Auswirkungen des Gesundheitsfonds auf Rentnerinnen und Rentner
der Abgeordneten Klaus Ernst, Dr. Lothar Bisky, Dr. Martina Bunge, Diana Golze, Katja Kipping, Katrin Kunert, Volker Schneider (Saarbrücken), Dr. Ilja Seifert, Frank Spieth, Jörn Wunderlich und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Mit der Einführung des Gesundheitsfonds wird der Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenversicherung zum 1. Januar 2009 einheitlich auf 15,5 Prozent festgesetzt. Den Krankenkassen wird gleichzeitig ermöglicht, Zusatzbeiträge zu erheben, wenn sie mit ihren Beitragsmitteln nicht auskommen. Von der Festsetzung eines allgemeinen Beitragssatzes zur gesetzlichen Krankenversicherung, der in den meisten Fällen eine Erhöhung für die Versicherten darstellt, sind Rentnerinnen und Rentner in besonderer Weise betroffen. Denn sie profitieren nicht von der zeitgleich in Kraft tretenden Absenkung des Arbeitslosenversicherungsbetrags von 3,3 auf 2,8 Prozent. Zudem müssen sie auf Betriebsrenten den vollen Krankenkassenbeitrag zahlen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen13
Um wie viel Prozentpunkte erhöht sich aufgrund der einheitlichen Festsetzung des Krankenversicherungsbeitrags auf 15,5 Prozent im Durchschnitt sowie im ungünstigsten Fall der Beitragssatz der Rentnerinnen und Rentner zur gesetzlichen Krankenversicherung?
Um wie viele Beitragssatzpunkte erhöht sich aufgrund der einheitlichen Festsetzung des Krankenversicherungsbeitrags auf 15,5 Prozent im Durchschnitt sowie im ungünstigsten Fall die Belastung der Rentnerinnen und Rentner durch Sozialversicherungsbeiträge insgesamt?
Ist es zutreffend, dass ein/eine Bestandsrentner/Bestandsrentnerin mit einer Rente von 1 000 Euro, der/die im Moment bei der IKK Direktkrankenkasse (BIG Direkt) pro Monat 71,50 Euro Krankenversicherungsbeitrag (die Hälfte des allgemeinen Beitragssatzes von 12,5 Prozent bei der BIG Direkt plus den Sonderbeitrag von 0,9 Prozent) zahlt, nach Einführung des Gesundheitsfonds einen monatlichen Gesamtbeitrag von 82 Euro zahlt, womit sich seine/ihre Nettorente um 10,50 Euro verringert?
Wie viele Rentnerinnen und Rentner werden durch den einheitlichen Beitragssatz entlastet, weil sie bisher einen höheren Beitragssatz als 15,5 Prozent zur gesetzlichen Krankenversicherung geleistet haben?
Wie stellen sich im Vergleich mit den Rentnerinnen und Rentnern die Belastungs- und Entlastungseffekte durch die einheitliche Festsetzung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung sowie die Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung im Durchschnitt sowie im günstigsten und im ungünstigsten Fall für die Beschäftigten dar?
Welche Mehrausgaben für die Krankenversicherung der Rentner und Rentnerinnen ergeben sich für die gesetzliche Rentenversicherung durch die einheitliche Festsetzung des Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung auf 15,5 Prozent?
Welche Auswirkungen haben diese höheren Belastungen auf die Entwicklung der Nachhaltigkeitsrücklage sowie die voraussichtliche Entwicklung des Beitragssatzes zur gesetzlichen Rentenversicherung?
Welche Erkenntnisse hat die Bundesregierung darüber, in welchen Krankenkassen Rentnerinnen und Rentner zahlenmäßig am häufigsten versichert sind (bitte nach Fallzahlen auflisten)?
Ergeben sich aufgrund der Häufigkeiten der Versicherung von Rentnerinnen und Rentnern in bestimmten Krankenkassen durch die Festsetzung des allgemeinen Krankenversicherungsbeitrags auf 15,5 Prozent für die Rentnerinnen und Rentner besonders hohe zusätzliche Belastungen?
Sind Rentnerinnen und Rentner in besonderem Maße in Krankenkassen versichert, bei denen damit zu rechnen ist, dass sie aufgrund von Budgetschwierigkeiten einen Zusatzbeitrag erheben werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die überproportionale Betroffenheit der Rentnerinnen und Rentner von steigenden Krankenkassenbeiträgen sowie die Gefahr, dass sie durch Zusatzbeiträge ihrer Krankenkasse in Zukunft noch stärker mit Sozialabgaben belastet werden könnten?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund steigender Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, dass Rentnerinnen und Rentner auf betriebliche Alterseinkünfte den vollen Krankenversicherungsbeitrag zahlen müssen?
Sieht sie hier politischen Handlungsbedarf?
Wie bewertet die Bundesregierung vor dem Hintergrund steigender Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherung, dass Rentnerinnen und Rentner allein den vollen Beitrag zur Pflegeversicherung zahlen müssen?