Ausrottung der Wale durch wissenschaftlichen Walfang
des Abgeordneten Brauer und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Wale, die größten Säugetiere der Erde, sind vom Aussterben bedroht.
Dennoch wird der Walfang von einigen Ländern nicht eingestellt.
Unter dem Deckmantel des wissenschaftlichen Walfangs wird der Bestand derart verringert, daß ein Überleben dieser Tiere — insbesondere die Familie der Furchenwale — nicht mehr gesichert ist.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen30
Hat sich die bundesdeutsche Delegation in der Internationalen Walfangkommission (IWC) gegen die „wissenschaftlichen" Programme Islands und Südkoreas zum Walfang ausgesprochen, nachdem bekannt wurde, daß wesentliche Teile der Walfangproduktion zu kommerziellen Zwecken insbesondere nach Japan exportiert werden?
Wenn ja, mit welchem Wortlaut?
Wenn nein, warum nicht?
Wie wird sichergestellt, daß über den Hamburger Freihafen keine illegalen Walfleischtransporte bzw. -exporte mehr abgewickelt werden, wie dies 1987 von der Umweltschutzorganisation Greenpeace aufgedeckt wurde?
Hat die Bundesregierung die anderen EG-Staaten nach diesen Vorgängen auf die Gefahr hingewiesen, daß deren Häfen für ähnliche illegale Transaktionen mißbraucht werden könnten?
Wenn nein, warum nicht?
Werden an sämtlichen in Frage kommenden Stellen isländische Container bzw. Transporte regelmäßig kontrolliert?
Wenn ja, in welchen Abständen?
Wenn nein, warum nicht?
Werden in Fällen isländischer Transporte die Frachtpapiere und Warendeklarationen überprüft und bei Angaben wie „Frozen Sea Food" o. ä. weitere Nachforschungen hinsichtlich des Wareninhalts unternommen?
Wenn ja, worin bestehen diese Nachforschungen?
Wenn nein, warum nicht?
Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über Handelsbeziehungen zwischen in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Unternehmen und Japan, Norwegen, Island und Südkorea
a) nach Gesamtumsatz je Staat,
b) branchenspezifisch je Staat?
Welche Mengen an Ausrüstungsgegenständen für Walfangschiffe, Walfangstationen oder Verarbeitungsschiffe oder -geräte werden nach Kenntnis der Bundesregierung in der Bundesrepublik Deutschland hergestellt, bearbeitet oder direkt bzw. indirekt an Walfangnationen oder dort ansässige Walfangfirmen geliefert?
Die US-Gesetzgebung sieht Wirtschaftssanktionen gegenüber Staaten vor, die Reglements und/oder Beschlüsse der IWC mißachten.
Wird die Bundesregierung solche Maßnahmen ebenfalls ergreifen?
Wenn ja, wie könnten diese aussehen?
Wenn nein, warum nicht?
Hat die Bundesregierung bislang zumindest diplomatische Schritte unternommen gegenüber den die IWC-Regeln verletzenden Staaten?
Wenn ja, welche?
Wenn nein, warum nicht?
Setzt sich die Bundesregierung innerhalb der EG für diplomatische oder wirtschaftliche Maßnahmen gegen IWC-Regeln verletztende Staaten ein?
Wenn ja, für welche Maßnahmen?
Wenn nein, warum nicht?
Wie bewertet die Bundesregierung das Verhalten bundesdeutscher Fischverarbeitungsfirmen, z. B. der Firma „Nordsee", die Staaten wirtschaftlich boykottieren, welche IWC-Regeln mißachten? Ist die Bundesregierung geneigt, solche Unternehmen zu unterstützen?
Hat die Bundesregierung den Besuch der isländischen Präsidentin Vigdis Finnbogardøttir im Juni 1988 genutzt, diese auf den illegalen Walfang Islands anzusprechen?
Wenn ja, mit welchem Ergebnis?
