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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Verbot von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen (G-SIG: 11002808)

Behinderung der Therapievielfalt durch das Bundesgesundheitsamt, Erhaltung naturheilkundlicher Medikamente, Bewertung pyrrolizidinhaltiger Medikamente

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

30.09.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/291514.09.88

Verbot von Arzneimitteln der besonderen Therapierichtungen

der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zahlreiche Patientinnen und Patienten, Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker, Ärztinnen und Ärzte für Naturheilverfahren sind zunehmend beunruhigt darüber, wie Arzneimittel besonderer Therapierichtungen vom Bundesgesundheitsamt beurteilt werden.

Die häufig kritische Haltung des BGA, die ja in den vergangenen Monaten sowohl zum Verbot von Zelltherapeutika als auch von Präparaten, die Pyrrolizidinalkaloide enthalten, geführt hat, wird von den Anhängern und Anhängerinnen der besonderen Therapierichtungen, denen ja nun komplette Therapiemöglichkeiten nicht mehr zur Verfügung stehen, als bedrohliche Beschneidung der besonderen Therapierichtungen erlebt.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen14

1

Welchen Stellenwert mißt die Bundesregierung dem Vorhandensein von Arzneimitteln besonderer Therapierichtungen zu?

2

Hält die Bundesregierung das Vorhandensein besonderer Therapierichtungen für die Therapievielfalt bedeutsam?

3

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß die vom Gesetzgeber im Arzneimittelgesetz vorgesehene Therapievielfalt durch das Bundesgesundheitsamt auf dem Verwaltungswege behindert wird?

4

Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, die Schwächung der besonderen Therapierichtungen durch das Bundesgesundheitsamt und das kommende Gesundheitsreformgesetz zu verhindern oder zumindest zu mildern?

5

Ist die Bundesregierung der Meinung, daß naturheilkundliche Medikamente zur Therapievielfalt beitragen und daher im Prinzip erhalten bleiben müssen?

6

Hält die Bundesregierung die Ankündigung des Bundesgesundheitsamtes für vertretbar, Naturheilmittel mit einem Verkaufsverbot zu belegen, wenn nicht bestimmte Grenzwerte eingehalten und ein analytisches Prüfverfahren nachgewiesen ist, obwohl bekannt ist, daß ein solches anerkanntes Verfahren nicht existiert?

7

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß bei Naturheilmitteln Maßstäbe angelegt werden, wie strenge Grenzwerte, Analyseverfahren, strenge Risikobewertungen, die im Bereich anderer, gesundheitsschädlicher Stoffe wie z. B. von Pflanzenschutzmitteln nicht angewandt werden?

8

Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, daß im Bereich von Arzneimitteln besonderer Therapierichtungen beim Vorliegen von nur wenigen Hinweisen auf eventuelle Gesundheitsschädigungen ein Verbot dieser Stoffe ausgesprochen wird, während das Bundesgesundheitsamt andere Stoffe und naturwissenschaftlich fundierte Arzneimittel trotz Vorliegens eindeutiger Hinweise auf schwerwiegende Nebenwirkungen nicht mit einem Verbot belegt [z. B. Kathon, Isotretinoin, Pflanzenschutzmittel, Fluorchlorkohlenwasserstoffe und vieles mehr]?

9

Warum werden vom Bundesgesundheitsamt gerade Naturheilmittel mit derart strengen Maßstäben beurteilt, die für andere der Beurteilung des BGA unterliegende Stoffe nicht angewandt werden?

10

Welche Erkenntnisse liegen aus neuester Zeit über Nebenwirkungen von Pyrrolizidinalkaloiden in der Bundesrepublik Deutschland vor, die die eindeutige Gesundheitsgefährdung durch die in der Bundesrepublik Deutschland im Handel befindlichen pyrrolizidinhaltigen Medikamente für die Bevölkerung der Bundesrepublik Deutschland unzweifelhaft in ihrer Kausalität nachweisen?

11

Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen anderen Ländern pyrrolizidinhaltige Arzneimittel verboten sind und seit wann diese Arzneimittel dort verboten sind?

12

Ist der Bundesregierung bekannt, daß zahlreiche Anwender und Anwenderinnen und Patienten und Patientinnen die lindernde und heilende Wirkung von pyrrolizidinhaltigen Medikamenten besonders schätzen und weiterhin haben wollen?

13

Welche Möglichkeit sieht die Bundesregierung, das Verbot des Inverkehrbringens von pyrrolizidinhaltigen Arzneimitteln bis zum Stichtag 30. September 1988 zu verhindern?

14

Hält die Bundesregierung es für vertretbar, daß ab 1. Oktober 1988 keins der ca. 1250 pyrrolizidinhaltigen Medikamente der Bevölkerung mehr zur Verfügung steht?

Bonn, den 14. September 1988

Frau Wilms-Kegel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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