Auswirkungen der internationalen Finanzkrise auf die Einlagensicherheit bei den Sozialversicherungsträgern sowie auf die private Altersvorsorge
der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken), Klaus Ernst, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Dietmar Bartsch, Dr. Martina Bunge, Roland Claus, Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Michael Leutert, Elke Reinke, Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Bundesregierung kündigte am 5. Oktober 2008 eine staatliche Garantie für Bankeinlagen von Privatpersonen an: „Wir sagen den Sparerinnen und Sparern, dass ihre Einlagen sicher sind“, so die Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel. Auch der Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, sieht darin ein wichtiges Signal zur Beruhigung. Die Regierung wolle Sorge dafür tragen, dass die Sparer in der Bundesrepublik Deutschland um keinen einzigen Euro ihrer Einlagen fürchten müssten. Allerdings gilt diese politische Zusage nicht für die Absicherung für Riester- und Rürup-Verträge, der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) und anderen Formen der privaten Altersvorsorge.
Bereits im März 2008 berichtete das Magazin „WirtschaftsWoche“, dass die globale Finanzmarktkrise auch auf die Pensionsvermögen deutscher Unternehmen durchschlage. „Schrumpfende Anleiherenditen und fallende Aktienkurse werden sich schon bald in den Betriebsrenten widerspiegeln“ (Wirtschafts- Woche, 10. März 2008 „Warum die Finanzkrise jetzt auch ihre Betriebsrente gefährdet“ http://www.wiwo.de/finanzen/warum-die-finanzkrise-jetzt-auch-ihre-betriebsrente-gefaehrdet-268686/). Die rund 2,5 Millionen Ruheständler und zehn Millionen Beschäftigten in der Privatwirtschaft, die künftig Ansprüche auf eine Betriebsrente hätten, müssten sich auf niedrigere Zahlungen einstellen.
Auch EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla ist der Ansicht, dass die Pensionsfonds in der EU nicht von der Finanzkrise verschont bleiben. „In gewissem Maß werden sich die Leistungen aus diesen Fonds vermindern.“ Zwar seien die Pensionsfonds in Europa „recht gut geschützt“, trotzdem biete die Krise mit Blick auf kapitalfinanzierte Systeme der Altersvorsorge „auch für uns in Europa einen Anlass, darüber nachzudenken, ob sich die Rahmengesetze verbessern lassen“ (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 22. September 2008).
Gleichzeitig übertragen immer mehr Unternehmen ihre Pensionsverpflichtungen, etwa aus Direktzusagen, in externe Pensionsfonds. Der Grund sei der Druck von Ratingagenturen und Investoren, Pensionsverpflichtungen aus der Bilanz in einen externen Kapitalstock zu verlagern (vgl. WirtschaftsWoche, ebd.). Damit wird aber gleichzeitig die Höhe der Betriebsrente zunehmend dem Risiko auf dem Kapitalmarkt ausgesetzt: Denn die unter SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Jahr 2002 eingeführten Pensionsfonds sind nicht an die maximale Aktienquote von 35 Prozent gebunden.
Die im Altersvermögensgesetz seit 2002 bestehende Möglichkeit, Rückstellungen für die betriebliche Altersvorsorge auch in Pensionsfonds anzulegen, habe zudem zur Folge, dass in der Regel lediglich die eingezahlten Beiträge garantiert seien (vgl. WirtschaftsWoche vom 10. März 2008). Diese „Null-Prozent-Rendite“ ist im Altersvermögensgesetz als „Mindestgarantie“ festgelegt. Auf die Garantie des Kapitalerhalts weist auch die Bundesregierung immer wieder hin. Allerdings wird dabei die Inflationsentwicklung nicht berücksichtigt.
Der Kapitalerhalt bei den Riester- und Rürup-Produkten ist je nach Anlageart darüber hinaus unterschiedlich geregelt. Die WirtschaftsWoche kommt deshalb zu folgendem Fazit: „Der garantierte Kapitalerhalt ist deshalb nur ein löchriges Auffangnetz“ (WirtschaftsWoche, 14. Oktober 2008 „Riester- und Rürup-Rente unterschiedlich krisenfest“ http://www.wiwo.de/unternehmer-maerkte/riester- und-ruerup-rente-unterschiedlich-krisenfest-373931/).
