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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Definition des psycho-sozialen Betreuungsbereiches als Beiwerk staatlicher Gesundheitsvorsorge und -fürsorge durch den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit im Erlaß zur AIDS-Aufklärung, -Beratung und -Betreuung im Rahmen von ABM (G-SIG: 11002833)

Anzahl der aberkannten ABM-Stellen im AIDS-Bereich, Erhalt dieser Stellen, wachsender Bedarf an Personal bei den AIDS-Hilfen

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Arbeit und Sozialordnung

Datum

06.10.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/293621.09.88

Definition des psycho-sozialen Betreuungsbereiches als Beiwerk staatlicher Gesundheitsvorsorge und -fürsorge durch den Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit im Erlaß zur AIDS-Aufklärung, -Beratung und -Betreuung im Rahmen von ABM

der Abgeordneten Frau Oesterle-Schwerin und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Der Präsident der Bundesanstalt für Arbeit hat in einem Runderlaß vom 10. März 1988 klargestellt, daß AIDS-Aufklärung, -Beratung und -Betreuung zu den Kernaufgaben staatlicher Gesundheitspolitik gehören. Aus diesem Grunde hat er eine weitere Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im AIDS-Bereich untersagt. In einem weiteren Runderlaß vom 29. Juni 1988 hat die Bundesanstalt für Arbeit ihre Position präzisiert bzw. teilweise revidiert:

  • Nicht zu den Kernaufgaben staatlicher Gesundheitsvorsorge und -fürsorge gehörten allerdings zusätzliche Maßnahmen im Bereich der psycho-sozialen Beratung und Betreuung. Dies gelte sowohl für den Bereich der Schulung der ehrenamtlichen Helfer der AIDS-Hilfen, im Bereich der psycho-sozialen Betreuung und Begleitung HIV-infizierter Personen sowie für die Supervision der ehrenamtlichen Helfer. Auch die Betreuung von Wohngruppen HIV-Infizierter und AIDS-Kranker in psychosozialer Hinsicht gehöre nicht zu den Kernaufgaben der staatlichen Gesundheitsvorsorge und -fürsorge. Hier seien Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen daher nicht ausgeschlossen.

Die wachsenden Anforderungen an die AIDS-Hilfen, die in allen Tätigkeitsfeldern im Zusammenhang mit AIDS Kenntnisse und Erfahrungen gewonnen haben, verlangen eine kontinuierliche Steigerung bei der institutionellen Förderung der AIDS-Hilfen. Die AIDS-Hilfen haben gegenüber vielen Gruppen, nicht nur bei den Hauptbetroffenengruppen, einen besonderen und direkten Zugang. Ihrer Förderung ist daher der Vorzug gegenüber der Ausweitung staatlicher und kirchlicher Tätigkeiten im AIDS-Bereich zu geben.

Obwohl die Durchführung von Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen im Bereich der AIDS-Hilfen grundsätzlich befürwortet werden kann, ist eine Definition der psycho-sozialen Betreuung als bloßes Beiwerk staatlicher Gesundheitsvorsorge und -fürsorge doch problematisch. Staatliche Gesundheitspolitik darf sich nicht auf den bloßen Erhalt körperlicher Gesundheit beschränken. Auch die Bewältigung psychischer Probleme im Zusammenhang mit progressiven Krankheiten mit infauster Prognose wie die Hilfeleistung bei anderen psychischen Problemen ist eine wichtige Aufgabe.

Wir fragen daher die Bundesregierung:

Fragen6

1

Teilt die Bundesregierung die Ansicht des Präsidenten der Bundesanstalt für Arbeit, daß die psycho-soziale Beratungs- und Betreuungsarbeit nicht zu den Kernaufgaben staatlicher Gesundheitsvorsorge und -fürsorge gehöre? Wie beurteilt die Bundesregierung diese Ansicht?

2

Hält die Bundesregierung die Negativdefinition „Kernaufgabe des Staates" für ein geeignetes Kriterium bei der Vergabe von ABM-Mitteln?

3

Wie viele ABM-Stellen wurden aufgrund des Runderlasses der Bundesanstalt für Arbeit vom 10. März 1988 bzw. 28. Juni 1988 bei AIDS-Hilfen oder anderen Trägern im AIDS-Bereich aberkannt?

4

Wurden diese Stellen über institutionelle Förderung der Träger auf andere Weise erhalten?

5

Wie gedenkt die Bundesregierung den wachsenden Bedarf an Personal bei den AIDS-Hilfen für die Betreuung, sowohl in physischer als auch in psychosozialer Hinsicht, abzudecken?

6

Halten die Deutsche AIDS-Hilfe oder die regionalen AIDS-Hilfegruppen vor Ort ihre personelle Ausstattung für ausreichend?

Bonn, den 21. September 1988

Frau Oesterle-Schwerin Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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