Zulassung von Pestiziden durch die Biologische Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA)
der Abgeordneten Frau Garbe, Kreuzeder, Frau Flinner und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen33
Wie hoch ist der Haushalt der Biologischen Bundesanstalt für Land- und Forstwirtschaft (BBA)?
Wird von der BBA Drittmittelforschung durchgeführt?
Wenn ja, in welchem Umfang und in welcher Weise unterliegen diese Einnahmen einer Zweckbindung, wie es die Bundeshaushaltsordnung vorschreibt?
Wie viele Aufträge, zu welchen Themen und mit welchen Einnahmen wurden von der BBA in den letzten zehn Jahren im Rahmen der Drittmittelforschung durchgeführt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß die Arbeit der BBA von der „Gemeinschaft der Freunde und Förderer der Biologischen Bundesanstalt e.V." (GFF) gefördert wird und daß dieser Verein die gleiche Postanschrift hat wie die BBA?
Gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung neben den räumlichen auch personelle Verknüpfungen zwischen der BBA und der GFF? Wenn ja, welche?
Welche Verbände, Institutionen, Vertreter von Firmen sind/ waren nach Kenntnis der Bundesregierung in den letzten zehn Jahren Mitglied in diesem Verein?
Wie hoch waren in den vergangenen zehn Jahren die jährlichen finanziellen und geldwerten Zuwendungen der GFF an die BBA?
Zu welchem Zweck (Reisekosten zu welchen Veranstaltungen, Tagungen, Veröffentlichungen, Anschaffung von Geräten, Veranstaltungen, Personalmittel) wurden von der GFF in den letzten zehn Jahren im einzelnen welche Beträge der BBA zugewendet?
Hat der Verein in den letzten zehn Jahren Werkverträge mit einzelnen Mitarbeiter/innen der BBA abgeschlossen?
Wenn ja, welche Nebentätigkeiten wurden ausgeführt, in welcher Form wurden Ergebnisse aus dieser Nebentätigkeit veröffentlicht, welche Firmen, Verbände und Organisationen waren die Auftrag- und Geldgeber, und ist auszuschließen, daß Ergebnisse dieser privaten Untersuchungen als Forschungsergebnisse der BBA veröffentlicht wurden?
In welchem Umfang wurden in den letzten Jahren nach Kenntnis der Bundesregierung Nebentätigkeiten von Mitarbeitern/innen der BBA ausgeführt, und in welchem Umfang bestand ein Zusammenhang mit der Industrie bzw. ihren Verbänden als Auftraggeber?
Vertreter/innen welcher Verbände, Institutionen, Firmen sind/ waren in den letzten zehn Jahren Mitglied im wissenschaftlichen Beirat/Sachverständigenausschuß der BBA?
Mit welchen Entscheidungen/Stellungnahmen über Forschungsbelange und vor allem über zulassungsrelevante Fragen war der wissenschaftliche Beirat in den letzten zehn Jahren befaßt?
Sind die Protokolle der Beiratssitzungen veröffentlicht worden? Wenn nein, ist die Bundesregierung bereit, diese offenzulegen?
Gibt es über den wissenschaftlichen Beirat hinaus Beraterkreise, Fachgruppen u. ä., die nicht grundsätzlich ausschließlich aus Mitarbeitern/innen der BBA und anderer Fachbehörden des Bundes zusammengesetzt sind und welche in die Arbeit der BBA, insbesondere die Erarbeitung der Zulassungsrichtlinien und der Zulassung von Pestiziden, beratend eingebunden sind?
Wenn ja, welche und wie sind diese zusammengesetzt?
In welchen Gremien der BBA fallen für den Umwelt- und Gesundheitsschutz so grundlegende Entscheidungen wie die Festlegung der Richtlinien zur Zulassung von Pestiziden, und welche Verbände, Firmen und Institutionen wurden in der Vergangenheit zu den einzelnen Richtlinien gehört?
Welche Stellungnahmen wurden von den einzelnen Firmen, Verbänden, Institutionen zu den Zulassungsrichtlinien abgegeben?
Ist die Bundesregierung bereit, die Stellungnahmen anläßlich dieser Anhörungen offenzulegen? Wenn nein, warum nicht?
Eine der Zulassungsvoraussetzungen nach dem neuen Pflanzenschutzgesetz ist das Vorhandensein praktikabler Analysemethoden.
