Erörterungstermin zur atomaren Wiederaufarbeitungsanlage (WAA) Wackersdorf
des Abgeordneten Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Zeit vom 11. Juli bis 12. August 1988 fand in Neunburg vorm Wald (Landkreis Schwandorf) der zweite Erörterungstermin zur Erörterung der gegen die geplante WAA Wackersdorf erhobenen Einwendungen statt. Die Verhandlung wurde am 12. August 1988 durch den amtierenden Verhandlungsleiter unter Berufung auf § 12 Abs. 5 Satz 1 der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung für beendet erklärt mit der Begründung, das Bayerische Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen habe festgestellt, daß der Zweck der Erörterung erreicht sei, d. h., daß alle erhobenen Einwendungen ausreichend erörtert worden seien.
Diese Feststellung ist nach Auffassung der GRÜNEN eindeutig falsch, da wesentliche Fragestellungen, die die Sicherheit der geplanten WAA und die Auswirkungen der Anlage auf die Umgebung betreffen, während der Erörterung überhaupt nicht angesprochen worden sind.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
Fragen63
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins Fragen zur Sicherheit und zu den Emissionen des Anlagenteils Mischoxid (MOX) — Brennelementfabrik nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der Atomrechtlichen Verfahrensverordnung (AtVfV) hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins Fragen zur Sicherheit, zu den Emissionen und zu den möglichen Störfällen im Anlagenteil Verglasungsanlage für hochradioaktive Abfälle (HAW) nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins Fragen zur Sicherheit, zu den Emissionen und zu möglichen Störfällen im Anlagenteil Verbrennungsanlage für radioaktive Abfälle nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins Fragen zur Sicherheit, zu möglichen Störanfällen und zu den Emissionen des Anlagenteils Verfestigungsanlagen für schwach- und mittelaktive radioaktive Abfälle nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins Fragen zu den Gefahren für die Sicherheit und Fragen zu den Umweltauswirkungen der WAA, die vom Anlagenteil TBP-Pyrolyseanlage ausgehen, nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins die möglichen Gefahren nicht erörtert worden sind, die von den Pufferlägern für Endabfallgebinde (HAW, MAW, LAW, verfestigte tritiumhaltige Wässer und ggf. abgetrenntes Krypton 85) ausgehen?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins mögliche Störfälle „Selbsterhitzung hochradioaktiver Flüssigkeiten" nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins mögliche Lösungsmittelbrände als Störfallursache und deren Auswirkungen nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins ein möglicher Brand eines LAW-Abfallgebindes und dessen Auswirkungen nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins der Störfall „Zircaloy-Brand" und seine Auswirkungen nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins der Störfall „Brand in einer FEMO-Zelle" nicht erörtert worden ist?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins Red-Oil-Explosionen als mögliche Störfälle in der WAA und deren Auswirkungen nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins mögliche Störfälle durch explosionsartige Ammoniumnitrat — Zersetzung in einem Wirbelschichtverdampfer und deren Auswirkungen nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins die Auswirkungen nicht erörtert worden sind, die von einer explosionsartigen Zersetzung von Silberazid in den Jodfiltern ausgehen könnten?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins die Möglichkeit von Störfällen durch Leckage eines HAWC-Vorlagebehälters und deren Auswirkungen nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins die Auswirkungen einer möglichen Leckage eines Auflösers nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins die Auswirkungen einer möglichen Leckage eines Plutoniumnitrat-Behälters nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins die Gefahren, die von einem möglichen Absturz eines keramischen Schmelzofens ausgehen, nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins die Gefahren und Umweltauswirkungen eines möglichen Störfalls durch Absturz eines aktivitätsbeladenen Schwebstoffilters beim Filterwechsel im Hauptprozeßgebäude nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins die Auswirkungen eines Störfalls durch Absturz eines Plutoniumdioxid-Pulverbehälters im Funktionsbereich Brennstoffverarbeitung nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?
a) Wie bewertet der Bundesminister für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit als atomrechtliche Aufsichtsbehörde die Tatsache, daß während des Erörterungstermins das mögliche Schadensbild, der Störfallverlauf und die radiologischen Auswirkungen auf die Umgebung im Falle eines Erdbebens nicht erörtert worden sind?
b) Falls der BMU das für vereinbar mit der AtVfV hält, wie begründet er das?
c) Falls der BMU das nicht für vereinbar mit der AtVfV hält, was wird er im Rahmen seiner Bundesaufsicht unternehmen?