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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Gefährdung durch Übungsflüge im Umkreis der Atomkraftwerke Neckarwestheim I und II (G-SIG: 11003118)

Durchführung militärischer Tiefflüge unmittelbar über oder neben dem KKW Neckarwestheim, Auslegung des Kernkraftwerks gegen Abstürze von Kampfflugzeugen, Simulationen von Flugzeugabstürzen, Folgerungen aus den Ergebnissen von Unfalluntersuchungen, Gültigkeit der durch das BMVg erlassenen Vorschriften der Mindestflughöhe und des Mindestseitenabstands gegenüber Atomkraftwerken auch für alliierte Luftstreitkräfte, Einzeichnung von Atomkraftwerken in Flugkarten, Überprüfung der Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen mit dem Tiefflugradargerät "Skyguard", Verteidigung der KKW's Neckarwestheim I und II gegen gegnerische Luftangriffe

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium der Verteidigung

Datum

22.12.1988

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/357128.11.88

Gefährdung durch Übungsflüge im Umkreis der Atomkraftwerke Neckarwestheim I und II

der Abgeordneten Dr. Mechtersheimer, Frau Teubner, Frau Schilling und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Die Landtagsfraktion der GRÜNEN in Baden-Württemberg hat Ende September beobachtet, daß Militärflugzeuge im Tiefflug unmittelbar über oder neben dem Atomkraftwerk Neckarwestheim vorbeigeflogen sind.

Wir fragen deshalb die Bundesregierung:

Fragen15

1

Welche Flugzeugtypen der Bundeswehr und der alliierten Luftstreitkräfte führen im Umkreis von 1 km der Atomkraftwerke Neckarwestheim I und II Übungsflüge, einschließlich Tiefflüge, durch?

2

Ist es zutreffend, daß GKN I und II in den letzten drei Monaten auch von MRCA TORNADO überflogen wurden?

3

Inwieweit sind GKN I und II explizit gegen Abstürze von Kampfflugzeugen ausgelegt?

4

Sind GKN I und II gegen den Absturz eines MRCA TORNADO „gesichert"?

5

Wenn GKN I und II nicht gegen alle übende Kampfflugzeuge „gesichert" sind, warum werden Übungsflüge, einschließlich Tiefflüge, im Umkreis der beiden Atomkraftwerke nicht großräumig verboten?

6

Gibt es Simulationen von Flugzeugabstürzen auf GKN I oder II, etwa durch die Gesellschaft für Reaktorsicherheit?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen kommen diese?

Wenn nicht, warum werden für solch sensible Großanlagen keine Gefahrensituationen, verursacht durch Abstürze von Kampfflugzeugen, simuliert?

7

Luftfahrzeuge stürzen nicht senkrecht ab, wie die Bundesregierung auf eine Frage in der Fragestunde des Deutschen Bundestages am 28. April 1988 erklärt hat, sondern behalten ihre Vorwärtsbewegung auch bei Notfällen in der ungesteuerten Flugphase bei. Bei zunehmender Höhe wird die als Restflugweg bezeichnete Flugstrecke immer länger und schwerer berechenbar.

a) Welche Folgerungen zieht die Bundesregierung aus diesen Ergebnissen von Unfalluntersuchungen hinsichtlich einer Gefährdung durch einen Absturz eines Kampfflugzeuges auf GKN I und II?

b) Wie groß ist die Wahrscheinlichkeit, daß bei einem Absturz die Atomkraftwerke Neckarwestheim I und II getroffen werden, und wie ändert sich diese unter folgenden, unten aufgeführten Bedingungen (Seiten- und Höhenabstand des Kampfflugzeuges in Meter beim Absturz)

Seitenabstand in Meter

75

100

150

200

250

300

350

400

450

500

1 000

5 000

Höhenabstand in Meter?

0 50 100 150 250 500 750 1000 2 000 5 000

8

Inwieweit und aufgrund welcher gesetzlichen Grundlage gelten die durch das BMVg erlassenen Vorschriften der Mindestflughöhe und des Mindestseitenabstandes gegenüber Atomkraftwerken auch für alliierte Luftstreitkräfte?

9

Werden Atomkraftwerke als Orientierungshilfe und/oder als Zieldarstellung für Kampfflugzeuge genutzt?

10

Werden Atomkraftwerke mit in die Planung von Tiefflügen einbezogen? Wenn ja, wie wird die Durchführung überwacht?

11

Seit wann und in welchen Flugkarten sind Atomkraftwerke eingezeichnet?

12

Sind bei den Atomkraftwerken Neckarwestheim I und II seit Anfang September Überprüfungen mit dem Tiefflugradargerät „Skyguard" vorgenommen worden?

Wenn ja, zu welchen Ergebnissen sind diese Überprüfungen gekommen?

Wenn nicht, warum sind keine Überprüfungen vorgenommen worden?

13

Wenn durch entsprechende Befehle des BMVg der Überflug unter 450 m und der Vorbeiflug näher als 150 m verboten ist, warum werden Übungsflüge im Umkreis von Neckarwestheim I und II dann mit Hilfe des Tiefflugradargerätes Skyguard" überprüft?

14

Ist es zutreffend, daß der TORNADO, einschließlich der ECR-Version, das Tiefflugradargerät „Skyguard" elektronisch aufklären kann?

15

Nach welchen Plänen sollen die Atomkraftwerke Neckarwestheim I und II gegen gegnerische Luftangriffe verteidigt werden und werden diese Verteidigungspläne geübt?

Bonn, den 28. November 1988

Dr. Mechtersheimer Frau Teubner Frau Schilling Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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