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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Einhaltung der Straßenverkehrs-Ordnung (G-SIG: 11002871)

Einhaltung der Straßenverkehrs-Ordnung durch Mitglieder der Bundesregierung und ihrer Sicherheitskräfte, Dienstanweisungen an die Fahrer, Überschreiten der Höchstgeschwindigkeit durch den Bundesarbeitsminister, Umweltverschmutzung durch laufende Motoren des Kanzlerwagens und der Begleitfahrzeuge während eines Essens des Bundeskanzlers auf dem CDU-Parteitag in Wiesbaden

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

20.10.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/305203.10.88

Einhaltung der Straßenverkehrs-Ordnung

der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Einhaltung der Straßenverkehrs-Ordnung

Wir fragen die Bundesregierung:

Immer wieder werden Berichte laut, daß Dienstfahrzeuge von Mitgliedern der Bundesregierung unter völliger Mißachtung des geltenden Rechts die Straßenverkehrs-Ordnung boykottieren.

Fragen4

1

Sind Mitglieder der Bundesregierung oder die zu ihrem Schutz bestimmten Sicherheitskräfte nicht an die Bestimmungen der Straßenverkehrs-Ordnung gebunden?

Falls nicht, aufgrund welchen geltenden Rechts?

2

Welche konkreten Dienstanweisungen an die Fahrerinnen und Fahrer der Bundesregierung und der Sicherheitskräfte gibt es von welcher Dienststelle?

3

Sind dem Bundesarbeitsminister die in Frage 2 genannten Dienstanweisungen bekannt, und steht die ihm mehrfach vorgeworfene Überschreitung der Höchstgeschwindigkeit im Widerspruch zu seiner Dienstpflicht?

4

Trifft die Meldung des Wiesbadener Stadtblattes zu, wonach anläßlich des 36. Bundesparteitages der CDU folgende Begebenheit zu verzeichnen war: Während der Bundeskanzler in einem Gartenlokal speiste, liefen die Motoren der Begleitfahrzeuge und des Kanzlerwagens?

Ist der Bundesregierung bekannt, gegen welche Bestimmungen des geltenden Rechts eine solche mutwillige Umweltverschmutzung verstößt, und aus welchen Gründen wurde sich so verhalten?

Bonn, den 3. Oktober 1988

Frau Rock Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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