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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Zuschlagpflicht der FD-Züge "Berchtesgadener Land" und "Königsee" auf der Strecke Freilassing-Berchtesgaden (G-SIG: 11003223)

Zuschlagpflicht am Sommerfahrplan 1989, Genehmigung nach § 16 Bundesbahngesetz, zuschlagfreie Fahrmöglichkeiten, evtl. Verlagerung von Pendelverkehr auf die Straße

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Verkehr

Datum

20.01.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/377522.12.88

Zuschlagpflicht der FD-Züge „Berchtesgadener Land" und „Königsee" auf der Strecke Freilassing — Berchtesgaden

der Abgeordneten Weiss (München), Kreuzeder und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Bislang dürfen die FD-Züge „Berchtesgadener Land" (FD 1922/ 1923) und „Königsee" (FD 1980/1981) im Abschnitt Freilassing- Berchtesgaden zuschlagfrei benutzt werden.

Wie die GRÜNEN erfahren haben, soll ab Sommerfahrplan 1989 auch auf dem o. g. Abschnitt die Zuschlagpflicht eingeführt werden.

Dazu fragen wir die Bundesregierung:

Fragen6

1

Welchen Grund hat die Deutsche Bundesbahn die bislang zuschlagfreien Züge zuschlagpflichtig zu machen?

2

Kann die Bundesregierung bestätigen, daß die FD-Züge zwischen Freilassing und Berchtesgaden nicht vollständig vom Urlaubsverkehr belegt werden, so daß die Aufnahme von Pendler-, Gelegenheits- und Freizeitverkehren bisher nicht zu einer Überbelegung der Züge geführt hat?

3

Ist der Bundesregierung bekannt, daß zwischen 8.20 Uhr und 10.48 Uhr (jeweils ab Berchtesgaden) eine mehr als zweistündige Lücke für zuschlagfreie Fahrtmöglichkeiten auf der Strecke Berchtesgaden—Freilassing entsteht, und wie soll nach Einführung der Zuschlagpflicht in den FD-Zügen Ersatz für die wegfallenden zuschlagfreien Fahrmöglichkeiten geschaffen werden?

4

Ist der Bundesregierung bekannt, daß zwischen 16.13 Uhr und 18.30 Uhr (jeweils ab Freilassing) — also in der Hauptverkehrszeit des Berufsverkehrs — eine mehr als zweistündige Lücke für zuschlagfreie Fahrtmöglichkeiten auf der Strecke Freilassing- Berchtesgaden entsteht, und wie soll nach Einführung der Zuschlagpflicht in den FD-Zügen Ersatz für die wegfallenden zuschlagfreien Fahrtmöglichkeiten geschaffen werden?

5

Mit welchem Rückgang an Fahrgastzahlen bzw. mit welcher Verlagerung von Pendelverkehr auf die Straße rechnet die Deutsche Bundesbahn nach Einführung der Zuschlagpflicht in FD-Zügen zwischen Freilassing und Berchtesgaden?

6

Hat der Bundesminister für Verkehr die Einführung der FD-Zuschlagpflicht zwischen Freilassing und Berchtesgaden bereits nach § 16 Bundesbahngesetz genehmigt, bzw. beabsichtigt er diese Genehmigung zu erteilen?

Bonn, den 22. Dezember 1988

Weiss (München) Kreuzeder Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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