Feuerlöscheinrichtungen, Feuerlöschübungen und Vorkehrungen zum Schutz von Boden und Grundwasser auf Flugplätzen
des Abgeordneten Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Kleine Anfrage Sachgebiet 2129 des Abgeordneten Weiss (München) und der Fraktion DIE GRÜNEN Feuerlöscheinrichtungen, Feuerlöschübungen und Vorkehrungen zum Schutz von Boden und Grundwasser auf Flugplätzen
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen23
Werden auf zivilen, militärischen und privaten Flugplätzen in der Bundesrepublik Deutschland regelmäßig Feuerlöschübungen durchgeführt?
Werden dabei auch Halon-Feuerlöscher eingesetzt?
Werden außer den Halon-Löschern auch solche mit anderen, nicht brennbaren organischen Flüssigkeiten verwendet?
Welche Schaumstoffe bzw. Schaumkonzentrate werden auf Flugplätzen zum Feuerlöschen bereitgehalten?
Wie häufig werden Feuerlöschübungen durchgeführt?
Welche Vorsorgemaßnahmen wurden getroffen, daß bei Löschvorgängen auf Flugplätzen im Übungs- und Ernstfall eine Boden- und Grundwasserverseuchung vermieden werden kann?
Ist es in der Vergangenheit bereits zu Verseuchungen gekommen? Wenn ja, wie oft und wann?
Wird der Boden auf Flugplätzen regelmäßig oder gelegentlich auf Kontaminationen untersucht? Wann haben die letzten Untersuchungen stattgefunden?
Von wem werden Werksflugplätze der Flugzeugindustrie überwacht?
Werden auch die von den Alliierten verwendeten Flugplätze auf Bodenverseuchungen untersucht?
Wurden in diesem Bereich in den letzten 5 Jahren größere Kontaminationen festgestellt?
Haben sich die Alliierten in dieser Hinsicht schon einmal einer Kontrolle durch deutsche Behörden entzogen? Wenn ja, wie oft?
Sind auf deutschen Flugplätzen Vorkehrungen getroffen, daß durch Enteisungsmittel keine Bodenverseuchung auftreten kann? Welche Vorkehrungen sind dies?
Sind zivile und militärische Anlagen gleichermaßen in Vorsorgemaßnahmen einbezogen?
Wie viele Brände haben sich seit 1980 a) auf zivilen, b) auf militärischen, c) auf privaten Flugplätzen, d) auf Werksflugplätzen der Flugzeugindustrie ereignet?
Welche Mengen an halogenierten Kohlenwasserstoffen wurden dabei zu Löschzwecken eingesetzt?
Welche Mengen an Schaumstoffen oder Schaumkonzentraten wurden dabei verwendet?
Sind die auf Flugplätzen eingesetzten oder bereitgehaltenen Schaumstoffe biologisch abbaubar a) unter den günstigen Bedingungen einer Kläranlage, b) unter den ungünstigen Bedingungen eines Flugplatzes?
Wie viele Flugplätze in der Bundesrepublik Deutschland liegen weniger als 2 km von Trinkwasserfassungen entfernt?
Wie viele Flugplätze in der Bundesrepublik Deutschland liegen weniger als 1 km von Fließgewässern entfernt?
Sind auf den Trinkwasserfassungen und/oder Fließgewässern benachbarten Flugplätzen besondere Vorkehrungen für die Lagerung und Abfüllung von Flugmotortreibstoffen getroffen worden?
Müssen Betreiber, Eigentümer und Nutzer von Flugplätzen eine besondere Haftpflichtversicherung abschließen?
Müssen Betreiber und Eigentümer von Flugplätzen, die in den Fragen 7 und 7.1 angesprochen werden, eine erhöhte Haftpflichtversicherung abschließen? Wenn ja, wie hoch ist diese?