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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Transport von Kernbrennstoffen und Großquellen durch das Gebiet des Landkreises Hannover (G-SIG: 11003529)

Umfang des transportierten radioaktiven Materials in den vergangenen 10 Jahren, evtl. Zwischenfälle, Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung, Information der Bevölkerung

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit

Datum

15.03.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/409628.02.89

Transport von Kernbrennstoffen und Großquellen durch das Gebiet des Landkreises Hannover

des Abgeordneten Dr. Lippelt (Hannover) und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Wir fragen die Bundesregierung:

Fragen8

1

Trifft es zu, daß die Physikalisch-Technische Bundesanstalt in Braunschweig entsprechend § 23 AtomG die zuständige Behörde für die Genehmigung des Transports von Kernbrennstoffen und Großquellen durch das Gebiet des Landkreises Hannover ist?

2

Wie viele Partien mit welcher Menge radioaktiven Materials, aufgeschlüsselt nach Art des Materials, wurden in den vergangenen zehn Jahren durch das Gebiet des Landkreises Hannover transportiert?

3

Ist es bisher bei diesen Transporten zu Zwischenfällen oder Unfällen gekommen? Wenn ja, wann und zu welcher Art von Zwischenfall/Unfall?

4

Wie sind die Transporte von radioaktivem Material gegen Unfälle, Diebstahl oder Sabotage gesichert?

5

Werden Transporte von radioaktivem Material im Landkreis Hannover auch über Straßen in der Nähe von Wohngebieten geführt? Wenn ja, um welche Straßen handelt es sich dabei?

6

Wird die Kreisverwaltung bzw. werden die betroffenen Gemeinden über die radioaktiven Transporte informiert? Wenn ja, in welcher Form geschieht dieses? Wenn nein, warum nicht?

7

Werden die Unfallhilfsorganisationen und Rettungsdienste über Transporte mit radioaktivem Material informiert? Welche Möglichkeiten der ärztlichen Versorgung sind bei Strahlenunfällen auf dem Transportweg durch den Landkreis Hannover gewährleistet?

8

Wer ist für die Information der Bevölkerung über mögliche Gefahren und Unfallfolgen zuständig?

Bonn, den 28. Februar 1989

Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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