Umgang der Bundesregierung mit Söldnern, Söldnerfirmen, privaten Sicherheits- und Militärdienstleistungsunternehmen
der Abgeordneten Paul Schäfer (Köln), Wolfgang Gehrcke, Heike Hänsel, Ulla Jelpke, Monika Knoche, Katrin Kunert, Dr. Norman Paech, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Die Privatisierung verteidigungsrelevanter Aufgaben ist in den Streitkräften vieler NATO-Staaten weit vorangeschritten. Unternehmen übernehmen den Transport von Militärgütern, die Instandsetzung von Waffensystemen, die Beschaffung und Auswertung von Informationen u. a. durch Bedienung von Aufklärungssystemen sowie die Bewachung militärischer Objekte und Konvois. Darüber hinaus entwickeln sie die Planung und Durchführung von Einsätzen, übernehmen die Ausbildung von Soldaten und beteiligen sich an Kampfeinsätzen. Auch wenn im alltäglichen Sprachgebrauch zunehmend zwischen Söldnern und den Angestellten von privaten Sicherheits- und Militärdienstleistungsunternehmen unterschieden wird, existieren keine international gültigen Differenzierungskriterien. Letzten Endes bleibt als übergreifendes Merkmal dieser Akteure, dass sie aus wirtschaftlichen Interessen ihrer Tätigkeit nachgehen und anderen ihre Dienstleistungen anbieten.
Die zunehmende Privatisierung militärischer Aufgaben stellt das legitime staatliche Gewaltmonopol in Frage, gerade in Staaten, die ohnehin nur über rudimentäre staatliche Kapazitäten zur Gewährleistung der öffentlichen Ordnung verfügen. Die wachsende Beteiligung von Privatpersonen und Unternehmen an bewaffneten Konflikten sowie die veränderte Art und Weise der Kriegsführung und wachsende Bedeutung der Informationstechnologien verwischt die völkerrechtliche Trennlinie zwischen Kombattanten und Zivilisten. Eine effektive Kontrolle dieser nicht-staatlichen Akteure kann aufgrund ihrer globalen Tätigkeiten, ihrer breiten Angebotspalette sowie wegen des besonderen rechtlichen Status, den unternehmerische Interessen in den meisten NATO-Staaten genießen, derzeit kaum gewährleistet werden.
Nach wie vor existiert kein völkerrechtliches Regime zum Umgang mit Firmen und Angestellten, die für die verschiedenen Streitkräfte, Konzerne, internationale Organisationen oder Nichtregierungsorganisationen in Konflikten militärische Dienstleistungen erbringen. Ihr völkerrechtlicher Status und die Frage der Haftung für ihre Taten bleiben ungeklärt. Die fehlende umfassende Verregelung dieser Gruppe nicht-staatlicher Akteure erhöht zudem die Rechtsunsicherheit für die völkerrechtlich legitimierten Kombattanten bei ihrer Auftragserfüllung.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen44
Nach welchen politischen und rechtlichen Kriterien und mit welcher Begründung unterscheidet die Bundesregierung zwischen Söldnern und anderen privaten Sicherheitsdienstleistern und privaten Militärdienstleistern?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die jetzige Verregelung von Unternehmen und Personen, die Sicherheits- und Militärdienstleistungen erbringen, national wie international ausreicht?
Wie beurteilt die Bundesregierung die wachsende Bereitschaft von Staaten, Hilfsorganisationen und Konzernen, auf private Sicherheits- und Militärdienstleistungen bei ihren Aktivitäten in Konfliktgebieten zurückzugreifen?
Wie beurteilt die Bundesregierung Vorschläge, u. a. auch von der International Peace Operations Association (IPOA), Privatfirmen stärker in Durchführung von militärischen UN-Missionen nach Kapitel 6 und Kapitel 7 einzubinden?
Wie beurteilt die Bundesregierung die Praxis von in Deutschland ansässigen Nichtregierungsorganisationen, Konzernen aber auch staatlichen Durchführungsorganisationen der Entwicklungszusammenarbeit und der deutschen Botschaften, private bewaffnete Sicherheitskräfte im Ausland anzustellen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Anmietung nicht-staatliche Gewaltakteure durch Ausländer das staatliche Gewaltmonopol in dem betroffenen Land schwächt und eher dazu geeignet ist, das Vertrauen der Bevölkerung in den staatlichen Gewaltapparat weiter zu untergraben?
Wenn nicht, warum nicht?
Warum ist es der Bundesregierung in den zurückliegenden 15 Jahren seit Unterzeichnung der Konvention nicht gelungen, diese Konvention zu ratifizieren, und die Vorgaben der Konvention in das deutsche Strafrecht umzusetzen?
Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung derzeit gegen die Ratifikation der Konvention, und was unternimmt die Bundesregierung um diese Gründe zu beseitigen?
