Entscheidungen und Verhalten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit bezüglich der Nord-Süd-Kampagne des Europarats
der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Frau Eid, Volmer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Entscheidungen und Verhalten des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit bezüglich der Nord-Süd-Kampagne des Europarats
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Warum hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) die Anträge des Bundeskongresses entwicklungspolitischer Aktionsgruppen (BUKO) im Rahmen der Nord-Süd-Kampagne des Europarats als einzige der vom Nationalen Organisationskomitee (NOK) gebündelt eingereichten Finanzanträge nicht gebilligt (abgesehen von einem Antrag, der ohnehin nur als Eventualantrag gedacht war), obwohl die Anträge inhaltlich den Grundlagen entsprechen, die in mehreren Gesprächen seit Mitte 1987 mit Bundesminister Klein, dem Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und den Berichterstattern/innen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages festgelegt worden waren?
2. Warum hat das BMZ den Antrag des Deutschen Rates der Europäischen Bewegung bewilligt, obwohl dieser nicht, wie zwischen NOK und BMZ abgesprochen, über das NOK eingereicht wurde?
3. Warum wurden dem Deutschen Rat der Europäischen Bewegung 52 425 DM bewilligt, obwohl in dessen Schreiben an das BMZ vom 15. Januar 1988 nur 41 500 bzw. „in Abhängigkeit von der Auflage" 47 400 DM beantragt wurden?
4. Wie erklärt das BMZ die Tatsache, daß der für den Deutschen Rat der Europäischen Bewegung bewilligte Betrag genauso hoch wie die Gesamtsumme der drei abgelehnten Anträge des BUKO sowie des zurückgezogenen NOK-Antrags ist? Mit welchen Argumenten kann das BMZ dem Eindruck entgegentreten, es handele sich hier um einen bestellten Antrag?
5. Warum wurden die Berichterstatter/innen im Haushaltsausschuß entgegen den früheren Absprachen mit dem BMZ nicht konsultiert, bevor die Bewilligungsbescheide für Finanzanträge im Rahmen der Nord-Süd-Kampagne ergingen?
6. Warum hat das BMZ in einem Brief an den Sprecher des NOK vom 3. März 1988 behauptet, daß „(d)ie Entscheidung über die Einzelanträge ... in Übereinstimmung mit den zuständigen Vertretern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und nach Konsultation des Vorsitzenden des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit des Deutschen Bundestages ... gefällt" worden sei, obwohl dies von den betroffenen Personen nachdrücklich bestritten wird?
7. In welcher Form hat sich das BMZ gegenüber den betroffenen Bundestagsabgeordneten entschuldigt und gegenüber dem NOK die falschen Behauptungen formell zurückgenommen?
8. Wie bewertet das BMZ den aus Solidarität mit dem BUKO erfolgten Verzicht der übrigen NOK-Organisationen auf Inanspruchnahme der zugesagten BMZ-Gelder?
9. Für welche Vorhaben wird das BMZ die vom Parlament bewilligten 400 000 DM für die Nord-Süd-Kampagne verwenden?
10. Welche Gründe haben das BMZ bewogen, die Gelder für die Nord-Süd-Kampagne und für andere Haushaltstitel nur unter der folgenden Bedingung zu vergeben: „Die Bundesrepublik Deutschland ist Gastland der Ende September 1988 in Berlin stattfindenden Jahrestagung von Internationalem Währungsfonds und Weltbank. Ich bitte Sie, bei den im Rahmen dieser Bewilligung durchzuführenden Maßnahmen die positive Rolle der genannten internationalen Organisationen für die Entwicklung der Partnerländer hervorzuheben. "? Wie läßt sich eine solche Konditionalität bei der Vergabe von Haushaltsmitteln mit den Prinzipien der freien Meinungsbildung in einer demokratischen Gesellschaft vereinbaren?
11. Warum hat das BMZ bei seinem „Informationstag Dritte Welt" am 10. Juni 1988 die Nord-Süd-Kampagne mit keinem Wort erwähnt, obwohl diese Aktion ursprünglich als Beitrag zur Kampagne angekündigt worden war?
12. Für welche Vorhaben wird das BMZ die bewilligten 140 000 DM für Öffentlichkeitsarbeit zur IWF/Weltbank-Jahrestagung verwenden?
13. Wie hat das BMZ auf den Brief des Bensheimer Kreises vom 8. April 1988 reagiert, in dem gegen die Verweigerung der Gelder für den BUKO protestiert wurde?
14. Auf welche möglichen Schritte und Maßnahmen des BMZ nahm Minister Klein Bezug, als er in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit am 13. April 1988 im Zusammenhang mit der Solidarisierung kirchlicher Organisationen mit dem BUKO folgende Aussagen machte: Zu seinem Erstaunen habe der Fall BUKO zu einem Solidarisierungseffekt auch kirchlicher Organisationen geführt. Darüber sei noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Empfänger von Steuermitteln, und zwar nicht allein über die Nord-Süd-Kampagne, sondern für die Arbeit in der Dritten Welt insgesamt, die Spenden für die Dritte Welt erhielten, sollten sich überlegen, mit wem sie sich solidarisierten und wessen Arbeit sie mit diesen Mitteln, die ihnen für andere Zwecke gegeben worden seien, unter Umständen unterstützten. Er nehme diesen Vorgang sehr ernst. Es seien natürlich nicht die Kirchen. Es seien Organisationen und darin Einzelpersonen mit ganz bestimmten politischen Verbindungen. (epd-Entwicklungspolitik, Informationsdienst des Evangelischen Pressedienstes, Nr. 12/88)?
