Häufung atomarer Anlagen in der Nordschweiz
der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Nordschweiz, wenige Kilometer von der deutschen Grenze entfernt, stehen vier von fünf Schweizer AKW und das Atomforschungszentrum Würenlingen. Diese bestehende atomare Infrastruktur, die bereits jetzt die Bevölkerung auf beiden Seiten des Hochrheins bedroht und beunruhigt, soll nun in großem Umfang ausgebaut werden. Geplant sind atomare Fernwärmeprojekte, verstärkte Atomtransporte, der Bau eines zentralen atomaren Zwischenlagers mit Verbrennungsanlage und „Konditionierung" in Würenlingen und eventuell ein atomares Endlager für hochradioaktive Abfälle in Siblingen oder Böttstein sowie ein Zwischenlager in Beznau.
Wir erwarten eine qualifizierte und genaue Beantwortung nachstehender Fragen zu diesem Komplex. Die nach unserer Auffassung ausweichende, nichtssagende und teilweise sogar falsche Beantwortung unserer ersten Kleinen Anfrage zu diesem Thema (Drucksache 11/994 bzw. 11/1036) hat ein negatives öffentliches Echo ausgelöst.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen5
Die bereits vorhandenen atomaren Anlagen in der Nordschweiz (AKW Leibstadt, Beznau I u. II, Gösgen und das Atomforschungszentrum in Würenlingen) emittieren auch im Normalbetrieb radioaktive Stoffe.
a) Existiert — analog zu entsprechenden Vereinbarungen bezüglich des AKW Fessenheim im Elsaß — eine Vereinbarung zum Austausch von Informationen zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Schweiz über radioaktive Emissionen aus den o. g. Atomanlagen?
b) Welche Messungen radioaktiver Immissionen wurden bzw. werden auf der deutschen Hochrheinseite regelmäßig vorgenommen, und mit welchen Ergebnissen?
c) Wurden auf bundesdeutschem Gebiet von staatlichen oder privaten Meßstellen erhöhte Strahlungen aus diesen Atomanlagen festgestellt, und falls ja, wann und in welcher Höhe?
Der Schweizer Bundesrat hat Ende 1987 einen positiven Vorentscheid für ein zentrales atomares Zwischenlager mit Verbrennungsanlage, „Konditionierungsanlage" und Lagerhallen für hochradioaktive Stoffe in Würenlingen (nahe Waldshut) gegeben.
a) In welcher Form werden Bundesregierung oder andere bundesdeutsche Stellen bisher in die Planungen derartiger und ähnlicher Großprojekte mit grenzüberschreitenden Wirkungen einbezogen, und hält die Bundesregierung die Art der bisherigen Beteiligung für ausreichend?
b) Waren die o. g. konkreten Planungen der Bundesregierung bei der Beantwortung unserer ersten Kleinen Anfrage am 3. November 1987 noch nicht bekannt?
c) Wird die Bundesregierung in der Deutsch-Schweizer Kommission auf eine bessere und frühzeitigere Information über derartig umweltgefährdende Planungen drängen?
d) Welche Detailinformationen über die geplanten Bauvorhaben in Würenlingen (Sicherheitsaspekte, zu erwartende radioaktive Emissionen, Unfallgefahren) liegen der Bundesregierung vor?
e) Wie wird die Bundesregierung prüfen, ob von den geplanten Anlagen eine Gefahr für die Bundesbürger im Grenzgebiet ausgeht?
f) Prüft die Bundesregierung die Möglichkeiten eines gerichtlichen Vorgehens im Falle einer Gefährdung?
Die ersten Atommüllrücktransporte aus nichtschweizer Wiederaufbereitungsanlagen haben begonnen. Nach einer Pressemeldung sind z. B. vor einigen Monaten u. a. 6 kg Plutonium aus Mol nach Würenlingen transportiert worden.
a) Werden diese und andere Atomtransporte der Schweiz auch über Bundesgebiet durchgeführt?
b) Wie viele Schweizer Atomtransporte wurden 1987 und 1988 über Bundesgebiet durchgeführt? Welche Mengen welcher Stoffe wurden mit welchen Transportmitteln befördert, und welche Grenzübergänge wurden benutzt?
c) Welche bundesdeutschen Stellen haben diese Atomtransporte genehmigt, und wie wird der Ablauf der Transporte und das Inventar von bundesdeutscher Seite überprüft?
Welche Informationen über das geplante Zwischenlager im AKW Beznau liegen der Bundesregierung vor?
Die Mehrzahl der Probebohrungen für ein atomares Endlager am Hochrhein sind abgeschlossen. Lediglich in Siblingen hat der örtliche Widerstand zu einem Bohraufschub geführt. Hier beginnen jetzt die Probebohrungen, die psychologischen und akzeptanzfördernden Maßnahmen laufen auf Hochtouren.
Neue Presseveröffentlichungen geben allerdings zu der Befürchtung Anlaß, die NAGRA könnte eventuell aus politischen Gründen das Endlager in das geologisch umstrittene Gebiet bei Böttstein/Waldshut planen.
a) Ist die Bundesregierung über diese Absichten und Pläne der NAGRA, die teilweise auf deren Pressekonferenz vom 14. Juli 1988 bekannt wurden, unterrichtet worden, und falls ja, wann?
b) Welche neuesten Erkenntnisse über die NAGRA-Planungen liegen der Bundesregierung derzeit vor?
c) Wird die Bundesregierung Gutachten in Auftrag geben, welche die eventuellen Gefahren eines Endlagers in Siblingen oder Böttstein für die bundesdeutsche Bevölkerung untersuchen? Wenn ja, wann? Wenn nein, warum nicht, und wird sie solche Gutachten von seiten der schweizerischen Betreiber des geplanten grenznahen Endlagers verlangen?
d) Sind dem Geologischen Landesamt Baden-Württemberg zwischenzeitlich alle Untersuchungsergebnisse der NAGRA zugänglich?
e) Was wird die Bundesregierung tun, damit die betroffenen Bürger und Bürgerinnen und die Medien in der Bundesrepublik Deutschland kostenlosen und umfassenden Einblick in alle veröffentlichten NAGRA-Unterlagen haben können?
f) Wie beurteilt die Bundesregierung die Ansicht des Chefgeologen der NAGRA, der in der Badischen Zeitung am 22. Mai 1987 mit der Aussage zitiert wurde, offen sei allerdings noch, ob es nicht zu risikoreich sei, das relativ kleine Gebiet bei Böttstein als Endlager zu benutzen?