Welche Stellungnahmen wurden hinsichtlich der Frage, ob darunter Einzelnachweise oder Multiverfahren zu verstehen sind, von den Fachbehörden des Bundes, den zuständigen Ministerien des Bundes und der Länder und von der Industrie abgegeben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Anmerkung in der Präambel zu Teil 1 der „Datensammlung zur Toxikologie der Herbizide" , 1986, der Deutschen Forschungsgemeinschaft (die Mehrzahl der Mitglieder der Arbeitsgruppe Toxikologie gehört der Industrie an), daß „eine Darstellung der toxikologischen Eigenschaften und eine Bewertung für einige Herbizide entweder überhaupt nicht oder nur sehr orientierend erfolgen" könne, „da in der Literatur kaum mehr Daten zur Toxikologie von Pflanzenschutzmitteln veröffentlicht werden" und daß im Falle des Chloridazon und des Atrazin eine zusammenfassende Beurteilung nur mit Vorbehalt möglich sei, „da es nach Kenntnis der Arbeitsgruppe weitere relevante Daten gibt, die ihr aber nicht zugänglich sind"?
Welche Schlußfolgerungen und Maßnahmen hat die Bundesregierung getroffen, um diesem Umstand abzuhelfen?
Welche Schlußfolgerungen hat die BBA aus diesem Sachverhalt gezogen, wurden von der BBA zusätzliche Prüfungen der genannten Mittel durchgeführt, durch welche Prüfungsergebnisse war es für die BBA zu verantworten, diese Mittel auf dem Markt zu belassen?
Kann nach Kenntnis der Bundesregierung davon ausgegangen werden, daß der BBA ebenfalls toxikologische Daten von Pestiziden durch die Industrie vorenthalten werden, oder ist die BBA an der „Geheimhaltung" derartiger Daten beteiligt, indem sie Daten aus den Zulassungsunterlagen grundsätzlich nicht weitergibt, auch nicht an wissenschaftliche Gremien?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Auffassung der GRÜNEN und von Umweltverbänden, wie z. B. BUND, PAN (Pestizid Aktionsnetzwerk), daß die bisherige Zulassungspraxis der BBA auch insofern gesetzwidrig ist, da ein nicht unerheblicher Teil der zugelassenen Pestizidwirkstoffe mutalten, kanzerogen oder teratogen ist und die Zulassung bzw. der Verzicht auf einen Widerruf der Zulassung damit der Forderung des Pflanzenschutzgesetzes widerspricht, daß Pestizide keine schädlichen Auswirkungen auf die Gesundheit von Mensch und Tier haben dürfen?
Wie ist die Tatsache, daß für einen erheblichen Anteil der bereits im Grund- und Trinkwasser gefundenen Pestizide von der BBA nicht einmal Anwendungsbeschränkungen, geschweige denn Anwendungsverbote oder Rücknahme der Zulassungen für notwendig erachtet wurden, damit in Einklang zu bringen, daß das Pflanzenschutzgesetz ganz eindeutig verlangt, daß zugelassene Pestizide keine schädlichen Auswirkungen auf das Grundwasser haben dürfen?
Sollte die Bundesregierung der Auffassung sein, das bloße Vorhandensein von Pestiziden im Grundwasser sei keine schädliche Auswirkung einer Pestizidanwendung, ist daraus dann zu folgern, daß die Bundesregierung und die BBA das Pflanzenschutzgesetz dahin gehend interpretieren, daß es der Gefahrenabwehr und nicht dem Besorgnisgrundsatz zu folgen hat, wie es das WHG zum Schutz des Grundwassers verlangt?
Sieht die Bundesregierung die Notwendigkeit einer gesetzlichen Klarstellung insofern, daß eine klare Aussage erfolgt, welches Gesetz übergeordnet ist?
Wie läßt sich die Strategie der BBA, die Zulassung von Wirkstoffen und Mitteln, die nach dem jetzt gültigen Pflanzenschutzgesetz nicht neu zugelassen werden dürfen, nicht zu widerrufen, sondern bis zum „Auslaufen" der Zulassung auf dem Markt zu lassen, mit dem Pflanzenschutzgesetz vereinbaren, obwohl dieses Verfahren impliziert, daß anerkanntermaßen umweltschädliche und gesundheitsschädliche Stoffe mit staatlicher Duldung weiter in die Umwelt verbracht werden?