15. An welche Organisationen und welche Einzelpersonen hat Minister Klein bei diesen Äußerungen konkret gedacht?
Fragen15
Warum hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit (BMZ) die Anträge des Bundeskongresses entwicklungspolitischer Aktionsgruppen (BUKO) im Rahmen der Nord-Süd-Kampagne des Europarats als einzige der vom Nationalen Organisationskomitee (NOK) gebündelt eingereichten Finanzanträge nicht gebilligt (abgesehen von einem Antrag, der ohnehin nur als Eventualantrag gedacht war), obwohl die Anträge inhaltlich den Grundlagen entsprechen, die in mehreren Gesprächen seit Mitte 1987 mit Bundesminister Klein, dem Ausschuß für wirtschaftliche Zusammenarbeit und den Berichterstattern/innen des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages festgelegt worden waren?
Warum hat das BMZ den Antrag des Deutschen Rates der Europäischen Bewegung bewilligt, obwohl dieser nicht, wie zwischen NOK und BMZ abgesprochen, über das NOK eingereicht wurde?
Warum wurden dem Deutschen Rat der Europäischen Bewegung 52 425 DM bewilligt, obwohl in dessen Schreiben an das BMZ vom 15. Januar 1988 nur 41 500 bzw. „in Abhängigkeit von der Auflage" 47 400 DM beantragt wurden?
Wie erklärt das BMZ die Tatsache, daß der für den Deutschen Rat der Europäischen Bewegung bewilligte Betrag genauso hoch wie die Gesamtsumme der drei abgelehnten Anträge des BUKO sowie des zurückgezogenen NOK-Antrags ist? Mit welchen Argumenten kann das BMZ dem Eindruck entgegentreten, es handele sich hier um einen bestellten Antrag?
Warum wurden die Berichterstatter/innen im Haushaltsausschuß entgegen den früheren Absprachen mit dem BMZ nicht konsultiert, bevor die Bewilligungsbescheide für Finanzanträge im Rahmen der Nord-Süd-Kampagne ergingen?
Warum hat das BMZ in einem Brief an den Sprecher des NOK vom 3. März 1988 behauptet, daß „(d)ie Entscheidung über die Einzelanträge ... in Übereinstimmung mit den zuständigen Vertretern des Haushaltsausschusses des Deutschen Bundestages und nach Konsultation des Vorsitzenden des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit des Deutschen Bundestages ... gefällt" worden sei, obwohl dies von den betroffenen Personen nachdrücklich bestritten wird?
In welcher Form hat sich das BMZ gegenüber den betroffenen Bundestagsabgeordneten entschuldigt und gegenüber dem NOK die falschen Behauptungen formell zurückgenommen?
Wie bewertet das BMZ den aus Solidarität mit dem BUKO erfolgten Verzicht der übrigen NOK-Organisationen auf Inanspruchnahme der zugesagten BMZ-Gelder?
Für welche Vorhaben wird das BMZ die vom Parlament bewilligten 400 000 DM für die Nord-Süd-Kampagne verwenden?
Welche Gründe haben das BMZ bewogen, die Gelder für die Nord-Süd-Kampagne und für andere Haushaltstitel nur unter der folgenden Bedingung zu vergeben: „Die Bundesrepublik Deutschland ist Gastland der Ende September 1988 in Berlin stattfindenden Jahrestagung von Internationalem Währungsfonds und Weltbank. Ich bitte Sie, bei den im Rahmen dieser Bewilligung durchzuführenden Maßnahmen die positive Rolle der genannten internationalen Organisationen für die Entwicklung der Partnerländer hervorzuheben. "? Wie läßt sich eine solche Konditionalität bei der Vergabe von Haushaltsmitteln mit den Prinzipien der freien Meinungsbildung in einer demokratischen Gesellschaft vereinbaren?
Warum hat das BMZ bei seinem „Informationstag Dritte Welt" am 10. Juni 1988 die Nord-Süd-Kampagne mit keinem Wort erwähnt, obwohl diese Aktion ursprünglich als Beitrag zur Kampagne angekündigt worden war?
Für welche Vorhaben wird das BMZ die bewilligten 140 000 DM für Öffentlichkeitsarbeit zur IWF/Weltbank-Jahrestagung verwenden?
Wie hat das BMZ auf den Brief des Bensheimer Kreises vom 8. April 1988 reagiert, in dem gegen die Verweigerung der Gelder für den BUKO protestiert wurde?
Auf welche möglichen Schritte und Maßnahmen des BMZ nahm Minister Klein Bezug, als er in der Sitzung des Ausschusses für wirtschaftliche Zusammenarbeit am 13. April 1988 im Zusammenhang mit der Solidarisierung kirchlicher Organisationen mit dem BUKO folgende Aussagen machte: Zu seinem Erstaunen habe der Fall BUKO zu einem Solidarisierungseffekt auch kirchlicher Organisationen geführt. Darüber sei noch nicht das letzte Wort gesprochen. Die Empfänger von Steuermitteln, und zwar nicht allein über die Nord-Süd-Kampagne, sondern für die Arbeit in der Dritten Welt insgesamt, die Spenden für die Dritte Welt erhielten, sollten sich überlegen, mit wem sie sich solidarisierten und wessen Arbeit sie mit diesen Mitteln, die ihnen für andere Zwecke gegeben worden seien, unter Umständen unterstützten. Er nehme diesen Vorgang sehr ernst. Es seien natürlich nicht die Kirchen. Es seien Organisationen und darin Einzelpersonen mit ganz bestimmten politischen Verbindungen. (epd-Entwicklungspolitik, Informationsdienst des Evangelischen Pressedienstes, Nr. 12/88)?
An welche Organisationen und welche Einzelpersonen hat Minister Klein bei diesen Äußerungen konkret gedacht?