Nichtöffentliches Genehmigungsverfahren für die Errichtung einer gentechnischen Produktionsanlage in Hannover
der Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover), Frau Garbe und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In Hannover wird seit bald drei Jahren die Errichtung einer großen Forschungs- und Produktionsanlage der Fa. Invitron geplant.
Nach Eintragung der Invitron-Gesellschaft im Hannoverschen Handelsregister (HRG 50247) wird das Unternehmen die „kommerzielle Herstellung und den Vertrieb von Produkten, die aus Tierzellproduktion gewonnen werden einschließlich damit in Zusammenhang stehender Forschungs-, Produktions-, Entwicklungs- und Vertriebsaktivitäten auf dem Gebiet der Biotechnologie" betreiben.
Unter dieser Zielsetzung und nach Maßgabe der bekanntgewordenen Pläne für die Einrichtung der Produktionsanlage fällt diese unter die Bestimmungen der am 13. April 1988 von der Bundesregierung verabschiedeten Verordnung zur Änderung von Verordnungen zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, die am 19. Mai 1988 verkündet wurde.
Die Neuregelung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (hier: Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen, Anhang, Spalte 1, Neueinfügung Nummer 4.11) schreibt für Anlagen zum Umgang mit gentechnisch veränderten Mikroorganismen einschließlich Zellkulturen ab dem 1. September 1988 öffentliche Genehmigungsverfahren vor.
Diese Neuregelung reflektiert die erhebliche Bedeutung solcher Anlagen für Umwelt und Gesundheit und trägt dem öffentlichen Interesse Rechnung.
Der Frankfurter Rundschau und anderen überregionalen Zeitungen vom 1. September 1988 war zu entnehmen, daß das Gewerbeaufsichtsamt Hannover am 31. August 1988 der Firma Invitron den Genehmigungsbescheid zur Errichtung der Produktionsanlage erteilt hat.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Verkündung der Änderungsverordnung zum BImSchG am 19. Mai 1988 die Fa. Invitron eine Woche später, am 27. Mai 1988, ein Genehmigungsverfahren für die 100 Mio. DM teure Zellkulturproduktionsanlage in Hannover einleitete und die Bezirksregierung Hannover Ende August der Firma einen rechtsgültigen Genehmigungsbescheid zustellte?
Sind der Bundesregierung weitere Fälle bekanntgeworden, daß noch vor dem 1. September 1988 Produktionsanlagen nach altem Immissionsschutzrecht genehmigt wurden, die unter die Bestimmungen der Änderungsverordnung zum BImSchG (4. BImSchV), speziell Neueinfügung Nummer 4.11, fallen, und für die Genehmigungsanträge erst nach der erstmaligen Beschlußfassung über die Änderungsverordnung zum BImSchG im Bundeskabinett am 16. Dezember 1987 gestellt wurden?
Wenn ja, welche?
Wie beurteilt die Bundesregierung diese Genehmigungsverfahren?
Hält die Bundesregierung speziell das Genehmigungsverfahren Invitron angesichts der Kürze der Zeit und der Neuartigkeit der zu genehmigenden Anlage für sach- und ordnungsgemäß durchgeführt?
Liegen der Bundesregierung Erfahrungswerte bezüglich der Zeitdauer des Genehmigungsverfahrens anderer entsprechender Anlagen vor, und wenn ja, wie lange dauerten diese Verfahren?
Welche Umstände haben dazu geführt, daß nach der endgültigen Verabschiedung der Änderungsverordnung zur Durchführung des BImSchG durch das Bundeskabinett am 13. April 1988 diese Verordnung nicht wie vom BMU in „Umweltpolitik aktuell", April 1988 S. 8/9, angekündigt, zum 1. August in Kraft treten konnte?
Hält die Bundesregierung die gesetzlichen Grundlagen zur Genehmigung von Produktionsanlagen zum Umgang mit gentechnisch manipulierten Mikroorganismen und Zellkulturen für ausreichend, und was gedenkt sie gegebenenfalls zur Klärung der Rechtslage zu tun?