BundestagKleine Anfragen
Zurück zur Übersicht
Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Einsatz von Zivildienstleistenden in Krieg und Frieden (G-SIG: 11002809)

Zahl der beschäftigten Zivildienstleistenden seit 1983, Tätigkeitsbereiche, Beschäftigungsplätze, Einsatz im Spannungs- oder Verteidigungsfall, gesetzliche Grundlage der Meldung Zivildienstleistender an die Arbeitsämter als Arbeitssicherstellungsbehörden, Erfassung der personen- und dienstbezogenen Daten

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

30.09.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/291614.09. 88

Einsatz von Zivildienstleistenden in Krieg und Frieden

der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN Einsatz von Zivildienstleistenden in Krieg und Frieden

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Wie viele Zivildienstleistende sind heute in wie vielen Zivildienstgruppen in welchen Tätigkeitsbereichen beschäftigt? Wie lauten die Zahlen für 1983?

2

Wie viele Beschäftigungsplätze wurden in den letzten fünf Jahren im Rahmen von Zivildienstgruppen einerseits und bei „sonstigen Trägern" in welchen Einsatzbereichen jeweils auf- und abgebaut?

3

Haben die Zivildienstgruppen eine Funktion auch im Spannungs- oder Verteidigungsfall? Gegebenenfalls welche?

4

Wie viele Zivildienstleistende sind heute für welche Tätigkeiten bei welchen Trägern bzw. Beschäftigungsstellen im Spannungs- und Verteidigungsfall eingeplant?

5

Auf welcher gesetzlichen Grundlage erfolgt derzeit die Meldung Zivildienstleistender mit welchen personen- und dienstbezogenen Daten durch das BAZ an die Arbeitsämter als Arbeitssicherstellungsbehörden?

6

Wie sieht die entsprechende Praxis aus?

a) Welche Arbeitsämter erhalten diese Daten de-/zentral?

b) Erfolgt die Übermittlung per Aktenübersendung, per EDV-Abruf oder On-line?

c) Wie viele Zivildienstleistende sind in den Dateien der Arbeitsämter erfaßt?

d) Wie viele davon sind mit aktueller Adresse und gesicherter gesundheitlicher Verfügbarkeit einsetzbar?

e) Wie werden Adressenänderungen erfaßt und die aktuelle gesundheitliche Eignung in Erfahrung gebracht?

f) Durch welche Maßnahmen hat' bzw. will die Bundesregierung die für spätere Einsätze dienliche Fortbildung der ZDL gefördert bzw. fördern?

Bonn, den 14. September 1988

Frau Schilling Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

Ähnliche Kleine Anfragen