Kritische Presseberichte über ein von der Landwirtschaftskammer Rheinland durchgeführtes BML-Forschungsvorhaben zum ökologischen Obstanbau
der Abgeordneten Frau Flinner, Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
In der Presse werden der Landwirtschaftskammer Rheinland Manipulationen der Ergebnisse des ersten und umfassendsten Anbauversuches zum Vergleich biologisch-dynamischer und konventioneller Anbauweise im Obstbau vorgeworfen (WDR 14. November 1988).
Die Vorwürfe beziehen sich in erster Linie auf eine Überdüngung im biologischen Teil der Anlage mit der Folge einer über Jahre dauernden Ertragsminderung um ein Drittel und vermehrtem Schädlingsbefall der „Biobäume“. Darüber hinaus wurde etwa ein Drittel der Pestizidspritzungen im konventionellen Versuchsteil verschwiegen und dagegen die notwendigen vereinbarten Behandlungstermine zum Beispiel gegen Schorf in den biologischen Parzellen nicht eingehalten.
Auf einer solchen Basis können weder Ertrags- noch Aufwandsvergleiche erstellt werden.
380 000 DM Forschungsgelder aus dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten sind von 1978 bis 1985 dabei in die Kammerbürokratie statt in die ökologische Forschung geflossen.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen7
Gedenkt der zuständige Bundesminister, die Forschungsgelder für den unsachgemäß durchgeführten Anbauversuch zurückzufordern?
Wie steht der zuständige Bundesminister dazu, daß er von der Landwirtschaftskammer falsch über die Versuchsergebnisse unterrichtet wurde?
Was wird die Bundesregierung unternehmen, um die weitere Veröffentlichung von „Ergebnissen" aus diesem Versuch zu verhindern?
Welche Forschungsgelder hat die Landwirtschaftskammer in den letzten 10 Jahren vom Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erhalten?
Wird die Bundesregierung weiterhin Forschungsaufträge an die Landwirtschaftskammer vergeben?
Welche Forschungsaufträge und Vorhaben werden insgesamt im Bereich ökologischer Landbau von der Bundesregierung finanziert bzw. mitfinanziert?
Inwieweit hat nach Einschätzung der Bundesregierung der Minister für Umwelt, Raumordnung und Landwirtschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, dessen Dienstaufsicht die Landwirtschaftskammern unterstehen, seine Kontrollpflichten im Bereich der Landwirtschaftskammer verletzt?