem Irak waren, die damit Anspruch auf die türkische bzw. irakische Staatsangehörigkeit hätten (bitte begründen)?
Wird die Bundesregierung Repatriierungsbemühungen der syrischen Regierung gegenüber diesen „illegalen Migranten“ aus der Türkei und dem Irak unterstützen, und welche Repatriierungsmaßnahmen sind ihr seit 1962 bekannt geworden?
Welche Haltung vertritt die Bundesregierung gegenüber der Ansicht von Menschenrechtsorganisation (u.a. Human Rights Watch), dass die Ausbürgerungen, das Nicht-Ausstellen von Papieren und die Weigerung, illegal in andere Staaten emigrierte Kurdinnen und Kurden „zurückzunehmen“ Ausdruck einer gezielten Arabisierungspolitik der Syrisch-Arabischen Republik sind?
Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, warum sich die syrische Regierung bislang geweigert hat, staatenlose Kurdinnen und Kurden mit syrischer Herkunft „zurückzunehmen“, und wie erklärt sie sich den im Rückübernahmeabkommen zum Ausdruck gekommenen Sinneswandel?
Welche Einschätzung vertritt die Bundesregierung zu der Frage, wie sich die rechtliche Situation der (staatenlosen) Kurdinnen und Kurden in Syrien in den nächsten Jahren entwickeln wird, und sind insbesondere
a) Bestrebungen der syrischen Regierung bekannt, in Übereinstimmung mit Artikel 7 der UN-Kinderrechtskonvention allen in Syrien von Nichtregistrierten und „Ausländern“ geborenen Kindern die syrische Staatsangehörigkeit zu verleihen?
b) Bestrebungen der syrischen Regierung bekannt, in Übereinstimmung mit Artikel 8 der UN-Kinderrechtskonvention den 1962 als Kinder Ausgebürgerter die Staatsangehörigkeit zurückzugeben und damit das damals begangene Unrecht wiedergutzumachen?
c) Bestrebungen der syrischen Regierung bekannt, die gegen Artikel 28 der UN-Kinderrechtskonvention verstoßende Diskriminierung nichtregistrierter kurdischer Kinder beim Zugang zu Schule und Studium aufzuheben?
d) Bestrebungen der syrischen Regierung bekannt, dem Übereinkommen über die Rechtsstellung der Staatenlosen von 1954 beizutreten und in Anknüpfung daran die Einbürgerung Staatenloser zu vereinfachen und zu beschleunigen?
e) Bestrebungen der syrischen Regierung bekannt, dem Übereinkommen zur Verminderung der Staatenlosigkeit von 1961 beizutreten und in Anknüpfung daran die ethnische Diskriminierung gegenüber der kurdischen Bevölkerung in Fragen der Staatsangehörigkeit aufzuheben?
Hat die Bundesregierung im Rahmen ihrer Verhandlungen mit der syrischen Regierung auf Garantien gedrungen, dass die in Frage 17 genannten Abkommen von Syrien ratifiziert und konsequent angewendet werden? Welche Garantien wurden von Syrien abgegeben, dass die von dem Abkommen in Zukunft Betroffenen Zugang zur Staatsangehörigkeit oder zu einem sicheren Aufenthaltsstatus bekommen und vor diskriminierenden Maßnahmen geschützt sind?
Welche Maßnahmen hat die Bundesregierung darüber hinaus ergriffen, im Rahmen ihrer „wertorientierten Außenpolitik“ gegen Menschenrechtsverletzungen und Diskriminierungen von ethnischen und religiösen Minderheiten in Syrien zu protestieren und auf die Einhaltung rechtsstaatlicher Standards zu drängen?