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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Bundesautobahn A 10 - Ring Berlin (West) - (G-SIG: 11003117)

Linienbestimmung für die Lückenschließung am Sachsendamm und die Verlängerung ab AB-Dreieck Tempelhof sowie Urteil des OVG Berlin hierzu, Klassifizierung nach dem Bedarfsplan des 3. Fernstraßenausbauänderungsgesetzes von 1986

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

12.12.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/357028.11.88

Bundesautobahn A 10 — Ring Berlin (West) —

der Abgeordneten Frau Rock und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen4

1

Trifft es zu, daß die Linienbestimmung für die Lückenschließung am Sachsendamm und die Verlängerung ab AB-Dreieck Tempelhof für die A 10 im Sommer dieses Jahres erfolgt ist?

2

Trifft es zu, daß der Weiterbau am Tempelhofer Autobahndreieck durch ein Urteil des OVG Berlin im Jahre 1979 gestoppt wurde?

3

Seit diesem Urteil aus dem Jahre 1979 wurde dieses geplante Autobahn-Teilstück im Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen als „in Bau" bzw. „Überhang (Ende 1985 laufende Vorhaben)" (aus Bedarfsplan des 3. FStrAbÄndG von 1986) geführt.

Trifft dies zu?

4

Da weder für die Lückenschließung am Sachsendamm noch für die Verlängerung ab Autobahn-Dreieck Tempelhof ein Planfeststellungsbeschluß vorliegt, geschweige denn die Projekte in Bau sind, werden die in Frage 3 angeführten Einklassifizierungen auch noch weiterhin aufrechterhalten?

Wenn ja, warum?

Bonn, den 28. November 1988

Frau Rock Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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