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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Gefahrguttransporte - Transportgenehmigungen (G-SIG: 11002905)

Nur noch Genehmigungen für Einzeltransporte, Meldepflicht für Straßen, die befahren werden wollen, Genehmigungen seit 1980 gem. der Gefahrgutverordnung Straße

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

20.10.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/306305.10.88

Gefahrguttransporte — Transportgenehmigungen

der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Kleine Anfrage

der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Gefahrguttransporte — Transportgenehmigungen

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen3

1

Wann wird die Bundesregierung die Transportgenehmigungsregelungen dahin gehend ändern, daß nur noch Genehmigungen für Einzeltransporte analog der Regelungen für den Schwerverkehr erteilt werden, da bei den bestehenden Regelungen kaum Aussagen über den Umfang der Gefahrguttransporte und die transportierten Mengen gemacht werden können?

2

Ist die Bundesregierung bereit, darauf hinzuwirken, daß die von den Gefahrguttransporten benutzten Straßen künftig meldepflichtig sein sollen, wenn nein, warum nicht?

3

Wie viele Genehmigungen wurden in den einzelnen Bundesländern nach 1980 auf Grundlage der GGVS für eine befristete und wie viele für eine unbefristete (mit höchstens drei Jahren) Laufzeit erteilt?

Bonn, den 5. Oktober 1988

Frau Rock Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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