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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Gefahrguttransporte - Geschwindigkeitsüberschreitungen (G-SIG: 11002864)

Überhöhte Geschwindigkeit bei 38,5% aller Tanklastunfälle, Festlegung der Höchstgeschwindigkeit für LKW auf 60 km/h und für Gefahrguttransporte noch darunter, Einbau von sog. Geschwindigkeitsbegrenzern

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

20.10.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/303730.09.88

Gefahrguttransporte - Geschwindigkeitsüberschreitungen

der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN Gefahrguttransporte - Geschwindigkeitsüberschreitungen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen5

1

Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Tatsache, daß bei 38,5 % aller Tanklastunfälle in der Bundesrepublik Deutschland überhöhte Geschwindigkeit als Hauptunfallursache festgestellt wurde, und wie begründet sie vor diesem Hintergrund die Heraufsetzung der Höchstgeschwindigkeit nach § 18 StVO von 60 auf 80 km/h?

2

Ist die Bundesregierung bereit, die Höchstgeschwindigkeit für Lkw auf 60 km/h festzulegen und für Gefahrguttransporte noch darunter, wenn nein, warum nicht?

3

Wie will die Bundesregierung zukünftig dafür sorgen, daß die geltenden Geschwindigkeitsbegrenzungen im Straßenverkehr eingehalten werden?

4

Wie bewertet die Bundesregierung den Vorschlag, an den Außenseiten von Lkw eine optische Signalanlage anzubringen, die bei Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit für jedermann sichtbar blinkt?

5

Wie bewertet sie die Möglichkeit des Einbaus von sogenannten Geschwindigkeitsbegrenzern?

Bonn, den 30. September 1988

Frau Rock Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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