Ist die Ratifikation der Konvention durch Deutschland nach Auffassung der Bundesregierung abhängig vom Verhalten der anderen Mitgliedstaaten der EU bezüglich der Konvention, und wenn ja, warum?
Setzt sich die Bundesregierung gegenüber anderen EU- und NATO-Staaten für einen Beitritt zu dieser Konvention ein?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verzögerung der Ratifizierung der Konvention ein falsches Signal an andere Staaten darstellt bezüglich der Ernsthaftigkeit, mit der Deutschland ein Verbot des Söldnerwesens anstrebt?
Wenn nicht, mit welcher Begründung?
Welche Schritte plant die Bundesregierung zu unternehmen, um ein Verbot des Söldnerwesens und anderen privaten militärischen Aktivitäten national und international durchzusetzen?
Wird die Bundesregierung in Zukunft verhindern, dass sich deutsche Staatsbürger als Angestellte deutscher oder ausländischer privater Sicherheits- und Militärfirmen an innerstaatlichen oder zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikten beteiligen und militärisch relevante Dienstleistungen wie bewaffnete Eskorten, Objektschutz, Aufklärung und Kampfeinsätze erbringen, und wenn ja, mit welchen Maßnahmen?
Wie beurteilt die Bundesregierung die dem südafrikanischem Parlament gegenwärtig vorliegende Gesetzesinitiative der Regierung zum „Verbot von Söldneraktivitäten und Verbot und Regulierung bestimmter Aktivitäten in Gegenden mit bewaffneten Konflikten“, und könnte dies eine Vorlage für ein ähnliches Gesetz in Deutschland sein?
Was spricht nach Auffassung der Bundesregierung gegen eine ähnliche Verschärfung der deutschen Gesetze?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass die Verflechtung von Unternehmen und Unternehmensabteilungen, die Sicherheits- und Militärdienstleistungen erbringen, mit Rohstoff- oder Rüstungsinteressen Zweifel hinsichtlich ihrer Zuverlässigkeit wecken und eine effektive Kontrolle der Unternehmen nach jetziger Gesetzeslage nicht gewährleistet werden kann, und wie will die Bundesregierung dies ändern?
Wenn nicht, mit welcher Begründung?
Welche Gründe sprechen nach Auffassung der Bundesregierung dagegen, eine Registrierung der in Deutschland aktiven Unternehmen aus diesem Bereich einzuführen und diese zur Mitteilung ihrer Vertragsabschlüsse zu verpflichten?
Wie viele Unternehmen sind derzeit in Deutschland registriert, die Sicherheitsdienstleistungen in Deutschland und im Ausland erbringen, wie viel Personal beschäftigen sie, und welchen Umsatz haben sie 2004 und 2005 erzielt?
Wie viele Unternehmen sind derzeit in Deutschland registriert, die militärische Dienstleistungen in Deutschland und im Ausland erbringen, wie viel Personal beschäftigen sie, und welchen Umsatz haben sie 2004 und 2005 erzielt?
Wie viele der in Frage 19 genannten Firmen haben seit 2001 auch Genehmigungen für die Ausfuhr von militärischen Gütern der Ausfuhrliste Teil 1 A und C beantragt und erhalten (bitte nach Jahren und Wert und Posten der Ausfuhrliste aufschlüsseln)?
Wie viele ausländische Unternehmen aus diesen Bereichen haben seit 2001 Vergünstigungen im Rahmen von den Artikeln 71 und 72 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut für die Erbringung von Sicherheits- und Militärdienstleistungen in Deutschland erhalten, und für welche NATO-Staaten haben diese Firmen gearbeitet?
Wie wird gewährleistet, dass sich die Angestellten der in Deutschland aktiven Sicherheits- und Militärfirmen bei vorherigen Aufträgen oder in früheren Arbeitsverhältnissen keinerlei strafrechtlich relevanter Vergehen schuldig gemacht haben und früher nicht als völkerrechtlich nicht legitimierte Privatpersonen an Kampfhandlungen beteiligt haben?
Für welche Erbringung von Dienstleistungen im Sicherheitsbereich oder für Streitkräfte im Ausland durch in Deutschland ansässige Unternehmen bedarf es einer Genehmigung durch die Bundesregierung?
Mit wie vielen Unternehmen aus diesem Bereich hat die Bundesregierung, z. B. durch das Auswärtige Amt oder die Bundeswehr, seit 1998 im Ausland zusammengearbeitet (bitte aufgeschlüsselt nach Art der erbrachten Dienstleistung und Land)?
Wie viele deutsche Firmen arbeiten derzeit im Auftrag der Bundeswehr in den Einsatzgebieten der Bundeswehr und erbringen welche Dienstleistungen?
Wie viele deutsche Firmen erbringen derzeit für die USA in Afghanistan und Irak welche Dienstleistungen für die Streitkräfte und Sicherheitsbehörden?
