Atomkraftwerk Neckarwestheim (GKN, Blöcke I und II)
der Abgeordneten Frau Teubner, Frau Wollny und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen3
Inbetriebnahme
a) Wann soll beim Atomkraftwerk Neckarwestheim II der zweite Warmprobebetrieb mit sogenanntem unterkritischen Kern, also der erste atomare Betrieb laufen?
b) Wann soll das Atomkraftwerk Neckarwestheim II offiziell „ans Netz"?
c) Wie begründet die Bundesregierung, daß auch noch das Atomkraftwerk Neckarwestheim II ans Netz gehen soll, obwohl in der gesamten Bundesrepublik Deutschland Stromüberkapazitäten von etwa 22 Gigawatt allein im öffentlichen Netz vorhanden sind und für Baden-Württemberg schon bisher Stromüberkapazitäten von ca. 5 Gigawatt bestehen?
Entsorgung
a) Welche Mengen schwach- und mittelaktiver Abfälle sind beim Betrieb von GKN I bisher angefallen, und wo und in welcher Weise wurden diese Abfälle bisher konditioniert?
b) Wo lagern die mittel- und schwachaktiven Abfälle heute im einzelnen (getrennte Auflistung nach konditionierten und unkonditionierten Abfällen)?
c) Über welche externen Zwischenlager bzw. über welche Verträge mit dem Ausland führt GKN I und GKN II seinen Entsorgungsnachweis?
Für welchen Zeitraum existieren z. Z. für GKN I und II Abnahmeverträge für abgebrannte Brennelemente mit dem Ausland und welches Kapazitätsvolumen umfassen diese Verträge?
Wie viele abgebrannte Brennelemente werden vom GKN I bisher wo extern gelagert?
Wie viele dieser Brennelemente wurden bisher wo wieder aufgearbeitet?
Wie weit sind die Genehmigungsanträge von GKN I und II zur Rücknahme defekter Castorbehälter gediehen, und wann ist mit diesbezüglichen Genehmigungen zu rechnen?
Atomtransporte
a) Von wann bis wann wurden für das Atomkraftwerk Neckarwestheim II Brennelementetransporte durchgeführt?
In welcher Weise ist die Bundesregierung davon informiert worden?
Wann und durch wen wurden die Genehmigungen hierfür erteilt?
Für welche Route?
Wann, von wem und in welcher Weise sind die zuständigen Länderbehörden über die Atomtransporte informiert worden?
b) Welcher atomaren Gefahrenstufe gehörten diese Atomtransporte an?
Wie waren die Brennelementetransporte deklariert (Radioaktivität/Spedition u. a.)?
Entspricht die Deklarierung den mitgeführten Stoffen?
Welche Stellen waren bzw. sind a) generell, b) speziell im Fall Neckarwestheim II mit der Überwachung der ordnungsgemäßen Abwicklung von Brennelemente- und anderen Atomtransporten beauftragt?
Welche Stellen müssen über solche Transporte informiert werden?
c) Welche weiteren Atomtransporte wurden nach GKN I und GKN II bisher durchgeführt (bitte getrennt auflisten)?
Von wo kamen die jeweiligen Atomtransporte und über welche Routen wurden sie durchgeführt?
Wurden von Neckarwestheim Atomtransporte gefahren?
Wenn ja, wann und wohin, und wer hat wann die Genehmigung für diese Transporte erteilt?
d) Welche und wie viele Atomtransporte von und nach GKN I und II sind für die Zukunft schon genehmigt und welche sind geplant?
e) Wie wird die Bevölkerung über die Atomtransporte von und nach Neckarwestheim informiert?