Innerhalb welcher Fristen wurde das Zulassungsende veröffentlicht bzw. angekündigt, und wie erklärt sich das unterschiedliche Vorgehen der BBA, die z. B. das Zulassungsende der Captanoide einige Monate im voraus ankündigte, während das Ende der Zulassung einiger atrazinhaltiger Mittel erst mit einer mehrmonatigen Verspätung veröffentlicht wurde?
Kann die Bundesregierung darlegen, warum das geschilderte Verfahren nach Auffassung des Bundesumweltministeriums effizienter sein soll als ein Rückruf der Zulassung, zumal — ein Rückruf (mit evtl. folgenden Widersprüchen der Hersteller) der Option, auf das ,,Auslaufen der Zulassung" zu warten, nicht widerspricht, — erst dann ein Anwendungsverbot ausgesprochen werden kann, wenn die Zulassung beendet ist?
Welcher Zeitraum zwischen Bekanntwerden kanzerogener, mutagener, teratogener oder grundwassergefährdender Eigenschaften eines Pestizids und Rückruf der Zulassung bzw. Auslaufen der Zulassung ist nach Auffassung der Bundesregierung mit den Anforderungen des Pflanzenschutzgesetzes und des WHG vereinbar, und bei welchen Pestiziden ist die Zulassung nach Bekanntwerden entsprechender Eigenschaften innerhalb welcher Fristen zurückgenommen worden?
Aus welchem Grund hat die BBA die Hilfsstoffe von Pestizidzubereitungen, unter denen sich nach Einschätzungen der EPA ebenfalls eine hohe Anzahl gefährlicher Stoffe befindet und die in der gleichen Menge wie die Wirkstoffe in die Umwelt eingetragen werden (ca. 30 000 Tonnen pro Jahr), in ihren Richtlinien zur Zulassung von Pestiziden bis heute nicht berücksichtigt?
Welche Einschätzungen liegen der Bundesregierung zu diesem Problem von seiten des Bundesgesundheitsamtes und des Umweltbundesamtes vor?
Inwiefern ist aus der Sicht der Bundesregierung eine Zulassung von Pestiziden ohne Prüfung der Hilfsstoffe überhaupt zulässig, da der Begriff „Pflanzenschutzmittel" im Sinne des § 15 des Pflanzenschutzgesetzes die Wirkstoffe und die Zusatzstoffe der zur Anwendung kommenden Mittel umfaßt?
Wann ist damit zu rechnen, daß sich das Zulassungsverfahren und insbesondere die toxikologische und ökotoxikologische Prüfung auf die zum Einsatz kommende Zubereitung statt lediglich auf die Wirkstoffe bezieht?
Wenn der bis zum Juni dieses Jahres amtierende Leiter der BBA in Wort und Schrift ein Gesundheitsrisiko durch Pflanzenschutzmittel verneint hat, indem er die „Restrisiken für die Gesundheit mit wissenschaftlichem Instrumentarium . nicht meßbar" angab, entsprach diese Einschätzung dann der Auffassung der BBA und liegt somit ihrer Zulassungspraxis zugrunde, oder handelte es sich um eine persönliche Meinung des bisherigen Leiters der BBA?
Wie wird das sich aus der Anwendung von Pestiziden ergebende Gesundheitsrisiko vom Bundesgesundheitsamt eingeschätzt, und in welchem Bezug steht diese Risikoeinschätzung zu den Einschätzungen einer Untersuchung der „National Academy of Science", nach der mehr als 20 000 zusätzliche Krebsfälle in der amerikanischen Bevölkerung allein durch 28 Pestizide in 15 Nahrungsmitteln verursacht werden können?
Wenn sich der bisherige Leiter der BBA gegen die Forderung einer Nullexposition gegenüber krebserzeugenden Pestizidwirkstoffen wehrte, da es bei Beachtung dieser Leitlinie keinen Spielraum für eine Kosten-Nutzen-Kalkulation gäbe, impliziert dies dann, daß die BBA die Zulassung von Pestiziden auch im Hinblick auf die Gesundheit von Mensch und Tier und auf das Grundwasser einer Kosten-Nutzen-Analyse unterwirft, obwohl dies nach § 15 Abs. 1 Nr. 3 Pflanzenschutzgesetz nur für die sonstigen Auswirkungen auf den Naturhaushalt vorgesehen ist?