Gesundheitliche Auswirkungen der „Zuckertees" und deren Genehmigungspraxis durch das Bundesgesundheitsamt (BGA)
der Abgeordneten Frau Saibold und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen10
Ist es zutreffend, daß das BGA den Vertrieb der in der Verfügung vom 15. April 1985 genannten Kindertees einschränkungslos und ohne zusätzliche Warnhinweise gestattet hat bis zum 31. Dezember 1986?
Welche Überlegungen haben das BGA veranlaßt, den Vertrieb der Produkte über ein Jahr und neun Monaten hinweg zu gestatten, obgleich das Amt selbst in seiner Verfügung vom 15. April 1985 von unvertretbaren schädlichen Wirkungen der Produkte spricht und die erhebliche Kariogenität der Produkte betont?
Welche Mengen der im Bescheid des BGA vom 15. April 1985 genannten Teeprodukte sind im Anschluß an die Verfügung noch mit Genehmigung -des BGA in den Verkehr gebracht worden?
Ist der Bundesregierung die Zahl derjenigen Kinder bekannt, die im Zeitraum vom 15. April 1985 bis zum 31. Dezember 1986 die vom BGA genannten Teeprodukte regelmäßig über die Saugflasche konsumiert und aufgrund dessen schwere Gebißzerstörungen erlitten haben? Kann die Zahl der Kinder geschätzt werden?
Sind der Bundesregierung bekannt oder können die Kosten geschätzt werden, die entstanden sind und entstehen werden durch die Behandlung der oben genannten Zahnzerstörungen und deren Folgen, wie Kieferdeformierungen, Schädigungen der zweiten Zähne, Herausbildung psychischer Störungen infolge der mit der Zahnerkrankung verbundenen Scham- und Minderwertigkeitsgefühle?
Ist der Bundesregierung bekannt, wie viele Kinder in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin insgesamt seit Vermarktungsbeginn der Zuckertees 1975 am „Baby-Bottle-Syndrom" erkrankt sind? Verfügt die Bundesregierung insoweit über Schätzungsgrundlagen? Ist der Bundesregierung bekannt, daß es sich nach Schätzungen des Gießener Professors für Kinderzahnheilkunde um etwa 100 000 Erkrankungsfälle allein in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin handelt?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß - von den oft jahrelangen Dauerschmerzen und dem seelischen Leid der betroffenen Kinder abgesehen - die bloßen zahnärztlichen Behandlungskosten pro „Baby-Bottle-Syndrom" nach Beweissicherungsgutachten der Professoren Sch. (Marburg) und W. (Gießen) zwischen 10 000 und 30 000 DM pro Kind liegen? Teilt die Bundesregierung die Schätzung, daß an Behandlungskosten für die an Zuckertees erkrankten Kinder damit allein in der Bundesrepublik Deutschland und West-Berlin zwischen einer Milliarde DM und drei Milliarden DM entstanden sind und entstehen werden? Wenn nein, über welche Schätzungsgrundlagen verfügt die Bundesregierung?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die gesetzlichen Krankenversicherer die Möglichkeit eines produkthaftungsrechtlichen Regresses bei den Herstellerfirmen überprüfen sollten? Ist der Bundesregierung bekannt, ob (wenn ja, in wie vielen Fällen, mit welchen Ergebnissen) gesetzliche Krankenkassen solche Regreßmöglichkeiten überprüfen lassen?
Ist der Bundesregierung bekannt, daß nach Auffassung der renommierten Fachzeitschrift „Produkthaftung international" solche Erfolgsaussichten sehr wohl bestehen (Hack, Produkthaftung für Kindertees, PHI, 1984, S. 139), und ist sie der Auffassung, daß eine Rechtspflicht der gesetzlichen Krankenkassen zur Geltendmachung der Regreßansprüche jedenfalls dann bestehen, wenn ein entsprechendes Vorgehen rechtlich Erfolg verspricht?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob gesetzliche Krankenkassen jemals produkt- oder umweltrechtliche Regreßansprüche angemeldet oder durchgesetzt haben in Fällen schuldhafter Verursachung von Erkrankungen durch fehlerhafte Produkte oder durch Umweltschäden?