Alterssicherung der Beamten im Vergleich mit der gesetzlichen Rentenversicherung
der Abgeordneten Frau Unruh und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die geplante Rentenreform wirft auch Fragen nach der Ruhestandsversorgung der Beamten auf.
Gleichbehandlungsforderungen sind von den Beamtenvertretungen bisher zurückgewiesen worden. Zugleich hat es die Beamtenversorgung bis heute vermocht, sich statistischer Erfassung weitgehend zu entziehen und so einen sachlichen Vergleich zwischen gesetzlicher Rentenversicherung und Ruhestandsversorgung zu erschweren. Noch in der Antwort der Bundesregierung (Drucksache 11/2651) auf die Kleine Anfrage der Fraktion der SPD vom 11. Juli 1988 (Drucksache 11/2576) „Empfänger und Leistungen der Altersversorgung" konnte eine Reihe von Fragen „wegen fehlender Daten" nur ungenügend beantwortet werden. Ohne ein Mindestmaß an empirischem Material wird aber die Entscheidungsfindung über Notwendigkeit und Ausmaß gesetzlicher Änderungen schon im Vorfeld verhindert.
Darum fragen wir die Bundesregierung:
Fragen19
a) Wie viele Jahre beträgt das Durchschnittsalter, mit dem Beamte in den Ruhestand treten — bei Männern, — bei Frauen, — insgesamt? (Gemeint sind Beamte sämtlicher Gebiets- und anderer Körperschaften sowie der Deutschen Bundesbahn, der Deutschen Bundespost und der Bundeswehr; bitte sowohl getrennt als auch insgesamt aufführen.)
b) Wie sind die entsprechenden Zahlen für Arbeiter und Angestellte in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV)?
a) Wie viele Jahre beträgt das Durchschnittsalter, mit dem Beamte in den vorzeitigen Ruhestand (wegen Vollendung des 62. Lebensjahres oder Schwerbehinderung) treten — bei Männern, — bei Frauen, — insgesamt?
b) Wie sind die entsprechenden Zahlen bei vorgezogenem und flexiblem Altersruhegeld in der GRV?
a) Wie viele Jahre beträgt das Durchschnittsalter, mit dem Beamte wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausscheiden — bei Männern, — bei Frauen, — insgesamt?
b) Wie sind die entsprechenden Zahlen bei Berufs- und Erwerbsunfähigkeit in der GRV?
a) Welches Zahlenverhältnis besteht zwischen Beamten, die wegen Dienstunfähigkeit aus dem Dienst ausgeschieden sind, und — aktiven Beamten, — Ruhestandsbeamten, und zwar — bei Männern, — bei Frauen, — insgesamt?
b) Wie sieht das entsprechende Zahlenverhältnis in der GRV aus?
a) In welchem Verhältnis stehen die finanziellen Aufwendungen für Beamte, die als dienstunfähig in den vorzeitigen Ruhestand versetzt wurden, zu den Aufwendungen für — aktive Beamte, — Ruhestandsbeamte, und zwar — bei Männern, — bei Frauen, — insgesamt?
b) Wie sieht das entsprechende Zahlenverhältnis in der GRV aus?
Wie begründen sich die unterschiedlichen Voraussetzungen für a) die Dienstunfähigkeit von Beamten, b) die Erwerbs- und Berufsunfähigkeit von Arbeitern und Angestellten in der GRV?
Wie begründet sich die unterschiedliche Regelung, a) daß als dienstunfähig ausgeschiedene Beamte unbegrenzte Hinzuverdienstmöglichkeiten haben, b) während erwerbsunfähige Arbeiter und Angestellte höchstens 440 DM im Monat hinzuverdienen dürfen (1988) und ansonsten ihre Erwerbsunfähigkeitsrente verlieren?
a) Welcher Gesamtbetrag an Versorgungsbezügen wird im Durchschnitt an einen Ruhestandsbeamten von Beginn bis Ende der Zahlung des Ruhegehaltes gezahlt — bei Männern, — bei Frauen, — im Mittel?
b) Wie sehen die entsprechenden Zahlen in der GRV aus?
a) Wie viele Ruhestandsbeamte (absolut und prozentual) erhalten nach 35 Dienstjahren ein jährliches Ruhegehalt — unter 21 600 DM, — von 21 600 bis 24 000 DM, — von 24 000 bis 30 000 DM, — von 30 000 bis 42 000 DM, — von mehr als 42 000 DM? Wie gliedern sich diese Zahlen auf nach einer Dienstzeit von — weniger als 35 Dienstjahren, — 35 Dienstjahren und mehr sowie nach — Männern, — Frauen, — insgesamt?
b) Wie lauten die entsprechenden Zahlen für Arbeiter und Angestellte in der GRV nach 35, 40 und 45 Versicherungsjahren?
Das Besoldungsgutachten der Treuarbeit von 1972 (BT-Drucksache 6/3504) ist zu dem Ergebnis gekommen, daß Beamte im Vergleich zu Arbeitnehmern der Privatwirtschaft in der gleichen Funktion keinen Besoldungsrückstand haben.
Teilt die Bundesregierung in Anbetracht dessen – bzw. aufgrund der zwischenzeitlichen Entwicklung – die Auffassung des Deutschen Beamtenbundes, daß Beamte einen eigenen Beitrag für ihre Altersversorgung durch Besoldungsverzicht leisten?
Wann ist mit der Veröffentlichung des in Auftrag gegebenen neuerlichen Besoldungsgutachtens der Treuarbeit zu rechnen?
Die Sachverständigenkommission „Alterssicherungssysteme" hat 1983 festgestellt (Anlageband B, S. 20, Rand-Nr.: 13), „daß es der Beamtenversorgung trotz der immer wieder vorgebrachten Forderung nach konkreten Zahlen gelungen ist, sich statistischer Erfassung weitgehend zu entziehen".
Was hat die Bundesregierung seither unternommen – über das in Auftrag gegebene erwähnte Besoldungsgutachten hinaus –, um die empirische Erfassung der Beamtenversorgung zu verbessern?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß dafür zumindest der in der gesetzlichen Rentenversicherung gegebene statistische Standard angestrebt werden sollte?
Wenn nicht, warum nicht?