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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Neuregelung der Berufsordnung der Krankengymnastinnen und Krankengymnasten, Masseurinnen und Masseure, medizinischen Bademeisterinnen und Bademeister (G-SIG: 11002752)

Zeitpunkt einer Gesetzesvorlage, Regelung des Praktikums für Krankengymnastinnen, Tätigkeitsschutz für Krankengymnastinnen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

16.09.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/284531.08.88

Neuregelung der Berufsordnung der Krankengymnastinnen und Krankengymnasten, Masseurinnen und Masseure, medizinischen Bademeisterinnen und Bademeister

der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Angesichts der Tatsache, daß der Gesetzentwurf zur Neuregelung der Berufsordnung der Krankengymnastinnen und Krankengymnasten, Masseurinnen und Masseure, medizinischen Bademeisterinnen und Bademeister schon in der 10. Wahlperiode vom Kabinett einstimmig gebilligt wurde und in den Ausschüssen des Bundesrates grundsätzlich akzeptiert wurde, und angesichts der Tatsache, daß die Übergangsregelung am 30. Dezember 1988 ausläuft, fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen7

1

Wann wird die Bundesregierung den Gesetzentwurf zur Neuregelung der Berufsordnung für Krankengymnastinnen und Krankengymnasten, Masseurinnen und Masseure, medizinische Bademeisterinnen und Bademeister vorlegen?

2

Ist die Bundesregierung bereit, einen Gesetzentwurf vorzulegen, der das Praktikum für Krankengymnastinnen und Krankengymnasten in die Ausbildung ohne Ausnahmen integriert?

3

Wenn nein, warum ist die Bundesregierung bereit, zwei unterschiedliche Ausbildungsformen durch eine Sonderregelung für private Schulen in Kauf zu nehmen?

4

Soll mit der Neuregelung eine Anpassung an den internationalen Standard erfolgen?

5

Wenn ja, wodurch wird dies sichergestellt?

6

Wie will die Bundesregierung einen Tätigkeitsschutz für Krankengymnastinnen und Krankengymnasten gesetzlich regeln?

7

Welche berufsbildungs- und finanzpolitischen Gründe sprechen gegen einen Tätigkeitsschutz?

Bonn, den 31. August 1988

Frau Wilms-Kegel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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