Stand und Planung der Endlagerprojekte Gorleben und Konrad
der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN Stand und Planung der Endlagerprojekte Gorleben und Konrad
Wir fragen die Bundesregierung:
a) Endlager Gorleben
Fragen39
Sieht die Bundesregierung die Ergebnisse der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen bezüglich des Schachteinbruches vom 12. Mai 1987, wonach der tödlich verunglückte Obersteiger für seinen Tod selbst verantwortlich war, als ausreichend an, um die Schuldfrage und Ursache des Schachteinbruches zu klären?
Ist der Bundesregierung bekannt, aufgrund welcher Gutachten die Staatsanwaltschaft zu ihren Ergebnissen kommt, daß eine unvollständige Schweißnaht bei den nachträglich eingebauten Stützringen Ursache des tödlichen Unfalles war, und von wem wurde ein entsprechendes Gutachten angefertigt?
Welche Untersuchungen und Maßnahmen wird die Bundesregierung ihrerseits in die Wege leiten, um die Ursachen des Schachteinbruches zu ergründen?
Welchen Stellenwert hat das Gutachten der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) vom Februar 1988 zu den Ursachen des Unglücks, wonach der Schachteinbruch vorhersehbar war, für die Bundesregierung, und welche Konsequenzen gedenkt die Bundesregierung daraus in bezug auf die verantwortlichen Stellen und Personen bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB), der Deutschen Gesellschaft für Bau und Betrieb von Endlager (DBE) und dem Bergamt Celle zu ziehen?
Wird die Bundesregierung aufgrund der staatsanwaltschaftlichen Erkenntnisse die Weiterarbeit am Endlager Gorleben befürworten, und ist damit dem Wunsch der Bundesregierung nach gründlicher Untersuchung des Unglückes vom 12. Mai 1987 Genüge getan?
Wer wird nach dem jetzigen Stand der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen für die Ausfallkosten am Endlager seit Mai 1987 in Höhe von monatlich 3,25 Mio. DM (bis August 1988 ca. 52 Mio. DM) regreßpflichtig zu machen sein?
Welche Folgen wird das staatsanwaltschaftliche Untersuchungs- und Ermittlungsergebnis für die Angehörigen des getöteten Obersteigers und die anderen zum Teil Schwerverletzten Bergleute des Unglücks vom 12. Mai 1987 in puncto Schadenersatzforderungen und Schmerzensgeld haben?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Tatsache, daß die Arbeiten am Schacht unter Druck durchgeführt wurden und alle Teilbetriebsgenehmigungen mit dem Argument des öffentlichen Interesses an einer zügigen Verwirklichung des Endlagers begründet wurden?
Hält es die Bundesregierung unter diesen Gegebenheiten politisch und ethisch vertretbar, die Schuld am Tod des Steigers ihm selbst zuzuschieben, zumal der Einbau der Stützringe überstürzt erfolgte, nachdem der Schacht aufgrund von starken Konvergenzen einzustürzen drohte und eine Genehmigung zum Einbau erst nachträglich erteilt werden konnte?
Aufgrund welcher politischen Entscheidungen und wann und wie wurde von seiten der Bundesregierung Einfluß auf die zügige Abtäufung des Schachtes genommen?
Wie erklärt sich die Bundesregierung die Tatsache, daß die öffentliche Ausschreibung und Anwerbung von neuen Bergleuten zum 1. Dezember 1988 zwecks Weiterbau an den Schächten zeitlich zusammenfällt mit dem jetzt von der Staatsanwaltschaft bekanntgegebenen Ergebnissen ihrer Ermittlungen?
Bestand und besteht ein Informationsaustausch zwischen der Bundesregierung und der Staatsanwaltschaft über den Stand der Ermittlungen, und seit wann ist die Bundesregierung über das Ergebnis der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen unterrichtet?
Wann ist mit dem Weiterbau am Endlager Gorleben zu rechnen; und aufgrund welcher Erkenntnisse kann die Bundesregierung garantieren, daß durch das neue Ausbaukonzept mit Tübbingen die Arbeiter im Schacht keiner tödlichen Gefahr ausgesetzt sind?
b) Endlagerprojekt Konrad
Aufgrund welcher Probleme verzögern sich die Planungen für das Endlager Konrad, und wann wird nach heutiger Einschätzung mit einem Planfeststellungsbeschluß und dem Beginn der Einlagerung gerechnet?
Wodurch zeichnen sich die organisatorischen und personellen Unzulänglichkeiten in der Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (BGR) und bei der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt (PTB) aus, die zu einer Verzögerung beim Endlager Konrad geführt haben?
Wie war bisher die Kompetenzverteilung zwischen BGR und PTB im Konrad-Verfahren geregelt, und von wem wurde diese Aufteilung bestimmt?
Inwieweit sind zutage getretene Differenzen zwischen BGR und PTB zurückzuführen auf das Gutachten der BGR zum Schachteinbruch in Gorleben und den damit verbundenen Vorwürfen gegen die PTB?
Wer hat bisher welche Aufträge im Zusammenhang mit Schacht Konrad an BGR erteilt, und wer war verantwortlich für die konkrete Auftragsbeschreibung und -vergabe?
Nach welchen Kriterien wurden die Aufträge erteilt, und worauf ist es zurückzuführen, daß nach Aussagen des Leiters der Abteilung 2 der BGR nie genau geklärt wurde, „welchen Tiefgang und welche Breite die von uns (BGR) zu liefernden Unterlagen haben sollen" ?
