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Kleine AnfrageWahlperiode 16Beantwortet

Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und der NATO an der militärischen Aufrüstung Georgiens

<span>Rüstungslieferungen der NATO und Deutschlands an Georgien, Erteilung von Ausfuhrgenehmigungen, Sicherstellung der völkerrechtskonformen Verwendung deutscher Rüstungsgüter, bilaterale Zusammenarbeit; Verursachung und Folgen der militärischen Konflikteskalation vom August 2008 in Südossetien, Einsatz von Streumunition, EU-Beobachtermission; Lieferung deutscher Hilfsgüter an Georgien; Intensivierung des sicherheitspolitischen Dialogs mit Russland</span>

Fraktion

DIE LINKE

Datum

01.12.2008

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 16/1092611. 11. 2008

Beteiligung der Bundesrepublik Deutschland und der NATO an der militärischen Aufrüstung Georgiens

der Abgeordneten Dr. Hakki Keskin, Monika Knoche, Heike Hänsel, Inge Höger, Alexander Ulrich und der Fraktion DIE LINKE.

Vorbemerkung

Georgien ist Mitglied der 1994 von der NATO ins Leben gerufenen „Partnerschaft für den Frieden“. Die NATO und Georgien pflegen seitdem einen intensiven sicherheitspolitischen Dialog und eine enge praktische Zusammenarbeit. Georgien beteiligt sich nach Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE. (Bundestagsdrucksache 16/6183) im Rahmen eines „Individuellen Partnerschaftsprogramms“ an 27 von insgesamt 31 Kooperationsbereichen. Der „Individuelle Partnerschafts-Aktionsplan“ soll der maßgeschneiderten Beratung und Unterstützung Georgiens insbesondere im Bereich der Verteidigungspolitik dienen. Schwerpunkte bilden die Durchführung von Verteidigungssektorreformen vor allem in den Aufgabenfeldern Beschaffung, Ausbildung, Logistik und Vorbereitung auf „friedenserhaltende Einsätze“ inklusive Interoperabilität von Spezialkräften. Parallel dazu hat die Bundesregierung auf der bilateralen Ebene der deutsch-georgischen militärischen Zusammenarbeit den Aufbau eines Unteroffizierkorps unterstützt, mehrfach Genehmigungen für den Export von Rüstungsgütern der Ausfuhrliste Teil 1A erteilt sowie seit 1996 ausgesondertes Material der Bundeswehr unentgeltlich an die georgischen Streitkräfte abgegeben. Die Rüstungsexportberichte der Bundesregierung weisen gravierende Steigerungsraten deutscher Rüstungslieferungen für Georgien aus. Nachdem im Zeitraum von 1999 bis 2006 Rüstungslieferungen im Wert von 4,6 Mio. Euro genehmigt wurden, erhielt Tiflis allein im Jahr 2006 Rüstungsgüter im Wert von 3,5 Mio. Euro aus deutschen Beständen. Berichte westlicher Medien dokumentieren, dass bei Georgiens Kriegsführung gegen das abtrünnige Südossetien im August 2008 auch Offensivwaffen aus deutscher Produktion gegen die südossetische Zivilbevölkerung zum Einsatz kamen. Das ARD-Politmagazin „Report Mainz“ strahlte am 18. August 2008 einen Beitrag aus, der zeigte, dass georgische Soldaten mit deutschen Sturmgewehren vom Typ G36 der Firma Heckler & Koch ausgestattet waren. Presseberichten zufolge (vgl. DER TAGESSPIEGEL vom 25. August 2008) wurden ferner deutsche Lkw zu mobilen Raketenwerfern umfunktioniert, um Streumunition vom Typ M-85 abzufeuern, die mit Hochleistungssprengstoff gefüllt ist.

Infolgedessen stellt sich die Frage nach dem Wissen und der Verantwortung der Bundesregierung hinsichtlich des Transfers dieser Waffen nach Georgien respektive deren Einsatz gegen die südossetische Zivilbevölkerung.

Drucksache 16/10926 – 2 – Deutscher Bundestag – 16. WahlperiodeWir fragen die Bundesregierung:

Fragen18

1

Welche Rüstungslieferungen hat Georgien seit seiner Staatsgründung 1991 von Seiten der Bundesrepublik Deutschland erhalten, und welche weiteren Lieferungen sind noch vorgesehen?

2

Liegen der Bundesregierung derzeit neue Voranfragen der georgischen Regierung zu Rüstungsgütern vor, und wie gedenkt sich die Bundesregierung zu eventuell eingegangenen und künftigen Anfragen dieser Art nach dem jüngsten Krieg in Südossetien zu verhalten?