In der Antwort auf die Große Anfrage der Abgeordneten Ulla Lötzer und der Fraktion der PDS „Institutionelle Anleger, Pensionsfonds und Rentenreform“, Bundestagsdrucksache 14/7736, vom 4. Dezember 2001, prognostizierte die Bundesregierung eine Nominalverzinsung von 6 Prozent bzw. 8 Prozent (Antwort zu Frage 11b und 12), eine Einschätzung, die sich als falsch erwies.
In diesem Zusammenhang ergeben sich aufgrund der anhaltenden und sich offensichtlich verschärfenden Finanzkrise Fragen zur Anlagensicherheit und zur Renditeerwartung privater Altersvorsorgeprodukte, insbesondere der bAV, der Riester- und Rürup-Rente und anderen Formen der privaten Altersvorsorge. Darüber hinaus wurde am 23. Oktober 2008 bekannt, dass auch Berufsgenossenschaften (BG) und mindestens eine Unfallkasse (UVK) im Landesbereich sowie ein Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung Bund Mittel bei der unter einem Moratorium stehenden Lehman Brothers Bankhaus AG angelegt haben. Außerdem ergeben sich weitere Fragen aus den Antworten auf die schriftlichen Fragen der Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken) vom 8. Oktober 2008 bzw. Klaus Ernst vom 9. Oktober 2008.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen40
Geht die Bundesregierung davon aus, dass die internationale Finanzmarktkrise auch Auswirkungen auf die private Altersvorsorge, insbesondere auf die betriebliche Altersvorsorge (bAV), die Rürup-Rente und auf Riester-Fondssparpläne haben wird?
Wenn ja, welche Risiken bestehen insbesondere für fondsgestützte private Altersvorsorgeprodukte?
Kann die Bundesregierung die derzeitigen Verluste für Pensionsfonds bei der bAV sowie bei der Riester-Rente seit Anfang dieses Jahres beziffern, oder liegen ihr Zahlen vor, die auf Verluste bei den o. g. privaten Altersvorsorgeprodukten hinweisen?
Wenn ja, von welcher Größenordnung geht die Bundesregierung bei den jeweiligen Produkten aus?
Wird die Bundesregierung vor dem Hintergrund der gravierenden internationalen Finanzkrise und deren zukünftig zu erwartenden Auswirkungen auf die kapitalgedeckte Altersvorsorge auch weiterhin an der staatlichen geförderten privaten Altersvorsorge festhalten?
Wenn ja, warum?
Wenn nein, welche Faktoren haben bei der Bundesregierung zu einem Umdenken ihrer Subventionspolitik geführt?
Trifft es zu, dass anders als bei den Riester-Banksparplänen oder den Riester-Rentenversicherungen bei Riester-Fondssparplänen nur der Erhalt des eingezahlten Kapitals garantiert wird und damit kein Anspruch auf die derzeitige Mindestverzinsung von 2,25 Prozent besteht?
Trifft es zu, dass bei der Rürup-Rente dem/der Sparer/Sparerin das eingezahlte Kapital nicht garantiert ist und beispielsweise mit einem Rürup-Fondssparplan keinerlei Absicherung gegen eine weit reichende Finanzkrise besteht?
Wie hoch ist der zur Verfügung stehende Kapitalstock am Ende einer 40- jährigen Einzahlungsdauer, wenn monatliche Beiträge von 100 Euro (inkl. der Förderprämie) in einen gezilmerten Riester-Banksparplan bzw. in eine Riester-Rentenversicherung mit Verwaltungsabzügen von 15 Prozent eingezahlt werden, wenn dieser über die gesamte Laufzeit lediglich mit dem aktuell gültigen Mindestzins von 2,25 Prozent verzinst wird und eine Inflationsrate von drei Prozent unterstellt wird?
Wie hoch ist die sich rechnerisch ergebende effektive Rendite auf die tatsächlich gezahlten Beträge in diesem Fall?
