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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

EG-Zahlungen für eine Firma in Hessen (G-SIG: 11003069)

Kriterien für die Vergabe eines Investitionszuschusses der EG zur Erweiterung von Verpackungs- und Lagereinrichtungen, Höhe des Gesamtzuschusses, Auflagen, Prüfung der Umweltverträglichkeit, Vereinbarkeit mit den Bemühungen um Müllvermeidung und -reduzierung, Durchführung der Baumaßnahme in einer Trinkwasserschutzzone, Erhalt der Trinkwasserqualität

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Wirtschaft

Datum

25.11.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/326908.11.88

EG-Zahlungen für eine Firma in Hessen

des Abgeordneten Kleinert (Marburg) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Nach Auskunft der EG-Kommission wurde der Fa. F. in Stadtallendorf (Hessen) 1987 aus dem Regionalfonds der EG ein Zuschuß für die Erweiterung von Verpackungs- und Lagereinrichtungen in Höhe von 328 500 DM gewährt. Die Auszahlung erfolgte nicht direkt durch die EG-Kommission an das Unternehmen, sondern an die Bundesregierung zur Weitergabe.

Aus diesem Anlaß fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Nach welchen Kriterien werden solche Investitionszuschüsse vergeben, und umfaßt die von der EG bereitgestellte Summe den insgesamt ausbezahlten Zuschußbetrag?

2

Welche Auflagen wurden gegebenenfalls an die Mittelvergabe geknüpft?

3

Wurde vor der Mittelbewilligung die Umweltverträglichkeit der Produktion des genannten Unternehmens insbesondere hinsichtlich der verwendeten Verpackungsmaterialien untersucht?

4

Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß die Vergabe von Investitionszuschüssen an Unternehmen, die durch aufwendige Verpackungen ihrer Produkte — wie in diesem Fall — erheblich zur Zunahme des Hausmülls beitragen, im Widerspruch steht zu allen Bemühungen, durch Müllvermeidung den Müllberg zu reduzieren?

5

Ist der Bundesregierung bekannt, daß die bezuschußte Baumaßnahme in einer Trinkwasserschutzzone (IIIa bzw. II) durchgeführt wurde?

6

Auf welche Weise wird nach Auffassung der Bundesregierung sichergestellt, daß es zu keiner Beeinträchtigung der Trinkwasserqualität kommt?

Bonn, den 8. November 1988

Kleinert (Marburg) Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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