Mit welchen Fragen im einzelnen war die BGR im Konrad - Verfahren „überstrapaziert", und seit wann ist der Bundesregierung dieser Umstand bekannt?
Welche Beurteilung hat das Überstrapaziertsein der BGR für die Beurteilung der Qualität der geleisteten gutachterlichen Tätigkeit, und muß man die bisherigen gutachterlichen Stellungnahmen der BGR in Zweifel ziehen, so daß alle geologischen Gutachten zur Schachtanlage Konrad neu angefertigt werden müssen?
Für welchen Fachbereich sollen bei der PTB zehn neue Fachkräfte eingestellt werden, und wie hoch werden die Kosten für diesen Personalaufwand pro Jahr sein?
Bedeutet die zusätzliche Einstellung von zehn Fachkräften bei der PTB, daß die BGR in Zukunft keine fachliche Arbeit in bezug auf die Schachtanlage Konrad mehr leisten soll und Planung und gutachterliche Tätigkeit alleine bei der PTB liegen soll?
Wodurch will die Bundesregierung gewährleisten, wenn die PTB als Antragstellerin für die Endlager Gorleben und Konrad mit mehr Kompetenzen ausgestattet wird, daß die Untersuchungen und Planungen unter der Prämisse Sicherheit und Schutz von Mensch und Umwelt laufen und nicht unter dem Entsorgungsdruck besonders im Hinblick auf das Endlager Konrad, wo mehr als 90 % des anfallenden Atommülls endgelagert werden sollen?
Wie stellt sich die Bundesregierung zu der Äußerung des Sprechers des Niedersächsischen Umweltministeriums, wonach in Sachen Endlager Konrad bisher „gepennt" wird und dieses sei in diesem Fall „besonders fatal, denn von Konrad hängt ja die ganze Kernenergiepolitik ab"? Kann sich die Bundesregierung der Auffassung anschließen, daß hierdurch ein ungeheurer politischer Druck ausgeübt wird auf die zügige Verwirklichung des Endlagers Konrad?
Welche Fragen haben sich im einzelnen bei der Verwirklichung des Endlagers Konrad aufgetan, die bisher unberücksichtigt blieben, und welche Fragen müssen heute noch im einzelnen geklärt und erforscht werden?
Wie gedenkt die Bundesregierung das Problem zu lösen, daß in der Beantwortung der relevanten Frage der erforderlichen Langzeitsicherheit des Endlagers über mehrere 100 000 Jahre die Geologen, welche sich in der Regel mit der Vergangenheit beschäftigen, überfordert sind?
Welche Geologen sind nach Kenntnis der Bundesregierung bereit, über einen Zeitraum von 10 000 Jahren hinaus verläßliche Aussagen über die Sicherheit eines atomaren Endlagers zu machen?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Verzögerungen beim Endlager Konrad im wesentlichen auf die ungelöste Frage des Nachweises der Langzeitsicherheit zurückzuführen sind und bisher kein Geologe gefunden wurde, der bereit wäre, eine wissenschaftlich fundierte positive Aussage der machbaren und garantierten Langzeitsicherheit des Endlagers über mehrere 100 000 Jahre zu machen?
Welche Kosten hat das Endlager Konrad bisher verursacht, und wie hoch werden die Gesamtkosten für das Endlager Konrad bis zur Inbetriebnahme geschätzt?
c) Einsatz einer Beraterfirma für die Endlager Gorleben und Konrad
Wurde mit der Firma IEAL Energie-Consult GmbH bereits ein Vertrag zwecks Beratung in Sachen Gorleben und Konrad abgeschlossen, ab wann ist der Vertrag gültig, und wie hoch werden die jährlich anfallenden Kosten für diese Tätigkeit sein?
Worin besteht im einzelnen die konkrete Arbeit der Firma Energie-Consult, wie ist genau ihr Tätigkeitsbereich in dem Zusammenhang Endlager Gorleben und Konrad umschrieben, und welche Kompetenzen wird die Energie-Consult haben im Verhältnis zu den anderen, an den Projekten Gorleben und Konrad beteiligten Firmen und Institutionen?
Nach welchen Kriterien und Gesichtspunkten wurde Energie-Consult für diesen Beratungsauftrag auserkoren, und was sind im einzelnen die Qualifikationsnachweise dieser Firma speziell auf dem Gebiet der nuklearen Entsorgung?
Hat die Firma Energie-Consult zumindest seit dem Schachteinbruch in Gorleben am 12. Mai 1987 die Bundesregierung in Sachen Endlager beraten, und seit wann existieren Kontakte und Gespräche mit der Firma Energie-Consult?
In welchen konkreten Bereichen hat die Firma Energie-Consult seit 1982 die Bundesregierung beraten, in wessen Zuständigkeit (Ressort) fiel jeweils die in Anspruch genommene Beratungstätigkeit der Firma Energie-Consult?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß der Geschäftsführer der Firma Energie-Consult wesentlich an der Entwicklung des Entsorgungskonzeptes der Bundesregierung in den 70er Jahren als Ministerialdirektor im BMFT beteiligt war, und welche Gründe führten beim Regierungswechsel 1982 zu seiner Entlassung?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die Firma Energie-Consult engste Kontakte zur Atomindustrie hält, und wie kann nach Ansicht der Bundesregierung unter diesen Gesichtspunkten gewährleistet werden, daß die Endlagerprojekte nicht nach dem Kriterium der Eile, sondern nach den Aspekten von Sicherheit und Schutz, von Mensch und Umwelt weiter voran getrieben werden?