Wie hoch ist der zur Verfügung stehende Kapitalstock am Ende einer 40- jährigen Einzahlungsdauer, wenn monatliche Beiträge von 100 Euro auf ein Festgeldkonto (ohne Verwaltungsabzüge) mit einer Verzinsung von vier Prozent eingezahlt werden und eine Inflationsrate von drei Prozent unterstellt wird?
Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass die Einlagen der Sparerinnen und Sparer für private Altersvorsorgeprodukte, insbesondere jener, die nicht den Kapitalerhalt garantieren, im Zuge der internationalen Finanzmarktkrise geschützt sind?
Stimmt die Bundesregierung der Aussage zu, dass die gesetzliche Rentenversicherung im Gegensatz zu privaten kapitalgedeckten Altersvorsorgeprodukten aufgrund der Umlagenfinanzierung von der internationalen Finanzmarktkrise nicht betroffen ist?
Hält die Bundesregierung die in der Großen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 14/7736 in der Antwort zu Frage 11b und 12 prognostizierte Annahme einer Nominalrendite von 6 Prozent bzw. 8 Prozent bei der staatlich geförderten kapitalgedeckten Altersvorsorge nach wie vor für gerechtfertigt?
Wenn nein, wie hoch ist die derzeitige Renditeerwartung?
Wie wird sich die internationale Finanzkrise nach Ansicht der Bundesregierung auf die zukünftige Rendite fondsgebundener Anlagenprodukte für die private Altersvorsorge auswirken?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des EU-Sozialkommissars Vladimir Spidla, dass sich die Leistungen aus Pensionsfonds im Zuge der Finanzmarktkrise vermindern werden?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung des EU-Sozialkommissars Vladimir Spidla, wonach die Rahmengesetze für die auf der Altersvorsorge basierenden Pensionsfonds zu verbessern seien?
Wenn ja, welche Verbesserungen plant die Bundesregierung?
Wenn nein, warum nicht?
Welche finanziellen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung für Pensionskassen und insbesondere für fondsgebundene Betriebsrenten aufgrund der internationalen Finanzmarktkrise?
Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die durchschnittliche Rendite für die vier Produkttypen der bAV in den Jahren 2001 bis 2007 entwickelt?
Wie hoch ist die Monatsrente bei einer Rentenlaufzeit von 20 Jahren, wenn der Arbeitgeber über 40 Jahre monatliche 100 Euro für die/den Beschäftigte/n bei einer Rendite von fünf Prozent anlegt?
Wie hoch ist die Monatsrente unter den gleichen Voraussetzungen wie oben, wenn die Rendite lediglich vier Prozent beträgt?
Wie viel Pensionskassen haben im Jahr 2007 und im Jahr 2008 den so genannten Stresstest der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) nicht bestanden?
Wie viele Pensionskassen garantieren nach Kenntnis der Bundesregierung eine Mindestverzinsung ihrer Produkte von 2,25 Prozent?
Gibt es von Seiten der Bundesregierung Überlegungen, den derzeit gültigen Mindestzins von 2,25 Prozent weiter zu senken, oder ist die Banken- und Versicherungswirtschaft mit der Forderung einer weiteren Senkung des Garantiezinses an die Bundesregierung herangetreten?
Könnte eine weitere Absenkung des Mindestzinses zu einer finanziellen Stabilisierung der Banken- und Versicherungswirtschaft aufgrund ihrer derzeitig angespannten finanziellen Situation im Zuge der internationalen Finanzkrise beitragen?
Liegen der Bundesregierung bereits Informationen über die zu erwartende Minderung der Überschussbeteiligungen bei der bAV vor?
Wenn ja, welche?
Welche Banken, Versicherungen u. a. haben bei der Hypo Real Estate Holding AG (HRE) und/oder bei der Lehman Brother Bankhaus AG Einlagen, die dem Zweck der privaten Altersvorsorge (Riester- und Rürup-Produkte sowie Produkte für die betriebliche Altersvorsorge) dienen, angelegt?
