Zeitweilige Sperrungsnotwendigkeiten der DB-Neubaustrecke Würzburg—Fulda für Güterzüge
der Abgeordneten Frau Brahmst-Rock, Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Frankfurter Rundschau vom 26. Juli 1988 wird davon berichtet, daß bereits 360 Güterzüge den Bundesbahn-Neubaustreckenabschnitt Würzburg—Fulda seit deren Inbetriebnahme nicht befahren konnten und umgeleitet werden mußten, da bei starkem Wind die Gefahr besteht, daß auf Brückenbauwerken Leercontainer vom Zug geweht werden könnten.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Bei welchen Windstärken muß der Abschnitt Würzburg—Fulda der Bundesbahn-Neubaustrecke Hannover—Würzburg für Güterzüge mit Leercontainern gesperrt werden?
Welcher Güterverkehrszug-Anteil ist seit der Inbetriebnahme des Streckenabschnitts von der Sperrung betroffen?
Seit wann ist der Bundesregierung bekannt, daß Güterzüge mit Leercontainern diesen Streckenabschnitt der Neubaustrecke bei höheren Windstärken nicht befahren können?
Ist es richtig, daß auf der Vogelfluglinie bereits schon dieselben Probleme der Gefahr des Verwehens von Leercontainern von den Zügen aufgetreten sind?
Warum konnten diese Erfahrungen bei der DB-Neubaustrecke Hannover—Würzburg nicht berücksichtigt werden?
Warum ist das Wissen um diesen entscheidenden Nachteil der Neubaustrecke zum Zeitpunkt der hef tigen Diskussion um diese von der Bundesregierung der Öffentlichkeit nicht zugänglich gemacht worden?
Ist die Notwendigkeit von zeitweiligen Sperrungen der Neubaustrecke für Güterzüge mit Leercontainern in den „Wirtschaftlichkeitsberechnungen" für die Neubaustrecke enthalten?
Um wieviel wird sich die angebliche „Wirtschaftlichkeit" der Neubaustrecke Hannover—Würzburg verringern?
Ist auch auf künftigen Neubau-Streckenabschnitten, insbesondere mit Brückenbauwerken, mit ähnlichen Problemen zu rechnen?
Um welche Strecken handelt es sich dabei?