HIV-Tests für ausländische Stipendiaten/innen und Praktikanten/innen
der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Seit wann ist der HIV-Test verbindlicher Bestandteil der medizinischen Routineuntersuchung für ausländische Praktikanten/innen und Stipendiaten/innen in der Bundesrepublik Deutschland, die einen Aufenthalt von mehr als drei Monaten Dauer beabsichtigen?
Mit welcher Begründung und von wem wurde der routinemäßige HIV-Test für diese Personengruppe angeordnet?
Für Personen aus welchen Ländern gilt diese Anordnung und für welche gilt sie nicht?
Wie viele Stipendiaten/innen und Praktikanten/innen wurden aufgrund eines positiven Befundes bei diesen Routinetestungen bereits abgewiesen?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß sich diese Anordnung angesichts der neuesten Erkenntnisse und Entwicklungen über Herkunft und Ausbreitung des HI-Virus weiterhin aufrechterhalten läßt?
Hält die Bundesregierung diese Anordnung insbesondere im Hinblick auf die inzwischen bekannten sehr langen Inkubationszeiten bei HIV-Positiven noch für moralisch vertretbar?
Ist die Bundesregierung der Auffassung, daß die Möglichkeit zur Aus-, Fort- und Weiterbildung in der Bundesrepublik Deutschland nur „gesunden" Ausländern/innen gegeben werden sollte, und wenn ja, mit welcher Begründung?
Ist der Bundesregierung bekannt, ob sich ausländische Stipendiaten/innen oder Praktikanten/innen in der Bundesrepublik Deutschland mit dem HI-Virus infiziert haben, und wenn ja, welche Anordnungen gelten in diesem Fall?