Hat die Bundesregierung darüber Kenntnis, auf welches Volumen sich derzeit die Einlagen für die private Altersvorsorge (Riester- und Rürup- Produkte sowie Produkte für die betriebliche Altersvorsorge) bei der HRE und/oder bei der Lehman Brother Bankhaus AG beziffern?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob die Zusatzversorgungskasse des Bundes und der Länder (VBL), die 24 Zusatzversorgungskassen der Kommunen, kirchlichen Dienste sowie der Sparkasseneinrichtungen Einlagen für die private Altersvorsorge bei der HRE oder bei der Lehman Brother Bankhaus AG (Riester- und Rürup-Produkte sowie Produkte für die betriebliche Altersvorsorge) getätigt haben?
Wenn ja,
a) welche Zusatzversorgungskassen haben Einlagen bei der HRE und/oder bei der Lehman Brother Bankhaus AG,
b) in welcher Höhe beziffert die Bundesregierung diese Einlagen (bitte aufgeschlüsselt nach Bund, Ländern, Kommunen, kirchlichen Trägern sowie Sparkasseneinrichtungen)?
Mit welchen finanziellen Ausfällen für die private Altersvorsorge in Form von Riester- und Rürup-Rentenprodukten und Produkten der bAV rechnet die Bundesregierung für die VBL, die 24 Zusatzversorgungskassen der Kommunen, kirchlichen Dienste sowie der Sparkasseneinrichtungen vor dem Hintergrund der gravierenden internationalen Finanzkrise?
Welche Rendite erwirtschafteten Riester-Rentenprodukte und Produkte der bAV im Rahmen der VBL, die 24 Zusatzversorgungskassen der Kommunen, kirchlichen Dienste sowie der Sparkasseneinrichtungen im Jahr 2007, und welche Rendite erwartet die Bundesregierung für das Jahr 2008?
Haben die in der schriftlichen Antwort der Bundesregierung für den Monat Oktober (Bundestagsdrucksache 16/10520) des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken) genannten 15 Berufsgenossenschaften auch Rückstellungen in Form von Altlasten, Pensionsrückstellungen etc. nach §§ 171 bis 172c SGB VII oder für den Lastenausgleich nach §§ 176 bis 181 und § 184 SGB VII bei der HRE und/oder der Lehman Brother Bankhaus AG angelegt?
Wenn ja, welche Berufsgenossenschaften, und in welcher Höhe, und nach welcher Anlagenform (vgl. Antwort auf die schriftlichen Fragen 53 bis 56 vom 8. Oktober des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken))?
Welche der bisher vier Berufsgenossenschaften und einer Unfallkasse aus dem Landesbereich haben Forderungen gegenüber der Lehman Brother Bankhaus AG (bitte aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Volumen, vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 16/10639)?
Haben nach Kenntnis der Bundesregierung weitere Berufsgenossenschaften sowie Unfallkassen des Bundes und der Länder Forderungen gegenüber der Lehman Brother Bankhaus AG, und wenn ja, in welchem Umfang (bitte unter Nennung der BG bzw. UVK und aufgeschlüsselt nach dem jeweiligen Volumen und Anlagenform, vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage Bundestagsdrucksache 16/10639)?
Handelt es sich bei den 4,3 Mio. Euro, welche die Berufsgenossenschaften in Form von Inhaber-Schuldverschreibungen bei der HRE angelegt haben und die damit nicht der Einlagensicherung unterliegen, um Anlagenzertifikate der Lehman Brother Bankhaus AG, und wenn ja, um welche BG und UVK handelt es sich (vgl. Antwort auf die schriftliche Frage 54 vom 8. Oktober des Abgeordneten Volker Schneider (Saarbrücken))?
In welcher Höhe und in welcher Anlageform beziffert die Bundesregierung die Einlagen der Deutschen Rentenversicherung Bund, ihrer Regionalträger und der Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See bei der HRE (vgl. Antwort auf die schriftliche Frage 46 vom 9. Oktober des Abgeordneten Klaus Ernst)?
In welchem Umfang bestehen Forderungen?
