Vollzug des Abfallgesetzes
der Abgeordneten Frau Hensel und der Fraktion DIE GRÜNEN
Vorbemerkung
Die Sendung „Panorama" des NDR hat am 7. März 1989 einen Beitrag über das Abfallrecycling ausgestrahlt. Im Zusammenhang mit dieser Sendung fragen wir die Bundesregierung:
Wir fragen die Bundesregierung:
Fragen8
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß lediglich 40 % des getrennt gesammelten Altglases einer stofflichen Wiederverwertung zugeführt werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß getrennt gesammelte Alu- und Weißblechdosen, so wie in dem Beitrag behauptet, keinerlei direkter stofflicher Verwertung zugeführt werden?
Kann die Bundesregierung bestätigen, daß getrennt gesammelte Kunststoffe derzeit in keiner Weise recyclierbar sind und alle diesbezüglichen Pilotprojekte derzeit entweder aus technischen oder ökonomischen Gründen als gescheitert angesehen werden müssen?
Kann die Bundesregierung die in der genannten Sendung aufgestellten Behauptungen über illegale Umdeklaration von Abfällen in Wirtschaftsgut und deren Verbringung nach China, Syrien, Argentinien etc. bestätigen?
Sieht die Bundesregierung in den von „Panorama" geschilderten Fällen einen Verstoß gegen das Verwertungsgebot des Abfallgesetzes, insbesondere gegen § 3, wonach die Verwertung von Abfällen Vorrang vor Beseitigung hat, ... „wenn technisch möglich ... und Markt vorhanden ist"?
Gegen welche Vorschriften des Abfallgesetzes wurde gegebenenfalls verstoßen?
Sieht die Bundesregierung in den geschilderten Vorgängen einen Rechtsverstoß gegen § 3 Abs. 2 AbfG, wonach Abfälle so einzusammeln, zu befördern, zu behandeln und zu lagern sind, „daß die Möglichkeiten zur Abfallverwertung genutzt werden können"?
Teilt die Bundesregierung die Einschätzung, daß die Umsetzung des Abfallgesetzes, hier § 3 Abs. 2, durch die Gebietskörperschaften hinsichtlich eines vorhandenen Marktes von seiten der Bundesregierung ungenügend geprüft wurde?