Richtwert für Barrierefreiheit bei Bahnhöfen
der Abgeordneten Dr. Ilja Seifert, Klaus Ernst, Dorothee Menzner, Heidrun Bluhm, Eva Bulling-Schröter, Dr. Dietmar Bartsch, Roland Claus, Lutz Heilmann, Hans-Kurt Hill, Katrin Kunert, Michael Leutert, Dr. Gesine Lötzsch, Dr. Kirsten Tackmann und der Fraktion DIE LINKE.
Vorbemerkung
Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) wies Anfang April dieses Jahres die Klagen zweier Behindertenverbände auf barrierefreien Umbau von kleineren Bahnhöfen ab. Das BVerwG verwies darauf, dass die Vorschrift in der Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung (EBO), nach der die Benutzung von Bahnanlagen durch behinderte und alte Menschen ohne besondere Erschwernis ermöglicht werden soll, keine konkreten Vorgaben mache, wann und wie diese Ziele umzusetzen sind. Der Gesetzgeber habe das dem Programm der Deutsche Bahn AG überlassen, wonach im Juni 2005 als Richtwert für barrierefreie Zugänge eine tägliche Fahrgastzahl von 1 000 festgelegt wurde.
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen11
Wieso überlässt die Bundesregierung die Auslegung einer gesetzlichen Vorschrift (Verordnung) einer privatwirtschaftlich organisierten und agierenden Firma?
Welche Abteilung innerhalb des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung ist für die Umsetzung der EBO, die ja für alle Eisenbahngesellschaften gilt und demzufolge über die Deutsche Bahn AG hinaus wirkt, zuständig?
Aus welchem Grund hält es die Bundesregierung überhaupt für richtig, bei den Kriterien für Barrierefreiheit unterschiedliche Maßstäbe zwischen Bahnhöfen und anderen öffentlichen Gebäuden und Einrichtungen anzulegen?
Wieso gelten die Kriterien des Behindertengleichstellungsgesetzes (BGG) nicht automatisch auch für die EBO?
Wurden bei der Ausarbeitung des Programms, das den Richtwert von 1 000 Fahrgästen täglich festlegte, Behindertenverbände beteiligt?
Falls ja, welche?
Falls nein, welche Gründe hatte das?
Wie wird nach Kenntnis der Bundesregierung die Fahrgastzahl für einzelne Verkehrsstationen ermittelt, auch unter Berücksichtigung von Verbundfahrausweisen, die keine konkreten Haltestellen ausweisen?
Unter welchen Voraussetzungen können nach Auffassung der Bundesregierung künftig auch schwächer genutzte Bahnhöfe/Haltepunkte barrierefrei gestaltet werden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Tatsache, dass der Vorstand der Deutsche Bahn AG sich weigerte, im Rahmen der Verhandlungen zur Zielvereinbarung nach dem BGG eine geringere Mindestnutzerzahl (z. B. 250 Personen) festzulegen?
Wie bewertet die Bundesregierung die Festlegung der Deutsche Bahn AG, die Schaffung von Barrierefreiheit bei Bahnhöfen an eine willkürlich festgelegte Mindestnutzerzahl zu binden?
Wie bewertet die Bundesregierung die Mindestnutzerzahl von 1 000 Fahrgästen pro Tag?
Werden im Rahmen der Kulturhauptstadt 2010 (Essen) kleinere Bahnhöfe im Ruhrgebiet barrierefrei umgebaut, weil mit publikumsintensiven Veranstaltungen und einer höheren Fahrgastzahl zu rechnen ist?