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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Einsatz von BKA und GSG 9 gegen die Rockergruppe "Bones" (G-SIG: 11002725)

Einsatz der GSG 9 am 29.7.1988 in mehreren Wohnungen der Verdächtigten in Rheinland-Pfalz, evtl. Existenz einer Datei mit den Daten vieler Beschuldigter

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium des Innern

Datum

01.09.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/278717.08.88

Einsatz von BKA und GSG 9 gegen die Rockergruppe „Bones"

der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Aufgrund eines Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft Ludwigshafen und des BKA gegen die Rockergruppe „Bones" stürmte u. a. die GSG 9 am 29. Juli 1988 mehrere Wohnungen der Verdächtigen in Rheinland-Pfalz. Die maskierten Grenzschutzbeamten sollen dabei laut SPIEGEL Nr. 30/88 und Augenzeugenberichten „wie Rambo gewütet" und Einrichtungen demoliert haben sowie für Verletzungen und Beleidigungen der Betroffenen verantwortlich sein.

Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:

Fragen10

1

Wegen welcher Vorschriften wurde seit wann gegen die „Bones" ermittelt?

2

Seit wann hat sich das BKA aufgrund welcher Zuständigkeit an den Ermittlungen beteiligt?

3

Seit wann ist beim BKA in dieser Sache ggf. eine SPUDOK-Datei mit den Daten wie vieler Beschuldigter, Verdächtiger und anderer Personen jeweils geführt worden?

4

Trifft der Bericht der „tageszeitung" vom 15. August 1988 zu, wonach BKA-Beamte die „Bones" in deren Hauptquartier mit Richtmikrofonen abgehört, mit Spezialkameras einzeln auf diesem Gelände fotografiert haben, wovon auch rd. 2 000 Besucher einer „Bones"-Jubiläumsfeier betroffen waren, oder wie stellte sich die technische Seite der Ermittlungen sonst dar?

5

Wie viele Personen wurde insgesamt im Rahmen dieses Einsatzes fotografiert, und wie wird mit diesen Bild- und Tonaufnahmen nun verfahren?

6

Wie viele Beamte des BKA und des GSG 9 waren am 29. Juli 1988 selbst bei der Festnahme- bzw. Durchsuchungsaktion auf wessen Anforderung hin beteiligt?

7

Wie haben Stellen des Bundes in diesem Verfahren oder generell ggf. signalisiert, daß an einer Anforderung der GSG 9 zu Ausbildungs-/Übungszwecken Interesse bestehe?

8

Welcher Erkenntnisse hat die Bundesregierung über im Rahmen dieses Einsatzes von GSG 9-Beamten begangene Übergriffe wie Beleidigungen, Verletzungen oder Beschädigungen?

9

Welche Strafermittlungs-, Disziplinar- oder dienstkundlichorganisatorischen Maßnahmen sind daraufhin bereits gegen die betroffenen Beamten eingeleitet worden?

10

Wann, aus welchem Anlaß und in welcher Weise ist die GSG 9 außerdem in der Vergangenheit „verdeckt in Krisengebieten wie dem Libanon an der internationalen Terrorfront" sowie „bei Observationen und dem Schutz von kerntechnischen Anlagen" (SPIEGEL Nr. 32/88) eingesetzt worden?

Bonn, den 17. August 1988

Frau Schilling Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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