Weigerung der Bundesregierung, schriftliche Fragen inhaltlich zu beantworten
des Abgeordneten Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Am 1. Dezember 1988 hatte der Abgeordnete Weiss (München) folgende schriftliche Frage gemäß Anlage 4 Abschnitt IV der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages an die Bundesregierung gestellt:
„Aus welchem Grunde hat im Jahr 1985 die Deutsche Bundesbahn 600 000 000 DM, die im Wirtschaftsplan gewährt worden waren, nicht ausgeben können (siehe Protokoll der Abteilungsleiterbesprechung BMV vom 20. März 1986, Seite 3, Punkt 4: Bundeshaushalt 1987), und warum hätte dieses Geld nicht für den Ausbau des Schienenpersonenverkehrs verwendet werden können?"
Mit Schreiben vom 7. Dezember 1988 hat der Bundesminister für Verkehr die Frage folgendermaßen nicht beantwortet:
„Die Bundesregierung hält es grundsätzlich nicht für angebracht, zu internen vertraulichen Vermerken öffentlich Stellung zu beziehen."
Dazu fragen wir die Bundesregierung:
Fragen6
Hat die in der schriftlichen Frage angesprochene Abteilungsleiterbesprechung im BMV stattgefunden?
Trifft es zu, daß die Deutsche Bundesbahn im Jahr 1985 ihr gewährte Mittel in Höhe von 600 000 000 DM nicht hat ausgeben können?
Warum konnte das Geld nicht für den Ausbau des Schienenpersonenverkehrs verwendet werden?
Aus welchem Grund weigert sich die Bundesregierung, zu dem angesprochenen Vermerk Stellung zu nehmen?
Erkennt die Bundesregierung grundsätzlich das Fragerecht der Mitglieder des Deutschen Bundestages an?
Glaubt die Bundesregierung, daß es in ihr Belieben gestellt ist, ob sie Fragen beantworten will oder nicht? Wenn ja, wie rechtfertigt sie dies?