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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Illegale Transporte von Pentachlorphenolester (G-SIG: 11003321)

Auslaufen von PCP-Ester bei einem Chemikalientransport in Miesbach/Bayern, Befugnis der Transportfirma zum Umgang mit PCP-Ester, Umweltgefährdung, Verbot von PCP, Export in Drittländer

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

01.02.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/383012.01.89

Illegale Transporte von Pentachlorphenolester

der Abgeordneten Frau Vennegerts und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Im Zusammenhang mit einem Unfall am 29. November 1988 bei Miesbach/Bayern, bei dem Pentachlorphenolester aus herabgefallenen Fässern eines Chemietransports ausliefen, besteht die Vermutung, daß die für diesen Stoff als Händler auftretende Böblinger Firma Sch. & S. diesen illegal transportiert hat.

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen6

1

Hat die Bundesregierung diesen Unfall untersucht und dabei besonders auch die folgenden Fragen geprüft, gegebenenfalls mit welchem Ergebnis?

Hätte die Firma Sch. & S. aufgrund des bei dem ausgelaufenen PCP-Ester festgestellten Dioxingehalts eine Sondererlaubnis für den Transport nach der Gefahrgutverordnung Straße — GGVS — benötigt? Hatte diese Firma eine solche Sondergenehmigung?

Lagen der Firma Sch. & S. die für die Lagerung des Produkts erforderlichen Genehmigungen vor?

Ist die Firma Sch. & S. als Händler des o. a. Produkts für die Folgen des o. a. Unfalls mit verantwortlich zu machen?

Liegen Versäumnisse des Böblinger Landratsamtes vor?

Bietet der vorliegende Verdacht Anlaß, der Böblinger Firma Sch. & S. vorläufig die Betriebsgenehmigung zu entziehen?

Ist eine Gefährdung der Anwohner der Firma Sch. & S. durch die Lagerung von PCP-Estern auf dem Betriebsgelände auszuschließen?

2

Wie beurteilt die Bundesregierung die Gefährdung von Umwelt und Bevölkerung bei eventuellen Unfällen mit Chemietransportern, die PCP-Ester transportieren? Welche konkreten Maßnahmen zur Vermeidung einer solchen Gefährdung sind vorgesehen? Bietet die Erteilung einer Sondererlaubnis nach der GGVS Schutz vor solchen Gefährdungen?

3

Strebt die Bundesregierung weiterhin ein Verbot von PCP und seinen Verbindungen an? Welche Maßnahmen wird die Bundesregierung ergreifen, um ein EG-weites Verbot von Herstellung, Verwendung, Verarbeitung und Umgang durchzusetzen?

4

Sieht die Bundesregierung die Möglichkeit, zunächst für die Bundesrepublik Deutschland ein Verbot von Herstellung, Verwendung, Verarbeitung und Umgang durchzusetzen? Wenn die Bundesregierung diese Möglichkeit nicht sieht, warum nicht?

5

Wie beurteilt die Bundesregierung die Tatsache, daß bundesdeutsche Firmen PCP verarbeiten und damit handeln, um dann PCP in Drittländer zu exportieren? Besteht in Drittländern nicht die von der Bundesregierung befürchtete Gesundheitsgefährdung durch PCP und seine Verbindungen?

6

Welche Konsequenzen wird die Bundesregierung aus dieser Angelegenheit ziehen?

Bonn, den 12. Januar 1989

Dr. Lippelt (Hannover), Frau Schmidt-Bott, Frau Vennegerts und Fraktion

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