Ausländische Aktivitäten deutscher Rüstungsfirmen
des Abgeordneten Dr. Mechtersheimer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Kann die Bundesregierung die Meldung des „Stern", Heft 35/ 1988, bestätigen oder dementieren, daß die argentinische Wetterforschungsrakete Condor I mit Beteiligung von MBB zur militärisch verwendbaren, ägyptisch-argentinischen Vielzweck-Rakete Condor 1A III weiterentwickelt wurde und daß die Firma MBB daran Anteil hatte?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß mit Hilfe von MBB Transtechnica Echtzeitlabore zur Raketensimulation in Ägypten und im Irak aufgebaut und betrieben wurden?
Was hat die Bundesregierung unternommen, um einen Verstoß gegen das Londoner Abkommen vom April 1987 durch die Beteiligung von MBB und jeden von ihr beschäftigten Mitarbeiter an diesen Echtzeitlabors zu verhindern?
a) Welche Informationen liegen der Bundesregierung über eine Beteiligung der amerikanischen Computerfirma Control Data mit Sitz in München und jeden von ihr beschäftigten oder ausgeliehenen Mitarbeiter an diesen Echtzeitlabors zur Raketensimulation vor?
b) Ist dem Botschafter der Vereinigten Staaten in der Bundesrepublik Deutschland bei seinen Interventionen beim Kanzleramt zur Einhaltung des Londoner Abkommens seitens der Bundesregierung entgegengehalten worden, daß auch die US-Firma Control Data an der Einrichtung von Raketensimulationsanlagen in Ägypten und im Irak beteiligt war?
a) Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß mit Hilfe der MBB-Firma Transtechnica nicht nur das ägyptisch-argentinische Projekt Condor realisiert wurde, sondern auch der Umbau der sowjetischen SCUD-Raketen auf ein Trägersystem mittlerer Reichweite im Irak erfolgte?
b) Über welche Information verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Projekte, die Ingenieure der Firma MBB oder eines Tochterunternehmens in einer Raketenfabrik in der Nähe der irakischen Stadt Mosul im Zusammenwirken mit amerikanischen und jugoslawischen Ingenieuren realisiert haben?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Beteiligung bundesdeutscher Rüstungsfirmen an der Entwicklung und Erprobung von Trägersystemen nuklearer Schwellenstaaten?
Kann die Bundesregierung bestätigen oder dementieren, daß im Irak tätige Ingenieure mit einem Arbeitsvertrag der Firma MBB oder einer ihrer Tochterunternehmen während ihrer Tätigkeit im Irak anläßlich von Urlauben in der Bundesrepublik Deutschland von Mitarbeitern des irakischen Geheimdienstes begleitet wurden?
a) Teilt die Bundesregierung die in der Wehrtechnik (Heft 10/ 1982, S. 68) vertretene Auffassung, daß „allein die (bloße) Tätigkeit eines Waffeningenieurs, der bei der Entwicklung oder Herstellung von Kriegsgeräten im Ausland tätig ist, nicht strafbar" sei?
b) Sieht die Bundesregierung in der Unterstützung von im Ausland tätigen Waffen- und Elektronikspezialisten, die bei einem bundesdeutschen Unternehmen beschäftigt sind, durch Beratung sowie den Verkauf relevanter Baugruppen oder Einzelteile einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz? Wenn ja, sind entsprechende Ermittlungen gegen bundesdeutsche Firmen aufgrund des „Stern"-Artikels vom 25. August 1988 aufgenommen worden?
c) Begründet ein von der Firma MBB oder einer ihrer Töchter abgeschlossener Arbeitsvertrag mit im Ausland für die Entwicklung oder Erprobung von Raketensystemen tätigen Ingenieuren nach Auffassung der Bundesregierung einen Verstoß gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz, nicht zuletzt auch aufgrund der Tatsache, daß MBB-Mitarbeiter in ca. 20 Ländern an wehrtechnischer Forschung, Entwicklung und Produktion beteiligt sind?
d) Könnte nach Auffassung der Bundesregierung der Transfer von Raketentechnologie durch ehemalige oder gegenwärtige Mitarbeiter der Firma MBB, verbunden mit der Zulieferung von Bauteilen seitens der Firma an die Staaten Irak, Ägypten und Argentinien, den Tatbestand des Landesverrats erfüllen? Wenn ja, ist der Bundesregierung bekannt, ob die Strafverfolgungsbehörden in der Bundesrepublik Deutschland Ermittlungen eingeleitet haben?