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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Gefahrguttransporte - Nutzlastbegrenzung der Fahrzeuge (G-SIG: 11002861)

Heraufsetzung des Gesamtgewichts der Fahrzeuge um das Gewicht von Sicherheitseinrichtungen zum Erhalt der zulässigen Nutzlast

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

21.10.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/303430.09.88

Gefahrguttransporte - Nutzlastbegrenzung der Fahrzeuge

der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Gefahrguttransporte - Nutzlastbegrenzung der Fahrzeuge

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen2

1

Hält es die Bundesregierung für sinnvoll, bei Fahrzeugen nicht nur das zulässige Gesamtgewicht zu begrenzen, sondern auch die Nutzlast, nachdem die Industrie dazu übergeht, wesentliche Sicherheitseinrichtungen (z. B. Retarder) nicht einzubauen, da deren großes Gewicht die mögliche Nutzlast verringert?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung Bestrebungen der Industrie, das Gesamtgewicht der Fahrzeuge um das Gewicht von Sicherheitseinrichtungen (Retarder, Black Box) heraufzusetzen, um die zulässige Nutzlast erhalten zu können?

Bonn, den 30. September 1988

Frau Rock Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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