Wenn nein, warum nicht?
a) Welche Gründe sprechen dafür, daß der Schutz von Meeressäugern und insbesondere die Durchführung des Gesetzes zur IWC immer noch dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten zugeordnet ist?
b) Erwägt die Bundesregierung dies zu ändern?
Wird die den Artenschutzvollzug komplizierende Verteilung der CITES-Ressorts auf das Bundesamt für gewerbliche Wirtschaft und das Bundesamt für Ernährung und Forstwirtschaft aufgehoben?
Falls dies nicht beabsichtigt ist, welche Gründe sprechen dagegen?
Hat die Delegation der Bundesregierung in der IWC die Vorlage bzw. die Durchführung von wissenschaftlichen Programmen gefordert, die nicht im Zusammenhang mit der Tötung von Walen stehen?
Wenn nein, warum nicht?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, welche wissenschaftlichen Programme gemäß Artikel 4 des Internationalen Übereinkommens zur Regelung des Walfangs, welches von der Bundesregierung unterzeichnet wurde, von welchen Ländern 1987 und 1988 durchgeführt wurden?
Welche der oben genannten Programme sollen künftig durchgeführt werden bzw. sind geplant?
Gibt es hierbei Programme, bei denen Wale getötet werden bzw. werden sollen?
a) Wie viele Tiere betrifft das?
b) Um welche Arten handelt es sich?
c) Welche Länder wollen diese Programme durchführen?
d) Wie lauten die Begründungen für die Tötung vom Aussterben bedrohter Tierarten?
e) Welche Meinung vertritt die Bundesregierung hierzu in den entsprechenden Kommissionen?
f) Welche Meinung vertritt hierzu die Bundesregierung in anderer Weise gegenüber Ländern, die solche „wissenschaftlichen" Programme durchführen oder durchführen wollen?
Liegen der Bundesregierung Erkenntnisse vor, ob die zumindest zeitweilig in der Antarktis lebenden Wale durch den dort stattfindenden
a) Fischfang,
g) Krillfang
beeinträchtigt werden?
Wenn ja, um welche Beeinträchtigungen handelt es sich?
Teilt die Bundesregierung die Auffassung, daß es ein Zeichen der verheerenden Wasserverschmutzung und/oder der damit verbundenen Nahrungsverknappung und Reduzierung der Fischbestände ist, daß Wale, vor allem Weißwale (Belugas), nicht mehr die Flüsse hochschwimmen?
Welchen Störungen anthropogener Art unterliegen die Wale?
Liegen der Bundesregierung Untersuchungen darüber vor, ob das Navigationssystem der Wale gestört oder eingeschränkt ist durch Schiffsverkehr oder sonstiges?
Wie viele Wale gibt es nach dem Kenntnisstand der Bundesregierung zur Zeit, nach Arten und Lebensräumen aufgeschlüsselt?
Beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland an Bestandsermittlungen bei Walen?
Beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland generell an der Erforschung von Walen?
Wenn ja, an welchen Projekten genau beteiligt sich die Bundesrepublik Deutschland?
Mit welchen Methoden werden hauptsächlich Ermittlungen der Walbestände vorgenommen?
Welche Nationen nehmen diese oder andere Bestandsermittlungen vor?
a) Werden inzwischen Methoden zur Ermittlung der Walbestände angewendet, die den Erkenntnissen über die Lebensweise dieser Tiere entsprechen bzw. die die Tatsache berücksichtigen, daß es sich dabei nicht um Fische sondern um Meeressäugetiere handelt?
b) Um welche Methoden genau handelt es sich hierbei, und wie wird dabei vorgegangen?
c) Falls solche den neueren Erkenntnissen angepaßte Bestandsermittlungsmethoden nicht angewendet werden, warum nicht?
Welchen Umsatz erzielen die Walfänger nach Kenntnisstand der Bundesregierung, nach Walarten und Ländern aufgeschlüsselt?
Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um dem am 19. Oktober 1987 angenommenen „4. NaturschutzAktionsprogramm" der Eurogroup Animal Welfare zu entsprechen?