Wie gewährleistet die Bundesregierung in solchen Fällen, dass diese Firmen und ihre Angestellten nicht für andere Auftraggeber vorher oder parallel an Kampfhandlungen und Vorbereitungen von Kampfhandlungen beteiligt waren?
Prüft die Bundesregierung bei Exportgenehmigungsanträgen für Güter der Ausfuhrliste Teil 1 A, B und C der Außenwirtschaftsverordnung, ob die Empfängerfirma Tochtergesellschaften hat, die auch Sicherheits- und Militäraufgaben anbieten und wie kann der Endverbleib der Güter in dieser Konstellation sichergestellt werden?
Dürfen deutsche Staatsbürger in fremden Streitkräften dienen?
Unter welchen Bedingungen dürfen deutsche Staatsbürger im Auftrag deutscher oder ausländischer Firmen militärische Dienstleistungen für andere Streitkräfte erbringen?
Unter welchen Bedingungen dürfen deutsche Staatsbürger als Angestellte fremder Streitkräfte oder als Angestellte von Firmen die im Auftrag fremder Streitkräfte handeln, an innerstaatlichen oder zwischenstaatlichen bewaffneten Konflikten teilnehmen und Waffen bedienen bzw. Kampfeinsatzrelevante Tätigkeiten ausüben?
Wie kann die Bundesregierung ausschließen, dass sich Bundeswehrsoldaten für eine gewisse Zeit vom Dienst beurlauben lassen, und in dieser Zeit für private Firmen im In- und Ausland militärische Dienstleistungen erbringen?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass es zu einem Transfer sicherheitsrelevanten militärischen Know-hows kommen kann, wenn Bundeswehrsoldaten nach dem Ende ihrer Dienstzeit für Firmen aus diesem Bereich arbeiten, und wie gewährleistet die Bundesregierung, dass dadurch kein Gefahr für die nationale Sicherheit Deutschlands und anderer Staaten entsteht?
Sind der Bundesregierung die Beiträge im Spiegel (2. Dezember 2005), für Monitor (24. November 2005) und dem Stern (Nr. 41/2005) über Deutsche Staatsbürger im Dienst von solchen Unternehmen im Irak bekannt, die sich auch an bewaffneten Einsätzen beteiligt haben, und welchen politischen und rechtlichen Handlungsbedarf sieht die Bundesregierung hier?
Darf die Bundeswehr nach Auffassung der Bundesregierung bei einem Auslandseinsatz auf die Ressourcen und Dienstleistungen von Sicherheits- und Militärdienstleistungsunternehmen zurückgreifen, und wenn ja, auf welche und unter welchen Voraussetzungen?
Bei welchen Auslandseinsätzen ist dies bereits geschehen und welcher Art waren die erbrachten Dienstleistungen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage darf die Bundeswehr mit privaten Sicherheits- und Militärdienstleistern zusammenarbeiten, die im Auftrag fremder Streitkräfte, Konzerne und Nichtregierungsorganisationen militärische Aufgaben in den Einsatzgebieten wahrnehmen?
Auf welcher rechtlichen Grundlage unterscheidet die Bundeswehr im Einsatz, mit welchen nichtstaatlichen Gewaltakteuren die Bundeswehrsoldaten zusammenarbeiten dürfen und mit welchen nicht?
Wie können Bundeswehrsoldaten im Zweifelsfall bei einem Einsatz entscheiden, ob die bewaffneten Akteure, die gerade an einem Feuergefecht beteiligt sind, Angehörige regulärer Streitkräfte im Sinne des Artikels 43 Abs. 1 des 1.ZP der Genfer Konvention sind?
Unter welchen Umständen sind Bundeswehrsoldaten verpflichtet, Angestellten von Unternehmen im Dienst anderer NATO-Staaten bei einem Auslandseinsatz in Feuergefechten Beistand zu leisten oder nicht?
Wie werden die Bundeswehrsoldaten auf den Umgang mit Söldnern bzw. bewaffneten „Private Contractors“ im Dienst von Unternehmen und Streitkräften vorbereitet?
Müssen Bundeswehrsoldaten während eines Auslandseinsatzes nach Auffassung der Bundesregierung völkerrechtlich nicht legitimierte Kombattanten festnehmen, entwaffnen und/oder bekämpfen?
Welche Konsequenzen ergeben sich aus der für Deutschland gültigen Rechtslage für die Zusammenarbeit mit Angestellten von privaten Sicherheits- und Militärdienstleistungsunternehmen, die im Auftrag Großbritanniens und der USA in Afghanistan an militärische Aufgaben erfüllen?
Auf welche Art und Weise will die Bundesregierung die Rechtssicherheit für Bundeswehrsoldaten und für deutsche Staatsbürger im Dienst von privaten Sicherheits- und Militärdienstleistungsunternehmen im Ausland verbessern?