Behandlung eines Totalen Kriegsdienstverweigerers im Bundeswehrarrest
der Abgeordneten Ulla Jelpke, Dr. Lothar Bisky, Wolfgang Gehrcke, Inge Höger, Paul Schäfer (Köln) und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Seit Anfang Oktober befindet sich der wehrpflichtige Jan-Patrick E. in Bundeswehrarrest. Nach seiner Einberufung am 1. Oktober 2008 und einer kurzfristigen Beurlaubung verweigerte er am 6. Oktober 2008 einen Befehl und erklärte gegenüber Vorgesetzten und anderen Rekruten, dass er grundsätzlich alle Befehle verweigern werde. E. begründet dies in einer Erklärung im Internet mit seiner strikt antimilitaristischen Grundhaltung. Er sei weder bereit, als Soldat noch als Zivildienstleistender eine Unterstützung der Streitkräfte zu leisten bzw. die militärische „Maschine am Laufen zu halten“ (http://totalverweigerung.blogsport.de/).
Wie andere Totale Kriegsdienstverweigerer auch, wurde E. daraufhin in Arrest genommen. Die Bundeswehr beharrt auch bei denjenigen, die ihre Befehlsverweigerung mit Gewissensgründen erklären, in aller Regel darauf, mehrfache Disziplinarstrafen in Form von Arrest auszusprechen. Nach Ansicht der Fragesteller ist dies unverhältnismäßig, weil Disziplinarstrafen ausdrücklich nicht als Form der Bestrafung, sondern der „Erziehung“ vorgesehen sind, und erklärte Gewissensgründe nicht gleichsam „wegzuerziehen“ sind.
Bei der Behandlung des E. kam es zu einigen Auffälligkeiten. So wurde ihm verweigert, bestimmte Bücher in seine Zelle mitzunehmen. Besucher berichten, ein Soldat der Bundeswehr habe zwei von drei mitgeführten Büchern einbehalten. Eine Begründung hierfür habe es nicht gegeben, „jedoch schienen die Titel das ausschlaggebende Element zu sein, ‚die seien links‘, äußerte der Soldat noch“ (www.totalverweigerung.blogsport.de). Betroffen waren „Die Kritik der politischen Ökonomie“ und eine Abhandlung „Wir sind die Guten – Antisemitismus in der radikalen Linken“.
Besorgnis erregend ist außerdem, dass E., nachdem er nach Ablauf des ersten Arrestes am Montag, dem 13. Oktober 2008, erneut die Kaserne in Strausberg betreten hatte, vier Tage lang weder für seine Familie noch für seinen Rechtsanwalt erreichbar war. Auskunftsverlangen seien „mit der Begründung ‚nicht zuständig zu sein‘ abgewimmelt“ worden (www.totalverweigerung.blogsport.de).
Wie sich am darauffolgenden Freitag, dem 17. Oktober 2008, herausstellte, war er auf den Fliegerhorst Holzdorf verlegt worden. Da hierüber niemand unterrichtet worden war, konnte das Besuchsrecht an diesem Freitag nicht wahrgenommen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Trifft es zu, dass dem Totalen Kriegsdienstverweigerer E. verweigert wurde, bestimmte Bücher mit in die Arrestzelle zu nehmen, und wenn ja,
a) für welchen Zeitraum,
b) welche Titel waren hiervon betroffen,
c) aus welchen Gründen wurden die einzelnen Titel verweigert?
Ist es in der Bundeswehr üblich, dass „linke“ Literatur den Arretierten vorenthalten wird, und wenn ja, welche Kriterien werden an den Begriff „links“ gelegt?
Warum ist im Fall des E. die Entscheidung getroffen worden, „linke“ Titel einzubehalten?
a) Nach welchen Kriterien erfolgte die Einschätzung der inkriminierten Literatur als „links“, und von wem ging diese Entscheidung aus?
b) Wie bewertet die Bundesregierung diese Entscheidung, die genannten Titel einzubehalten?
Aus welchen Gründen wurde E. nach Holzdorf verlegt?
Aus welchen Gründen sind die Familie und der Rechtsanwalt von E. erst nach Ablauf von vier Tagen über die Verlegung des E. unterrichtet worden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die heimliche Verlegung von E. unter dem Aspekt, dass hierdurch sein Besuchsrecht faktisch beschnitten wurde?
Wie viele Wehrpflichtige wurden seit dem Jahr wegen Ungehorsams, eigenmächtiger Abwesenheit, Fahnenflucht, Befehlsverweigerung und anderen disziplinaren bzw. strafrechtlichen Verstößen für jeweils welchen Zeitraum in Bundeswehrarrest genommen?