Trifft es zu, dass bei der Deutschen Rentenversicherung Rheinland aktuell ein Viertel der eigenen liquiden Mittel aufgrund des Moratoriums bei der Lehman Brother Bankhaus AG nicht verfügbar sind (vgl. Frankfurter Rundschau vom 24. Oktober 2008 „bei Lehman schlummert auch rheinisches Rentengeld“)?
Wenn ja,
a) stammen die Einlagen der Deutschen Rentenversicherung Rheinland aus der Nachhaltigkeitsrücklage nach § 216 ff.?
b) trifft die Aussage des Finanzchefs der deutschen Rentenversicherung Rheinland zu, dass für die aktuell nicht verfügbaren Mittel, der Rentenverband geradestehe (vgl. Frankfurter Rundschau, ebd.)?
Hat die Bundesbank nach Kenntnis der Bundesregierung auch Mittel aus dem Versorgungsfonds der Bundesagentur für Arbeit (BA) nach dem § 366a des Dritten Buches Sozialgesetzbuch (SGB III) auch bei der HRE oder einer ihrer Töchter, etwa der DEPFA Bank Public Limited Company (DEPFA) und/oder der Lehman Brother Bankhaus AG, angelegt?
Wenn ja, in welcher Höhe, Anlagenform und zu welchem Stichtag (Zeitpunkt der Errichtung des Versorgungsfonds nach § 366a Abs. 3 Satz 2 SGB III, bzw. Anlagedatum)?
Falls die Bundesbank für die BA Mittel aus dem Versorgungsfonds nach § 366a SGB III bei der HRE oder einer ihrer Töchter etwa der DEPFA, angelegt hat, welche finanziellen Auswirkungen hätte nach Ansicht der Bundesregierung die Insolvenz der HRE für den Versorgungsfonds gehabt (vgl. Antwort auf die schriftliche Frage 46 vom 9. Oktober des Abgeordneten Klaus Ernst)?
Falls die Bundesbank für die BA Mittel aus dem Versorgungsfonds nach § 366a SGB III bei der Lehman Brother Bankhaus AG angelegt hat, sind diese Einlagen über den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Deutscher Bank e. V. in voller Höhe geschützt?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus der Tatsache, dass der Pfandbriefmarkt praktisch zum erliegen gekommen ist oder aus der Beinah-Insolvenz der HRE, welche eine der beiden Größten Emittenten am deutschen Pfandbriefmarkt ist, der ein Volumen von 900 Mrd. Euro aufweist, das Vertrauen in den Pfandbrief und damit eines der wenigen noch funktionsfähigen Refinanzierungsinstrumente der deutschen Kreditwirtschaft untergraben hätte für die überwiegend in Pfandbriefe angelegten Mittel des Versorgungsfonds der BA nach § 366a SGB III (vgl. Brief des Bundesbankchefs Axel Weber und des BaFin-Chefs Jochen Sanio an den Bundesminister der Finanzen, Peer Steinbrück, vom 29. September 2008, Finanzausschuss, Drucksache 16(7)0295?
Hat die Bundesregierung Kenntnis darüber, in welchem finanziellen Umfang die Bundesbank für die BA Mittel aus dem Versorgungsfonds nach § 366a SGB III bei der Lehman Brothers Bankhaus AG angelegt hat?
Wenn ja, in welcher Höhe?
Falls die Bundesbank für die BA Mittel aus dem Versorgungsfonds nach § 366a SGB III bei der Lehman Brothers Bankhaus AG oder bei der HRE angelegt hat, ist die Bundesbank den Verpflichtung nach Wahrung der Anlagengrundsätze und Liquidität nach Abschnitt 2, § 15 des Versorgungsrücklagegesetzes (VersRücklG) im vollem Umfang nachgekommen?
Falls nein, welche Konsequenzen ergeben sich aus Sicht der Bundesregierung aus einem möglichem Fehlverhalten der Bundesbank?
Mit welchen finanziellen Auswirkungen auf die Leistungen der berufsständischen Versorgungseinrichtungen aufgrund der internationalen Finanzkrise ist nach Ansicht der Bundesregierung zu rechnen?