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Kleine AnfrageWahlperiode 11Beantwortet

Alarmierende Arbeitsmarktsituation für Ärztinnen und Ärzte im Praktikum (AIP) (G-SIG: 11003557)

AiP-Stellen-Situation im Dezember 1988, evtl. Rücknahme der AiP-Regelung nach einer zumutbaren Wartezeit von sechs Monaten, Nachfrage bei Krankenhausträgern betr. AiP-Stellen (s.a. Drs 11/3145)

Fraktion

Die Grünen

Ressort

Bundesministerium für Jugend, Familie, Frauen und Gesundheit

Datum

30.03.1989

Aktualisiert

26.07.2022

Deutscher BundestagDrucksache 11/419714.03.89

Alarmierende Arbeitsmarktsituation für Ärztinnen und Ärzte im Praktikum (AiP)

der Abgeordneten Frau Wilms-Kegel und der Fraktion DIE GRÜNEN

Vorbemerkung

Zu Beginn des nächsten Monats werden mindestens 4 000 weitere Stellen für die zweite Welle der AiP benötigt werden.

Dazu fragen wir die Bundesregierung:

Wir fragen die Bundesregierung erneut:

Fragen4

1

Wie beurteilt die Bundesregierung die von der Bundesanstalt für Arbeit vorgelegten Zahlen, wonach Ende Dezember 1988 von rund 4 000 Absolventen/innen des Medizinstudiums noch 1711, also mehr als 40 %, auf der Suche nach einer AiP-Stelle waren, und welche Konsequenzen zieht sie daraus?

2

Welche politischen und administrativen Maßnahmen wird die Bundesregierung angesichts dieser dramatischen Situation ergreifen, die sich in den nächsten Wochen noch erheblich zuspitzen wird?

3

Auf unsere Anfrage vom 5. Oktober 1988 zum gleichen Thema, ob nach wie vor die Zusage der Bundesgesundheitsministerin gilt, wonach die AiP-Regelung zurückgenommen wird, wenn nach einer zumutbaren Wartezeit von sechs Monaten die ausreichende Zahl an Stellen nicht zur Verfügung steht, erhielten wir folgende Antwort: „Die Bundesregierung geht davon aus, daß die erforderlichen Plätze für Ärzte im Praktikum rechtzeitig bereitgestellt werden können." (Drucksache 11/3145, S. 4)

Da inzwischen abzusehen ist, daß die erforderlichen AiP-Plätze nicht rechtzeitig bereitgestellt werden können, fragen wir die Bundesregierung erneut:

Gilt nach wie vor die Zusage der Bundesgesundheitsministerin, wonach die AiP-Regelung zurückgenommen wird, wenn nach einer zumutbaren Wartezeit von sechs Monaten die ausreichende Zahl an Stellen nicht zur Verfügung steht?

4

In der o. g. Kleinen Anfrage antwortete die Bundesregierung auf Frage 4 („Kann die Bundesregierung, gegebenenfalls durch Nachfrage bei den Krankenhausträgern, feststellen, wie viele der zur Verfügung gestellten AiP-Stellen durch Umwandlung von Assistenzarzt-/-ärztinnenstellen geschaffen wurden?"), daß sie bei der Deutschen Krankenhausgesellschaft einschlägige Erkenntnisse erfragen wird.

Hat diese Anfrage inzwischen stattgefunden, und wenn ja, welche Angaben liegen zur Zahl der umgewandelten Assistenzarzt-/ -ärztinnenstellen inzwischen vor?

Bonn, den 14. März 1989

Frau Wilms-Kegel Dr. Lippelt (Hannover), Frau Oesterle-Schwerin, Frau Dr. Vollmer und Fraktion

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