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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Ownership und Transparenz in der Technischen Zusammenarbeit (G-SIG: 16010504)

Transparente Mittelverwendung, Einblick der Partnerländer in die Mittelausstattung von TZ-Vorhaben, Deutsch als Berichtssprache anstatt der Landessprache, Verbindlichkeit der Zusagesummen der TZ, privatrechtliche Durchführungsverträge der GTZ <p> </p>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

11.05.2006

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/122407. 04. 2006

Ownership und Transparenz in der Technischen Zusammenarbeit

der Abgeordneten Heike Hänsel, Hüseyin-Kenan Aydin, Monika Knoche, Paul Schäfer (Köln), Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Die Möglichkeiten eines Finanzmonitorings in der Technischen Zusammenarbeit (TZ) seitens der Partner wurden in den letzten Jahren zunehmend eingeschränkt. Schon vor Einführung der Sammelnotenwechsel wurden in den Projektabkommen im Mengengerüst vorrangig Leistungen an Stelle von Beträgen erwähnt. Das macht es den Partnern zumeist unmöglich, sich ein detailliertes Bild der einzelnen Kostenstellen zu machen. Immerhin verfügten sie noch über eine völkerrechtlich verbindliche Zusage der Leistungserbringung.

Die Einführung des entwicklungspolitischen Auftragsrahmens AURA zwischen dem Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) und der Deutschen Gesellschaft für Technische Zusammenarbeit (GTZ) GmbH im Jahre 2003 führt laut „Begriffswelt der GTZ“ (Eschborn, 2004) zu einer „Ablösung des Mengengerüsts als verbindlicher Vorgabe“ und zu einer „stärkeren inhaltlichen Ausrichtung auf die Erreichung der vereinbarten Ziele“. Die Einschätzung der Zielerreichung wird aber überwiegend von den Projektverantwortlichen der GTZ selber vorgenommen. Weiterhin wurden mit Einführung der Sammelnotenwechsel die völkerrechtlichen Projektabkommen zwischen Bundesregierung und Partnern mit der Nennung eines verbindlichen Mengengerüstes abgeschafft und durch privatrechtliche Durchführungsverträge zwischen GTZ und Partnerstrukturen ersetzt.

Dieses Vorgehen führt zu einer erhöhten Intransparenz in der Durchführung von TZ-Vorhaben und einer geringeren Ownership beim Partner. Die hohe Intransparenz der TZ gegenüber dem Partner in der Projektdurchführung steht in deutlichem Widerspruch zu dem Anspruch des BMZ, in den Partnerländern Good Governance, Transparenz und Accountability nach innen und nach außen (BMZ Spezial, Good Governance, 2002) zu fördern.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen11

1

Inwieweit verwendet die Bundesregierung in der Kommunikation mit den Partnerländern zu TZ-Vorhaben die Begriffe „eingegangene Verpflichtungen“, „Zusagen“ und „Leistungen“ sowie „inhaltliche Anpassung“ und „zeitliche Anpassung“ im Zusammenhang mit Budgetschwierigkeiten? Was genau ist unter diesen Begriffen zu verstehen, und wie werden sie im BMZ und im Auswärtigen Amt ins Englische, ins Französische und ins Spanische übersetzt?

2

In wie vielen und in welchen Fällen kam es seit 2001 im gemeinnützigen Geschäft der GTZ aufgrund budgetärer Engpässe zu inhaltlichen und zeitlichen Anpassungen, und was genau ist darunter in den einzelnen Fällen zu verstehen?

3

Sind dem BMZ Fälle bekannt, in denen die GTZ dem Partner eine transparente Mittelverwendung bzw. Projektbuchhaltung verweigert oder aber erst auf politischen Druck hin gewährt hat, und wie verträgt sich gegebenenfalls ein solcher Umstand mit dem Bekenntnis zu mehr Ownership beim Partner und den Präferenzen des BMZ für innovative Finanzierungsmechanismen bis hin zur Budgethilfe?

4

Trifft es zu, dass Vietnam als eines von wenigen Partnerländern, denen mehr Einblick in die Mittelausstattung von TZ-Vorhaben gewährt wird als ansonsten üblich, gilt, und wenn ja, was genau macht die Besonderheiten der Verfahrensweisen im Falle Vietnams aus, gibt es weitere Länder, mit denen ähnlich verfahren wird, und warum wird in diesen Fällen so verfahren?

5

Warum wird in der GTZ Deutsch als Berichtssprache gepflegt, und ist daran gedacht die Berichtssprache mittelfristig entsprechend der Praxis in der Finanziellen Zusammenarbeit (FZ) auf die jeweilige Landessprache umzustellen?

6

Verfügen die Bundesregierung und/oder die GTZ über ein Modell des die Projektabkommen ersetzenden privatrechtlichen Durchführungsvertrages und/oder über einen Leitfaden zu dessen Erarbeitung? Wenn ja, was ist deren Inhalt?

7

Seit wann genau ist in den Protokollen der Regierungsverhandlungen die Formulierung „bis zu“ zur Einschränkung der Verbindlichkeit einer Zusagesumme weggefallen, und bedeutet dies, dass die zugesagten Beträge seitdem verbindlich sind?

8

Ist die Bundesregierung der Ansicht, dass es sich bei den in den Protokollen der Regierungsverhandlungen genannten Zusagesummen der TZ nicht um verbindliche Zusagen handelt, sondern lediglich um eine „Orientierung über das Größenvolumen“ der Vorhaben, und wie begründet sie ihre Haltung?

9

Folgt nach Ansicht der Bundesregierung aus der den Partnerländern (wie beispielsweise Mali anlässlich der Regierungsberatungen im Mai 2003, vgl. Procès-Verbal des Négociations Intergouvernementales Germano-Maliennes relatives à la Coopération Financière et Technique pour la période 2003/2004/2005, Bonn le 28 mai 2003, Punkt 8.1.) zugesagten Verfahrensweise, im privatrechtlichen Durchführungsvertrag zwischen GTZ und einheimischer Durchführungsorganisation auf die zugrunde liegende völkerrechtliche Vereinbarung hinzuweisen, auch die Tatsache, dass die in der völkerrechtlichen Vereinbarung genannte Zusagesumme auch für den Durchführungsvertrag verbindlich würde? Wie begründet die Bundesregierung ihre Haltung?

10

Hat die Bundesregierung Kenntnis von Fällen, in denen Partnerregierungen zu laufenden Vorhaben der Technischen Zusammenarbeit lediglich eine jährlich verausgabte Gesamtsumme mitgeteilt wurde, aus der weder ersichtlich ist, welche Kosten auf einzelne Komponenten entfallen, noch ob und in welcher Höhe Gemeinkosten eingerechnet sind, und wie beurteilt die Bundesregierung gegebenenfalls eine solche intransparente Form der Kooperation vor dem Hintergrund des Anspruchs der deutschen Entwicklungszusammenarbeit auf Ownership und Accountability nach innen und nach außen?

11

Wie begründet die Bundesregierung, dass anlässlich der Regierungsverhandlungen im Juni 2004 der von senegalesischer Seite vorgebrachten Bitte, im Lichte der Budgetschwierigkeiten auf deutscher Seite über die Höhe der voraussichtlichen Ausgaben im Bereich der TZ informiert zu werden, nicht nachgekommen wurde, (vgl. Procès-Verbal des Négociations Intergouvernementales Sénégalo-Allemandes relatives à la Coopération financière et technique pour la période 2004 et 2005, Bonn du 7 au 9 juin 2004, Punkt 10.2.)?

Berlin, den 6. April 2006

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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