3

Existieren noch Lieferrückstände bei bereits genehmigten Rüstungsausfuhren nach Georgien, und falls ja, wird die Bundesregierung deren Auslieferung trotz der kriegerischen Ereignisse im August 2008 und der weiterhin angespannten Lage in Georgien und den abtrünnigen Provinzen zustimmen?

4

In welchem Umfang findet im Bereich der Sicherheits- und Rüstungsforschung eine Zusammenarbeit zwischen der Bundesrepublik Deutschland und Georgien statt, und welche konkreten Ergebnisse oder Projekte wurden hierbei realisiert oder sollen realisiert werden?

5

Mit welchen Kontrollmechanismen gewährleistet die Bundesregierung, dass die von Deutschland gelieferten Rüstungsgüter von der georgischen Seite nicht völkerrechtswidrig verwendet werden?

6

Wie viele Ausfuhrgenehmigungen nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz hat die Bundesregierung seit der Unabhängigkeit Georgiens erteilt, und um welche Rüstungsgüter handelt es sich dabei?

7

Wie viele nach dem Kriegswaffenkontrollgesetz oder dem Außenwirtschaftsgesetz genehmigungspflichtige Fahrzeuge wurden an Georgien geliefert, die als mobile Trägersysteme für Raketenabschussvorrichtungen geeignet wären?

8

Wie erklärt sich die Bundesregierung die Ausstattung der georgischen Streitkräfte mit deutschen Sturmgewehren des Typs G36 der Firma Heckel & Koch, und kann sie definitiv ausschließen, dass die Sturmgewehre aus Deutschland nach Georgien gelangt sind?

9

Erfolgte seit der Unabhängigkeit Georgiens eine Kooperation zwischen der Bundeswehr und der georgischen Armee in folgenden Bereichen, und falls ja, auf welcher vertraglichen Grundlage und inhaltlichen Vereinbarungen:

a) Ausbildungskooperation,

b) gemeinsame Militärübungen und Beteiligung beider Armeen an NATO-Manövern,

c) Austausch von Militärberatern,

d) weitere Formen der Zusammenarbeit?

10

Welche Art von Hilfsgütern hat die Bundesregierung über den Seeweg mit Hilfe der Fregatte „Lübeck“ an Georgien geliefert, und weshalb hat sie hierfür kein ziviles Transportmittel gewählt?

11

In welchem finanziellen Umfang und in welchen Bereichen hat nach Kenntnis der Bundesregierung die NATO den Aufbau der georgischen Streitkräfte seit der Staatsgründung 1991 unterstützt?

12

Mit welchen gelieferten Rüstungsgütern hat die NATO nach Kenntnis der Bundesregierung die militärischen Kapazitäten Georgiens gestärkt, und wurden hierbei insbesondere auch Waffensysteme bereitgestellt, die zur offensiven Kriegsführung geeignet sind?

13

Liegen der Bundesregierung Angaben darüber vor, dass bei dem Vorgehen der georgischen Armee gegen Südossetien Streumunition eingesetzt wurde, und falls ja, seit wann verfügt sie über diese Erkenntnisse, und wie hat sie hierauf reagiert?

14

Verfügt die Bundesregierung über Informationen, dass die russische Armee Streumunition gegen die georgische Armee oder die georgische Zivilbevölkerung eingesetzt hat, und falls ja, seit wann besitzt sie diese Kenntnisse, und was hat sie daraufhin unternommen?

15

Wie beurteilt die Bundesregierung die Auswirkungen des Südossetienkrieges auf die NATO-Beitrittsperspektive Georgiens, und welche aktuelle Position vertritt die Bundesregierung hierzu?

16

Über welche aktuellen Erkenntnisse verfügt die Bundesregierung hinsichtlich der Verursachung der militärischen Konflikteskalation vom August 2008 in Südossetien?

17

Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich der von anderen EU-Mitgliedern geforderten Ausweitung der EU-Beobachtermission auf die beiden abtrünnigen Provinzen Abchasien und Südossetien, und wie ist der aktuelle Verständigungsstand in der EU hierzu?

18

Plant die Bundesregierung darüber hinaus die Intensivierung des sicherheitspolitischen Dialogs mit Russland über die Begrenzung und den Abbau der militärischen Rüstungspotenziale, und würde sie die Einbeziehung Russlands in ein System kollektiver Sicherheit im Südkaukasus befürworten und sich gegenüber den NATO-Verbündeten diesbezüglich engagieren (bitte erläutern)?

Berlin, den 10. November 2008

Dr. Gregor Gysi, Oskar Lafontaine und Fraktion

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