§ 55 Beamtenversorgungsgesetz
der Abgeordneten Dr. Penner, Hämmerle, Bernrath, Dr. Emmerlich, Graf, Lambinus, Lutz, Dr. Nöbel, Paterna, Schröer (Mülheim), Dr. Sonntag-Wolgast, Tietjen, Wartenberg (Berlin), Gerster (Worms), Heistermann, Horn, Kühbacher, Leonhart, Steiner, Zumkley, Daubertshäuser, Koschnick, Dr. Schöfberger, Dr. Wernitz, Dr. Vogel und der Fraktion der SPD
Vorbemerkung
Die Bundesregierung hat dem Innenausschuß des Deutschen Bundestages am 5. Dezember 1986 einen Bericht zu § 55 Beamtenversorgungsgesetz (§ 55a Soldatenversorgungsgesetz) vorgelegt und in diesem Zusammenhang angekündigt, über die Gesamtproblematik dieser Vorschrift nach Vorliegen des Urteils des Bundesverfassungsgerichts zu entscheiden. Nachdem dieses Urteil nunmehr ergangen ist, fragen wir die Bundesregierung:
Fragen4
Welche Gründe sind für die Bundesregierung seit 1982 maßgebend, an der Grundsatzregelung des § 55 Beamtenversorgungsgesetz (§ 55a Soldatenversorgungsgesetz) in der Fassung des 2. Haushaltsstrukturgesetzes festzuhalten?
Welche bisher noch nicht realisierten Vorschläge zur Korrektur des § 55 Beamtenversorgungsgesetz (§ 55 a Soldatenversorgungsgesetz) wurden in den vergangenen Jahren von politischer oder gewerkschaftlicher Seite in die öffentliche Diskussion gebracht, und wie werden diese Vorschläge heute von der Bundesregierung bewertet?
Wird die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zu § 55 Beamtenversorgungsgesetz (§ 55 a Soldatenversorgungsgesetz), der eine weitere Korrektur dieser Vorschrift vorsieht, vorlegen, und wann ist ggf. damit zu rechnen?
Wird die Bundesregierung die Grundsatzregelung des § 55 Beamtenversorgungsgesetz (§ 55a Soldatenversorgungsgesetz) im Rahmen der vorgesehenen Strukturreform der Alterssicherungssysteme überprüfen, mit welchem Ziel wird dies ggf. geschehen?